Die Vita 34 AG gab am 27. September 2023 bekannt, dass ihre Tochtergesellschaften FamiCordTx S.A. (“FamiCordTx”) und Polski Bank Komórek Macierzystych sp. z o.o. (“PBKM”) eine Klage gegen ein US-amerikanisches Biotechnologieunternehmen (“Lizenzgeber”) eingereicht haben, da der Lizenzgeber nicht in der Lage war, die Lizenzvereinbarung einzuhalten, im Rahmen derer FamiCordTx und PBKM eine Exklusivgenehmigung für die Nutzung der CAR-T-Technologie (die “CAR-T-Lizenz”) erworben hatten. Dies bedeutet, dass der Lizenzgeber die CAR-T-Lizenz nicht in dem für das Projekt erforderlichen Umfang erteilen konnte. Auf der Grundlage dieser Lizenz beabsichtigte FamiCordTx, eine Krebsimmuntherapie zu entwickeln und zu vermarkten.
Die Zivilklage wurde am 27. September 2023 bei einem Bezirksgericht der Vereinigten Staaten eingereicht. In der Klage wurden unter anderem Ansprüche wegen erheblicher Verletzung der Vereinbarung durch den Lizenzgeber geltend gemacht. Trotz der Einreichung der Klage setzten die beteiligten Parteien die Verhandlungen in gutem Glauben fort, um diesen Streit beizulegen.
Heute haben die Parteien ihre Verhandlungen über eine Aufhebungsvereinbarung des ursprünglichen Lizenzvertrags und einen neuen Know-how-Lizenzvertrag zwischen FamiCordTx und PBKM auf der einen und dem Lizenzgeber auf der anderen Seite abgeschlossen, der den Gegenstand des Rechtsstreits beseitigt.
Der neue Know-how-Lizenzvertrag ist in seinem Umfang begrenzt und umfasst Technologie und Know-how, die zuvor vom Lizenzgeber an FamiCordTx und PBKM übertragen wurden. Der Know-how-Lizenzvertrag sichert den Zugang zur CAR-T-Technologie, die insbesondere für die modifizierten Projekte benötigte wird, und sieht niedrigere marktübliche Lizenzzahlungen durch FamiCordTx und PBKM im Falle einer kommerziellen Nutzung oder eines Verkaufs ohne Meilensteinzahlungen vor.