04.03.2020 – Die Wirecard AG (ISIN: DE0007472060) wieder mit Vorwürfen konfrontiert. Das Handelsblatt berichtete gestern über eine „Geldwäscheverdachtsanzeige“ einer sog. Anlegerschutzorganisationin aus Wien gegen Wirecard. Die „European Funds Recovery Initiative“ vertrete 780 Anleger, die Geld verloren hätten im Volumen von 28 Mio. EUR auf Binary-Trading-webseiten und Gambling-Seiten – und durch die fehlende Complianceprüfung Wirecards seien deren Paymentdienstleistungen schadensersatzauslösend gegenüber den Geschädigten. Dieses Thema ist nicht neu und wird immer wieder angeführt – erst am 22.01.2020 berichteten wir über ein erstinstanzliches Urteil des LG Ulm gegen Paypal – auch wegen Glücksspiel-Schadensersatzforderungen. Und bereits damals vermuteten wir: „Und durch die Verjährung (3 Jahre) wäre wohl auch insgesamt ein eher überschaubares Risiko vorhanden. Dennoch ein möglicher „Störfaktor“ für die Börsenstory Wirecards. Anlegerschutzanwälte werden die Beute wittern und verstärkt auf Kundenfang gehen„. Auch Zatarra im Februar 2016 befasste sich schon mit den Glücksspielvorwürfen – also nicht wirklich ein neues Thema.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google-300-250)}
Und genau das ist offensichtlich der EFRI gelungen: Das Handelsblatt titelte gestern: „Zahlungsabwicklung für Hochrisikokunden: Die Vergangenheit holt Wirecard ein“ und beschrieb dann u.a. die Forderung der EFRI. Wobei die Vorwürfe und die aufgeführten Risiken nicht neu sind, bereits vor Monaten nahm Wirecard dazu allgemein Stellung. Es hieß, man wickle keine Zahlungen für illegale Geschäfte ab – seit wann diese Aussage Gültigkeit hat sei mal dahingestellt. Und bereits seit einigen Jahren wird/wurde diskutiert, ob diese Forderungen aus Glücksspielen gegen Zahlungsdienstleister überhaupt Aussicht auf Erfolg hätten: Deutschland stehe innerhalb der EU ohne regulierten Glücksspiel-Markt vor einem Problem. Laut EU-Recht seien Online Casinos nämlich nicht per se verboten. Auf dieses Argument stützten sich diverse Anbieter, die ihre Dienste an deutsche Zocker richten. Und eben auch Anbieter wie Wirecard. Die Argumentation hierbei sei es, dass das Deutsche Recht nicht etwas verbieten könne, was nach EU-Recht erlaubt sei. (bereits 08.04.2019, aktiencheck) Und auch Christian Schnall vom Handelsblatt stellte bereits am 31.01.2019 fest: „Häufig ging es dabei um Glücksspiel oder Pornografie. Das macht Wirecard auch heute noch, der Anteil am Gesamtumsatz ist jedoch mittlerweile überschaubar.“ Und dass dürfte eher heute noch wesentlich unbedeutender für den Umsatz sein, dass und die offensichtliche Anwaltsorientierung und Sammelklagenorientierung der EFRI, wie auf deren Homepage erkennbar, sollte den Geschmack dieser neuen, alten Vorwürfe relativieren. Und nicht vergessen: Verjährung.
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Shortrückzug, wie gesagt passt auch
Wichtig ist, dass durch die „Nicht-Nachricht“ – Prognosebestätigung die Angst vor negativen Coronaimpacts für die Aktie genommen werden konnte. So erholte sich gestern die Wirecard-Aktie überproportional mit fast 5% Plus auf 121,55 EUR und heute hat der egstrige Handelsblatt-Artikel keine große Wirkung. Vielleicht sind die Aktionäre mittlerweile solche „Meldungen“ gewöhnt und sehen zuerst nach, was „hinter der Nachricht“ steckt. Inwieweit hierbei Charttechnik und charttechnisch bedingte Käufe eine Rolle spielen könnten? Wohl eher nicht. Mit Charttechnik kann man eigentlich jede Kursbewegung erklären, aber logischer erscheinen andere Gründe. So die aktuelle Wasserstandsmeldung der Shortpositionen: Montag Abend waren noch 24,05 Mio. Aktien short, 480.000 Stück weniger als am 24.02.2020 mit 24,53 Mio. Aktien, was wiederum immerhin 770.000 Stück weniger short als am 21.02.2020 bedeutete. Die Tendenz stimmt jetzt wieder. Shorts die sich verabschieden, passt. „WDI GR short int is $3.04BN ;24.05MM shs shorted;20.94% of float; 3.63% borrow fee.Shs shorted up +380K shs, +1.6%,over last 30 days as price fell -14.5% & down -968K shs, -3.9%,last week. Shorts down -$257MM in 2020 mark-to-market losses; -$101MM on today’s +3.32% move“ (Ihan Dusaniwsky, S3 Partners LLC, 02.03.2020) Interessant ist die Gesamtreduktion auch wenn der Hedgefonds Marshall Wace LLP laut Bundesanzeiger am Montag – vor der Auswertung von S3 Partners LLC seine Position auf 0,82% von 0,74 % zuvor erhöhte.
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Rückkäufe steigen ebenfalls
Im Zeitraum vom 24. Februar 2020 bis einschließlich 02. März 2020 wurden insgesamt 47.612 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2019/I erworben, wie Wirecard heute mitteilete. Wichtig und günstig für die Aktionäre: Die Zahl der zurückgekauften Aktien erhöhte sich erstmals bei fallenden Kursen. Bisher hatte man bei der von Wirecard beauftragten Bank jeden Tag gleiche Stückzahlen gekauft, jetzt nutzt man für die Aktionäre günstigere Einstiege für den Kauf von „mehr“ Aktien. Sinnvoll: Während am 24.02. noch 6.000 Stück zu 127,41 EUR erworben wurden, stieg die Zahl kontinuierlich auf schließlich 10.821 Stück am 28.02. zu 113,82 EUR, um am 02.03. mit 10.000 Stück zu 116,72 EUR leicht zurückzugehen. Auch das passt.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google)}