Tubesolar – Ende kommt näher. Aktionäre wollten nicht mehr. Insolvenzantrag nächster Schritt.

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Tubesolar
Tubesolar lieferte eigentlich immer wieder „gute Nachrichten“. Fortschritte bei Zulassungen, TÜV-Tests und grosse Pläne. Klar, die „Verschiebung“ der ersten nennenswerten Umsätze immer weiter in die Zukunft erschien in der neuen Technologie von TubeSolar AG (ISIN: DE000A2PXQD4) begründet.

Die TubeSolar AG (ISIN: DE000A2PXQD4) ist ein Smallcap, der jetzt möglicherweise den Weg von vielen hoffnungsvoll und technologisch interessant erscheinenden Early-Stage-Unternehmen gehen könnte. Gesellschaft insolvent und das „geistige Eigentum inclusive erreichter Fortschritte“ geht für Zerschlagungsgpreise an einen Käufer, der dann möglicherweise das nötige Kapital aufbringen kann, die Ernte einzufahren. Am 2.05.2023 kam dann für einige „wie aus heiterem Himmel“ die Meldung „…sieht der Vorstand die positive Fortführung des Unternehmens derzeit nicht mehr als überwiegend wahrscheinlich an und wird, sofern es der tubesolar AG nicht gelingt, weitere Finanzmittel in notwendigem Umfang einzuwerben, aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit voraussichtlich bis Ende Mai Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht stellen.“ (ad-hoc Tubesolar, 2.05.2023, 19:55 Uhr).

Dann ein Rettungsversuch – setzte auf die Begeisterungsfähigkeit der Aktionäre. „Gutes Geld schlechtem hinterherwerfen“ – so sahen es die Anleger.

Am 31.05.2023 ein letzter Versuch des Managements die drohende Insolvenz abzuwenden. Die Aktionäre sollten nochmals Geld „nachschiessen“ – eine Wandelanleihe über 4,5 Mio EUR sollte ab dem 2. Juni gezeichnet werden können, um den kurzfristigen Finanzbedarf der Gesellschaft durch die Emission zu decken – und so erstmal die Insolvenz abzuwenden, zumindest zu verschieben.

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Denn die 4,5 Mio EUR hätten – „hätten“ so kann man jetzt sagen – nicht auf Dauer gereicht. Sie sollten nur Zeit verschaffen, um weiteres Frischgeld neben den maximal 4,5 Mio EUR aus der Wandelanleihe organisieren, um weitermachen zu können. Und dazu hiess es Ende Mai in klaren Worten:“Sollte es nicht gelingen, die Wandelschuldverschreibung zu platzieren, wird der Vorstand voraussichtlich in der zweiten Junihälfte aufgrund Zahlungsunfähigkeit Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht stellen.“ Was den Totalverlust der Aktionäre dann besiegeln würde.

Und es gab nur 127.145,00 EUR – Konsequenz: Insolvenzantrag.

Die von der tubesolar AG (ISIN DE000A2PXQD4) angebotene Wandelschuldverschreibung 2023/2027 (ISIN DE000A351U72) konnte nur in Höhe von EUR 127.145,00 platziert werden, so heisst es heute. Und natürlich reicht das nicht dazu aus, um den kurzfristigen Finanzbedarf der Gesellschaft zu decken und um die Insolvenz der Gesellschaft abzuwenden. Der Vorstand der tubesolar AG habe daher heute entschieden, für die tubesolar AG bis Ende nächster Woche beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit zu stellen.

Zertifizierungen zeigen, dass Tubesolar zumindest auf dem richtigen Weg war – oder für den Erwerber der Insolvenzmasse dann sein wird?

Der Ansatz der Tubesolar und der „Stallgeruch“ machten die Story spannend: Die TubeSolar AG hat als Spin-off die Laborfertigung von OSRAM/LEDVANCE in Augsburg übernommen und die Patente von LEDVANCE und Frau Dr. Vesselinka Petrova-Koch erworben. Die TubeSolar AG nutzt diese patentgeschützte Technologie seit 2019 zur Entwicklung und Herstellung von Photovoltaik-Dünnschicht-Röhren, die zu Modulen zusammengefügt werden und deren Eigenschaften gegenüber herkömmlichen Solarmodulen zusätzliche Einsatzgelegenheiten in der Solarstromerzeugung ermöglichen.

Und einen entscheidenden Schritt für den Marktauftritt in einem zweiten attraktiven Segment hatte man noch Anfang des Jahres genommen: ZERTIFIZIERUNG

Oder wie es mit nüchternen Worten hiess: „Nach der erst kürzlich bekannt gegebenen Kooperation mit dem Spezialisten für Dachbegrünungen ZinCo erfolgte nun nach der im Vorjahr erfolgten Zertifizierung der PV-Module für Agri-PV-Anwendungen durch den TÜV Rheinland auch die TÜV-Zertifizierung für den Moduleinsatz im Segment „Green Building“.

Damit ist tubesolar bestens aufgestellt, um die Integration von Photovoltaik-Anlagen in nachhaltigen Bauprojekten zu revolutionieren. Profitieren könnte tubesolar dabei von der kürzlich veröffentlichten Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

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Oder mit den Worten des Technikers: „Wir sind sehr stolz darauf, dass wir unsere Module nun auch auf Gründächern einsetzen können. Durch unsere licht- und wasserdurchlässigen Röhrenmodule wird die Funktion einer Dachbegrünung nicht beeinträchtigt und Strom kann über der Grünfläche generiert werden.“, erklärt Jürgen Gallina, CTO der tubesolar AG, und fügt hinzu: „Mit unseren röhrenförmigen PV-Modulen lassen sich Projekte realisieren, bei denen man sich in puncto Flächennutzung nicht mehr zwischen einer Photovoltaik-Anlage und einer anderen Flächennutzung entscheiden muss. Vielmehr ist durch unser Produkt eine duale Nutzung derselben Fläche möglich. Die TÜV-Zertifizierung für den Bereich Green Building trägt dazu bei, unser Produkt einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen und unser Engagement in der Bau- und Immobilienbranche weiter zu forcieren.“

Tubesolar scheint ein Produkt entwickelt zu haben, dass durchaus Marktchancen haben könnte. Jetzt scheint das Management mit der Aufgabe überfordert, das auch auf die Strasse zu bringen. Und die  Aktionäre haben entschieden: Mit hohen Verlusten die „Geschichte“ beenden.

Chart: TubeSolar AG | Powered by GOYAX.de

 

 

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