13.05.2020 – Wirecard AG (ISIN: DE0007472060) unter Beschuss, die am Freitag gemeldeten 30.510.000 Aktien short, sagen eigentlich alles (26,57% aller Aktien) – dann das umfassende Revirement des Vorstandes mit neuen Köpfen, weniger Macht für Markus Braun. Reicht dass jetzt? NEIN. Dafür wurde bereits zuviel an Drohkulisse aufgebaut. Jetzt kommt die Rechtsanwaltskanzlei TILP, bekannt aus diversen pressewirksamen Prozessen – „Anlegerschutzanawalt“. Während vor einigen Tagen zwei Berliner Anwälte einer anderen Kanzlei vorpreschten und Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer E&Y ankündigten wegen fehlender Einschränkungen und Hinweisen in den Wirecard Prüfberichten, geht es JETZT DIREKT GEGEN WIRECARD – fehlerhafte, unvollständige oder unterlassene KapitalmarktInformationen über ernsthafte Mängel im Compliance – letztendlich sei dies auch durch den KPMG-Bericht bestätigt worden. Weiter führt man aus, dass man ein Musterverfahren anstrenge – „erster Kläger“ ist die Effekten Spiegel AG als „geschädigter“ Anleger und wenn es nach den Vorstellungen der Kanzlei geht, werden sich viele Aktionäre anschließen. Erfolgsaussichten lassen sich natürlich nicht einschätzen – laut den Anwälten der Kanzlei TILP wohl sehr hoch, aber die sind natürlich Partei, wollen Mandate:
„Nach dem KPMG-Bericht sehen wir unsere feste Überzeugung bestätigt, dass Wirecard ein massives Compliance-Problem hatte und hat – und darüber hätte Wirecard den Kapitalmarkt rechtzeitig in Kenntnis setzen müssen„, sagt Maximilian Weiss, Rechtsanwalt der TILP-Gruppe. „Das Maß ist jetzt voll. Wir haben nunmehr alle rechtlich erforderlichen Fakten beieinander und können diese belegen – daher messen wir der von uns eingereichten Klage hohe Erfolgschancen bei“, erläutert Weiss.
Letztendlich wird darüber das Landgericht München entscheiden. Die Argumente lassen auf jeden Fall viel Spielraum für Spekulationen über den Ausgang. Wann soll man den Zeitpunkt setzen, an dem man vor Compliancemängeln hätte warnen sollen? Waren die Mängel so gravierend, dass eine Warnung über die Hinweisen in den Jahresabschlussberichten hinaus überhaupt notwendig gewesen wäre? Ab welchem Zeitpunkt wäre eine Meldung notwendig gewesen? Wieviel potentieller Kursverlsute begründen sich in dieser fehlednern Meldung? Viele Fragen, die geklärt werden müssten, bevor ein Urteil zu erwarten ist – wir denken auf jeden fall ein langwieriger mit vielen Gutachten gespickter Prozess, der einige Zeit in Anspruch nehmen wird. KURZFRISTIG? Wahrscheinlich keine Wirkung auf Dauer, bei Urteilsverkündung zu Gunsten Wirecards ebenfalls keine Wirkung (wohl auch keine positive), bei Prozessverlust für Wirecard abhängig vom potentiellen Schadensersatzvolumen und der Begründung negativ bis sehr negative Auswirkungen möglich. Aber bis zu einem Urteil werden wohl noch Jahre vergehen. Die aus 2016 fußenden strafrechtlichen Maßnahmen im umfeld des Zatara-Reports werden wohl erst jetzt gegen Geldauflage erst eingestellt. Und dieser Prozess hier ist noch wesentlcih komplexer und weniger fassbarer.
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Die heutige Presseerklärung auszugsweise: „TILP begründet die Klage damit, dass Wirecard dem Kapitalmarkt gravierende Mängel in seinem Compliance-System verschwiegen hat. TILP beziffert den Schaden dabei auf mindestens 32,07% des jeweiligen von der Klägerin bezahlten Einstandskurses pro Aktie.
