Tubesolar bisher lieferte man immer wieder „gute Nachrichten“. Fortschritte bei Zulassungen, TÜV-Tests und grosse Pläne. Klar, die „Verschiebung“ der ersten nennenswerten Umsätze immer weiter in die Zukunft erschien in der neuen Technologie von TubeSolar AG (ISIN: DE000A2PXQD4) begründet.
Die TubeSolar AG (ISIN: DE000A2PXQD4) ist ein Smallcap, der jetzt möglicherweise den Weg von vielen hoffnungsvoll und technologisch interessant erscheinenden Early-Stage-Unternehmen gehen könnte. Gesellschaft insolvent und das „geistige Eigentum inclusive erreichter Fortschritte“ geht für Zerschlagungsgpreise an einen Käufer, der dann möglicherweise das nötige Kapital aufbringen kann, die Ernte einzufahren. Am 2.05.2023 kam dann für einige „wie aus heiterem Himmel“ die Meldung „…sieht der Vorstand die positive Fortführung des Unternehmens derzeit nicht mehr als überwiegend wahrscheinlich an und wird, sofern es der tubesolar AG nicht gelingt, weitere Finanzmittel in notwendigem Umfang einzuwerben, aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit voraussichtlich bis Ende Mai Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht stellen.“ (ad-hoc Tubesolar, 2.05.2023, 19:55 Uhr)
Und heute eröffnet das Management den Aktionären zumindest eine potenzielle Chance an den „Visionen“ der TubeSolar weiter beteiligt zu sein –
…gegen das Risiko ihre persönlichen Verluste durch TubeSolar weiter zu erhöhen. Müssig die Frage, warum das Management seit Jahren konkrete Zeitpläne aufgestellt hatte – zu denen definitiv auch Liquiditätspläne gehören – und dann „kurz vor Toreschluss“ feststellen musste, dass man auf die falsche Karte gesetzt hat, um die Finanzierung zu sichern. Und genau dieses Management bittet nun die Aktionäre um einen erneuten Vertrauensvorschuss:
Kurzfristiger Finanzbedarf der Gesellschaft soll durch die Emission einer Wandelschuldverschreibung gedeckt werden, um die Insolvenz der Gesellschaft abzuwenden.
Es sollen 4,5 Mio EUR von den bestehenden Aktionären eingeworben werden – Hochrisikokapital. Denn das Geld würde nur reichen die kurzfristigsten Löcher zu stopfen, danach wäre für das weitere Fortbestehen der Gesellschaft weiterer Geldzufluss notwendig: „Unabhängig von der Höhe der mit der vorliegenden Emission eingeworbenen Finanzmittel wird die tubesolar AG zur Vermeidung einer Insolvenz und zur Fortführung ihrer Unternehmenstätigkeit darauf angewiesen sein, kurzfristig weitere Finanzmittel – Eigen- und/oder Fremdkapital – aufzunehmen.“
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Kapitalschnitt kommt später, aber davor soll 2,0 %-Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 4.500.000,00 gezeichnet werden.
Die Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 1. August 2023. Endfälligkeitstag ist der 1. August 2027. Der Wandlungspreis je Aktie beträgt 1,00 EUR und die Schuldverschreibungen werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 4 zu 1 (d.h. vier auf den Inhaber lautende Stückaktien berechtigen zum Bezug von einer Schuldverschreibung) zu einem Bezugspreis von 100 % des Nennbetrages von EUR 1,00 je Schuldverschreibung zum Bezug angeboten. Das Umtauschverhältnis beträgt 1 Schuldverschreibung : 1 Aktie. Das entsprechende Bezugsangebot wird voraussichtlich am 2. Juni 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 5. Juni 2023 und endet am 19. Juni 2023 (jeweils einschließlich).
