15.02.2017 – Die MorphoSys AG (ISIN: DE0006632003) hat heute darüber informiert, dass das Bundesbezirksgericht in Delaware (USA) den Antrag zur Aufnahme eines zweiten US-Patents in das Patentverletzungsverfahren zugelassen hat. Dies wurde in einer Verhandlung am 6. Februar 2017 entschieden.
MorphoSys hatte im April letzten Jahres eine Patentverletzungsklage gegen Janssen Biotech und Genmab A/S für deren Wirkstoff Daratumumab beim zuständigen District Court eingereicht. Das BioTech-Unternehmen mit Sitz in Planegg bei München fordert eine Entschädigung wegen der Patentverletzung im Zusammenhang mit dem eigenen CD38-Antikörper MOR202.
Janssen Biotech hat eine Zulassung von der Food and Drug Administration (FDA), der verantwortlichen US-Arzneimittelbehörde, erhalten und vertreibt bereits ein entsprechendes Produkt unter dem Markennamen Dazalex(R). MorphoSys verwies darauf, dass man die klinische Entwicklung von MOR202 weiter fortsetzt.
Die Aktie des TECDAX-Unternehmens notiert am Morgen bei 49,485 EUR und liegt damit +0,83% über dem Schlusskurs von gestern.
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