Nach der festen Rechtsüberzeugung von TILP hat sich die Wirecard AG wegen einer Reihe von falschen, unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber ihren Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind zumindest alle Aktienkäufe in dem Zeitraum vom 24. Februar 2016 bis 27. April 2020. Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl Anleger, welche die Aktien noch am 27. April 2020 gehalten haben, wie auch solche, die sie bereits zuvor mit Verlust veräußert haben.
„Unsere Kanzlei hat mit der jetzigen Klage zeitgleich einen Antrag auf die Einleitung eines Musterverfahrens nach dem KapMuG vor dem Oberlandesgericht München gestellt. Ein solches Verfahren erhöht die Erfolgsaussichten von klagenden Anlegern und Investoren deutlich, senkt deren Kostenrisiko erheblich und bedeutet maximalen Druck für die Beklagtenseite“, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP, die prozessuale Strategie der Kanzlei.“
Interessant wären die 32,07% des Einstandskurses – woher kommen die, wie werden die begründet. Aber hier wird es bestimmt ausführliche Gutachten geben, die wahrscheinlich demnächst von ausführlichen Gegengutachten bestritten werden. SCHLAMMSCHLACHT droht mit möglichst lauten angriffen, um die entsprechende Kundschaft mit dem „gesenkten Kostenrisiko“ in die Kanzlei zu bekommen.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Produkt_02)}
Bundesanzeigermeldungen gestern
Gestern Nachmittag wurden ( man kann fast sagen ausnahmsweise) nur zwei Erhöhungen von meldepflichtigen Shorts (mindestens 0,50% des Aktienkapitals geshortet) für Dienstag gemeldet – und dass auch in einem geringen Umfang. Ob dass heute genauso wenig sein wird, nachdem man offensichtlich auf dne Schock des Vorstandsrevirements erstmal Kraft bei den Shorts gesammelt hat – NICHT VERGESSEN MORGEN GIBT ES QUARTALSZAHLEN bei Wirecard. Die Erhöhungen wurden durchgeführt von Susquehanna International Holdings LLC auf 0,71% (von 0,68%) und von Darsana Capital auf 0,60% (von 0,59%). Und was kommt heute an Meldungen für gestern – bisher noch nichts…
OPERATIVES VON GESTERN: Fintechrefinanzierung konkret plus Zahlungslösungspaket
Aktuell geht es um die Refinanzierung von Umsätzen für Fintech-Unternehmen, von denen bestimmt einige in Zukunft wahrscheinlich den Marktdurchbruch schaffen werden und potentiell hohe Umsatzregionen erreichen könnten. Wirecard will hier gemeinsam mit/für einem Spezialisten in diesem Bereich – Varengold – Lösungen anbieten: Refinanzierung und alle anderen Zahlungslösungen aus dem Wirecard Portfolio – „banking as a service“. Unbedeutend? Nein. Wachstumswerte als Kunden zu gewinnen und eine langfristige, mitwachsende Zusammenarbeit auszubauen, kann in Zukunft wichtiger sein, als man jetzt bei dieser „nackten“ Meldung ahnen kann. UND nicht zu vergessen: Wirecard meldet nicht nur eine neue Kooperation/Geschäftsbeziehung pro Jahr, sondern regelmäßig ein bis zwei pro Woche und dass über Jahre – so definiert sich ein Wachstumswert.