„Aufgrund des gegenwärtigen Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft von weit unter einem Euro erscheint eine Kapitalerhöhung ohne vorherigen Kapitalschnitt aus Sicht der Gesellschaft als nicht umsetzbar. Der Vorstand wird daher der nächsten Hauptversammlung eine Kapitalherabsetzung vorschlagen. Eine Kapitalherabsetzung lässt das vorgenannte Umtauschverhältnis unberührt. Das Bezugsangebot, ein Basisinformationsblatt und die Wandelanleihebedingungen sind voraussichtlich ab dem 2. Juni 2023 auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://tubesolar.de im Bereich Investor Relations abrufbar.“
Hochriskanter „Nachschuss“ der den Aktionären zumindest erstmal die Chance bietet weiter an der Geschäftsidee zu partizipieren, sofern tubesolar erfolgreich werden sollte. Aber neben dem geforderten Vertrauen in die Fähigkeit des Managements, die laufenden Kosten solange zu reduzieren, bis die fehlende PV-Folie, Ausgangsprodukt der tubesolar-Lösungen, wieder lieferbar ist, muss das Management weiteres Frischgeld neben den maximal 4,5 Mio EUR aus der Wandelanleihe organisieren, um weitermachen zu können. Aber erster Schritt liegt bei den bestehenden Aktionären: Zeichnung von bis zu 4,5 Mio EUR Wandelanleihe. Sollte hier zu wenig „reinkommen“ gilt:
„Sollte es nicht gelingen, die Wandelschuldverschreibung zu platzieren, wird der Vorstand voraussichtlich in der zweiten Junihälfte aufgrund Zahlungsunfähigkeit Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht stellen.“ Was den Totalverlust der Aktionäre dann besiegeln würde.
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Zertifizierungen zeigen dass Tubesolar zumindest auf dem richtigen Weg war – oder ist?
Der Ansatz der Tubesolar und der „Stallgeruch“ machten die Story spannend: Die TubeSolar AG hat als Spin-off die Laborfertigung von OSRAM/LEDVANCE in Augsburg übernommen und die Patente von LEDVANCE und Frau Dr. Vesselinka Petrova-Koch erworben. Die TubeSolar AG nutzt diese patentgeschützte Technologie seit 2019 zur Entwicklung und Herstellung von Photovoltaik-Dünnschicht-Röhren, die zu Modulen zusammengefügt werden und deren Eigenschaften gegenüber herkömmlichen Solarmodulen zusätzliche Einsatzgelegenheiten in der Solarstromerzeugung ermöglichen.
Und einen entscheidenden Schritt für den Marktauftritt in einem zweiten attraktiven Segment hatte man noch Anfang des Jahres genommen: ZERTIFIZIERUNG
Oder wie es mit nüchternen Worten hiess: „Nach der erst kürzlich bekannt gegebenen Kooperation mit dem Spezialisten für Dachbegrünungen ZinCo erfolgte nun nach der im Vorjahr erfolgten Zertifizierung der PV-Module für Agri-PV-Anwendungen durch den TÜV Rheinland auch die TÜV-Zertifizierung für den Moduleinsatz im Segment „Green Building“.
Damit ist tubesolar bestens aufgestellt, um die Integration von Photovoltaik-Anlagen in nachhaltigen Bauprojekten zu revolutionieren. Profitieren könnte tubesolar dabei von der kürzlich veröffentlichten Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.“
Oder mit den Worten des Technikers: „Wir sind sehr stolz darauf, dass wir unsere Module nun auch auf Gründächern einsetzen können. Durch unsere licht- und wasserdurchlässigen Röhrenmodule wird die Funktion einer Dachbegrünung nicht beeinträchtigt und Strom kann über der Grünfläche generiert werden.“, erklärt Jürgen Gallina, CTO der tubesolar AG, und fügt hinzu: „Mit unseren röhrenförmigen PV-Modulen lassen sich Projekte realisieren, bei denen man sich in puncto Flächennutzung nicht mehr zwischen einer Photovoltaik-Anlage und einer anderen Flächennutzung entscheiden muss. Vielmehr ist durch unser Produkt eine duale Nutzung derselben Fläche möglich. Die TÜV-Zertifizierung für den Bereich Green Building trägt dazu bei, unser Produkt einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen und unser Engagement in der Bau- und Immobilienbranche weiter zu forcieren.“
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Tubesolar scheint ein Produkt entwickelt zu haben, dass durchaus Marktchancen haben könnte. Jetzt scheint das Management mit der Aufgabe überfordert, das auch auf die Strasse zu bringen. Was können Aktionäre tun? Entweder mit hohen Verlusten die „Geschichte“ beenden oder hoffen, dass genug Aktionäre die Wandelanleihe zeichnen und danach weiteres Geld eingeworben werden kann. Frage der Mentalität: Verluste realisieren und nach vorne schauen oder hoffen, dass doch noch ein Wunder passiert, was die Verluste vielleicht noch reduzieren könnte. Die alten Kurse über 5,00 EUR scheinen vorerst auf jeden Fall erledigt. Wenn später ein Neueinsteiger gewonnen werden könnte, dann wird er entsprechend seine „Macht“ in Form von hohen Anteilen ausspielen…
Chart: TubeSolar AG | Powered by GOYAX.de