Wirecard und die Varengold Bank, ein führender Anbieter von Finanzierungslösungen für FinTech-Unternehmen, geben eine neue strategische Kooperation bekannt. Wirecard und die Varengold Bank (u.a. Partnerschaften mit inTech-Firmen, wie z.B. LendInvest, Grover und Monedo (ehemals Kreditech)) FinTechs, die ihr Geschäft skalieren möchten, Zugang zu Refinanzierungen ihrer Kreditportfolios bereit. Zudem kommen die FinTechs in den Genuss eines umfassenden Angebots an White-Label-Zahlungslösungen. Es heisst „Die neue Kooperation ermöglicht den FinTech-Kunden der Varengold Bank von dem Banking-as-a-Service-Portfolio von Wirecard zu profitieren. Dieses umfasst unter anderem die Bereiche Digital Banking, Prepaid-Kartenausgabe, Zahlungsabwicklung und sogenannte Loan Fronting Services. Im Gegenzug profitieren Wirecard-Kunden von der Kernkompetenz der Varengold Bank: der Entwicklung maßgeschneiderter Finanzierungslösungen.“
„Im Kern geht es bei dieser Zusammenarbeit darum, das Wachstum ambitionierter FinTech-Unternehmen anzukurbeln. Die Partnerschaft mit Varengold stellt ein einzigartiges Angebot dar, das Kunden bei der Refinanzierung ihrer Kreditportfolios unterstützt und gleichzeitig Zugang zu attraktiven Zahlungslösungen bietet. Dabei handelt es sich um komplementäre Dienstleistungen, die stark nachgefragt werden und für unsere Kunden echten Mehrwert generieren“, sagt Leonard Coen, Head of Sales Financial Institutions & FinTech Europe bei Wirecard.
„Die Refinanzierung von Kreditportfolios kann für jedes Unternehmen eine große Herausforderung darstellen, insbesondere aber für schnell wachsende FinTechs im Bereich Unternehmens- oder Verbraucherkredite, die ihre Geschäftstätigkeit ausweiten möchten“, sagt Lukas Diehl, Head of Marketplace Banking bei der Varengold Bank. „Wir streben danach, FinTechs die besten Dienstleistungen auf dem Markt anzubieten. Wirecard teilt dieses Ziel und wird als bevorzugter Partner der Varengold Bank eine Reihe von Banking-as-a-Service-Lösungen anbieten, die unsere Liquidität und unsere eigenen Fronting Services ergänzen“, fügt Diehl hinzu.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Produkt_02)}
Markus Braun entschuldigte sich
„Right decisions were made about the future organisation bringing Wirecard as a company to the next level. We will go through 2020 and beyond with great strength and robustness“ Tweet von Markus Braun am 09.05.2020. Sagt eigentlich alles. In der Veröffentlichung am Freitag Abend äußerte sich Markus Braun, Vorsitzender des Vorstandes, folgendermaßen: „Mit dieser Reorganisation ist der Grundstein für die nächste Wachstumsphase der Wirecard AG gelegt, was mich außerordentlich erfreut. Ich entschuldige mich bei allen unseren Aktionären, Kunden, Partnern und Mitarbeitern für die Turbulenzen der vergangenen Wochen und Monate. Wirecard ist und bleibt ein nachhaltig hochprofitables Unternehmen. Wir werden alles Notwendige unternehmen, um unser Unternehmen mit ruhiger Hand, aber entschlossen und unverändert von operativem Erfolg zu operativem Erfolg zu führen.“
UND WIRECARD AUF EINEN NEUEN – PROFESSIONELLEREN – LEVEL zu bringen ist notwendig und zwingend nötig, um der Aktie Bewertungsrelationen zu eröffnen, die zum operativen Zustand der Gesellschaft passen. Die Zeiten des wilden Wachstums sind vorbei, jetzt sollte das Unternehmen den Wechsel zu einem professionell geführten DAX Unternehmen mit starkem Wachstum in einem neuen, rasant wachsenden Markt hinbekommen. Die neue Vorstandsstruktur und Zuständigkeitsorganisation ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.
Markus Braun bleibt der Visionär und Antreiber – mit weniger Zuständigkeiten, aber fokussierter
Mit gestutzten Flügeln, aber immer noch als Bindeglied nach Außen, als bester Verkäufer der Wirecard Produkte, als Visionär und mitreißender Redner, so wird Markus Braun weiterhin „Wirecard“ nach Außen repräsentieren und nach innen? Steve Jobs Wirecards? Er „wird künftig den Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die strategische Weiterentwicklung der Wirecard AG legen. Dies umfasst strategische Allianzen, Innovationsmanagement, die weitere Geschäftsentwicklung der Gruppe, die Koordination der Geschäftspolitik und der Geschäftsbereiche sowie die Unternehmenskommunikation. Der Aufsichtsrat würdigt mit dieser Entscheidung die außerordentlichen und nachhaltigen Wachstumserfolge der Wirecard AG unter der Leitung von Herrn Dr. Braun und schätzt dessen impulsgebende Innovationskraft für das Unternehmen.“ (Wirecard 08.05.2020)
Verpufft jedenfalls und teilweise missinterpretiert
zumindest kurzfristig, aber vielleicht mit Wirkung nachdem sich der Pulverdampf verzogen hat: Am 03.05.2020.gab bereits es einen – von vielen nötwendigen – Versuchen zur Fokussierung auf das Hier und Jetzt – zurück zum aktuellen Zustand des Paymentdienstleisters: Wirecard – Stellungnahme am Sonntag die „Kernaspekte der KPMG-Berichts über die unabhängige Sonderuntersuchung der Wirecard AG„. Wozu? Ist der KPMG-Bericht nicht ausreichend? Nein. Nicht für den „normalen Anleger“ – für den ist das Wording und der Unterschied zwischen Jahresabschlussprüfung und forensischer Untersuchung nicht klar. Warum sind die Bilanzen nicht zu ändern, obwohl KPMG keine Positivbeweise für das Drittpartnergeschäft gefunden hat in 2016-2018 – zumindest nicht mit Endkundenbelegen…{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google-300-250)}
Auch die FT, die nach dem KPMG-Bericht nochmals in einem Rundumschlag alle alten Vorwürfe „wieder aufs Tapet“ brachte, liefert nichts wirklich Überzeugendes oder „ausreichende Beweise“. Singapur scheint ja auch nach KPMG-Ansicht nichts Klärungsbedürftiges mehr zu haben, ebenfalls das unterstellte und unbewiesene Round-Tripping, dass auch für KPMG nicht bewiesen werden konnte und keine offenen Fragen mehr beinhaltet. Die FT bringt nichts Neues und wiederholt die alten Vorwürfe – Beweise oder eindeutige Hinweise liefert man auch jetzt nicht. Spannend kann es werden, wenn vor einem Gericht – erinnert an die Klage Wirecards gegen die FT-Verantwortlichen – die Tatsachen geprüft werdenund dann entschieden wird, ob die vorliegenden „indizien“ für die aufgestellten behauptungen und Schlussfolgerungen ausreichend waren. Bis dahin dauert es aber noch länger. Aber irgendwann…
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Nicht vergessen: Die ersten Schritte wurden bereits getan
„Dazu nur so viel: Wo wir es nicht schon sind, werden wir State of the Art werden und alles dazu Nötige unternehmen.“so sagte der Aufsichtsratsvorsitzende Thomas Eichelmann zum Thema Compliance als er dieses Amt übernahm am 22.01.2020. Erwartungsgemäß wurden die Compliance und GWG-Strukturen Wireacrds kritisiert – hat ja Wirecard durch die Änderungen und den Ausbau der Compliance ab dem zweiten Halbjahr 2019 ja quasi zugegeben, dass hier mit wachsender Unternehmensgröße selbstverständlich Änderungen vorgenommen werden mussten und wurden. Hier hat sich sehr viel bei Wirecard in Bezug auf Unabhängigkeit, klarer Trennung von anderen Abteilungen und personeller Ausstattung getan.
So gab es am 16.11.2020 bereits folgenden Hinweis: „Stolz twittert der CEO Braun vor einigen Stunden, das Wirecard allein bis Ende Q3 über 500 neue Stellen geschaffen habe:“Only this year in the first nine months, Wirecard has taken 500 new people on board“ Einen überproportionalen Anteil hat dabei der Compliance-Ausbau: von 150 Mitarbeitern Ende 2018 sollen es bis Ende Jahr 230 werden laut Finanzvorstand Alexander von Knoop. „
Und die neue Aufsichtsrätin am Donnerstag, die Aussagen in diesem Zusammenhang.
Die forensische Prüfung aller Dezember 2019er Umsätze
…ist ein weiterer wichtiger Schritt in die „bessere Zukunft“ – versteckt unter vielen „nicht unbedingt schönen“ Aussagen findet sich ein klares Signal zum Neuanfang:Erweitert wurde wegen fehlender Kooperationsbereitschaft der Drittpartner bei der Überprüfung deren Endgeschäfts für die von der FT strittig genannten Umsätze in 2016-2018 durch die fehlende Kooperation der Drittpartner und organisatorische Mängel Wirecards keine forensische Asuwertungsmöglichkeit/Prüfmöglichkeit. Da ab 2019 auch dieses Geschäft vollständig bei Wirecard dokumentiert würde, wäre man mit Wirecard übereingekommen, für 2019 den Dezember vollständig anhand der Datensätze zu prüfen – 200 Mio. Datensätze stellte Wirecard hier zur Verfügung. KPMG bemängelt,dass nur der Dezember geprüft werden solle und nicht das gesamte Jahr, weshalb als Ergebnis auch nur für Dezember die Korrektheit „über jeden Zweifel erhaben“ bestätigt werden könne. Diese Auftragserweiterung wird derzeit noch durchgeführt und gesondert wird über die Ergebnisse berichtet werden.
WENN MAN JETZT FÜR 2019 exemplarisch für Dezember das Drittpartnergeschäft vollumfänglich verifizieren kann und die Ergebnisse/Erträge aus dem Drittpartnergeschäft der Vorjahre als Salden in der Bilanz bestätigt sind – im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2019 – dann ist durch Systemumstellung zukünftig ein Zweifel jederzeit mit eigenen Daten widerlegbar respektive positiv belegbar – IN ZUKUNFT MACHT DER SYSTEMWECHSEL DAS DRITTPARTNERGESCHÄFT NACHVOLLZIEHBAR UND BEWEISBAR. Also für die Zukunft kein Glaubwürdigkeitsproblem mehr und die Vergangenheit scheint kaum noch klärbar – und dass ist nicht unbedingt Wirecard zuzurechnen.
SEZIERUNG DES KPMG BERICHTS
Unverständlich die Kommunikation Wirecards – unnötige Diskussionen und Gerüchten wurde so der Nährboden bereitet. Sei es drum, der bericht liegt vor, wurde – bis auf 7 Namensschwärzungen – ungekürzt veröffentlicht udn sollte nun Basis einer unaufgeregten Betrachtung sein. Wir werden im folgenden den bericht Seite für Seite „aufarbeiten“, kommentieren und herausstreichen, was uns wichtig erscheint – für den flüchtigen Leser gibte es am Ende jeden Absatzes eine farbig markierte Zusammenfassung (rot für negativ, grün für positiv und blau für neutral – für die weitere Würdigung/Entwicklung Wirecards).
FORTSETZUNG DER AUSFÜHRLICHEN AUSWERTUNG HIER.
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Teil2: Wirecard, Encavis und Evotec – nwm war auch nicht so übel
Aktuell (13.05.2020 / 09.05 Uhr) notierten die Aktien der Wirecard AG im Tradegate-Handel nahezu unverändert bei 85,49 EUR. Auch diese Aktie können Sie für nur 4,00 EUR auf Smartbroker handeln.