Die Steinhoff Aktie wird wohl nie wieder „eine normale Aktie“ werden. Die seit dem 15.12.2022 im Raum stehende Lösung für die Verschuldungsproblematik des Konzerns, die für viele Aktionäre einer Ohrfeige gleichkam, scheiterte auf der Generalversammlung. Und so handelt seit längerem die Akti eim 1 Cent-Bereich. Eher Erinnerungswert als Bewertung. Nachdem bei der WHOA-Abstimmung über den Sanierungsvorschlag des Managements, der eine Quais-Enteignung der Aktionäre bedeuten würde, erwartungsgemäss alle stimmberechtigten Stakeholder-Gruppen für den Vorschlag stimmten – ausser den Aktionären, lag es nun bei einem niederländischen Gericht zu entscheiden. Ob das Votum der Aktionäre „überstimmt“ wird und das WHOA-Verfahren gemäss Management Vorschlag fortgeführt wird oder nicht. Zuletzt ging es um den Eindruck, den die SdK in der Anhörung am 15.06.2023 vor der entscheidenden Gerichtskammer gewonnen hatte.
Egal wie der Eindruck war, Gericht entscheidet gegen Aktionäre – für Steinhoff’s Management. Besser gesagt für den WHOA-Restructuring Plan. Und der lässt die Aktionäre aussen vor.
und jetzt kann das Managemnet Tatsachen schaffen, die Umsetzung des WHOA-Plans startet mit dem heutigen Tag. Oder wie es kurz und knapp in der gerade veröffentlichten ad-hoc erklärt wird:
„Today, the District Court of Amsterdam, the Netherlands (the “Court”):
- confirmed (gehomologeerd) the WHOA Restructuring Plan; and
- rejected the petition filed by a shareholder, SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., to request the Court for the refusal of the confirmation of the WHOA Restructuring Plan.
Anmerkung: Eigentlich erst für 17:00 Uhr erwartet, liegt offensichtlich die Gerichts-Entscheidung früher vor. Und offensichtlich kann der WHOA-Plan, der von allen Stakeholdergruppen ausser den Aktionären gebilligt worden war, unverändert in Kraft gesetzt werden. Bedeutet faktische Enteignung der Aktionäre, absehbares Ende des Listings, Übertragung der Vermögenswerte auf nicht gelistete Entity’s und Bedienung der Anleiheschulden inclusive Zinsen. Eventuell darüberhinausgehende Erlöse würden zu 20% (!) den alten Aktionären zukommen – absehbar wenig, wenn nicht wahrscheinlich nichts. Insbesondere da die bsiher verantwortlichen Manager auch in den neuen Gesellschaften „das Sagen haben“ sollen. Und natürlich die Abweisung der SdK-Anträge, die vor Gericht gestellt worden waren.
This means that the WHOA Effective Date (as defined in the WHOA Restructuring Plan) has occurred. With effect from today, SIHNV and each Restructuring Plan Stakeholder (as defined in the WHOA Restructuring Plan) are bound by the terms of the WHOA Restructuring Plan regardless of whether or not the relevant Restructuring Plan Stakeholder voted in favour of the WHOA Restructuring Plan.
Anmerkung: In Kraft Treten des WHOA-Plans und dessen Umsetzung laut Steinhoff „sofort“ – verpflichtend für ALLE Stakeholder, also auhc die Aktionäre.
The original Dutch version and an unofficial English translation of the confirmation order (homologatiebeschikking), together with the reasons once released, will be made available on www.steinhoffinternational.com.
SIHNV and its subsidiaries will now proceed to implement the WHOA Restructuring Plan which is expected to close on or before 30 June 2023.“ (Steinhoff International Holding NV, ad-hoc, 21.05.2023, 15:00 Uhr)
Anmerkung: Den 30.06.2023 als Stichtag zu nennen ist iwhcitg, da am Folgetag alle Anleihen fällig sind, was dann zu einem Insolvenzverfahren führen würde und das WHOA-Verfahren beenden würde.
Thyssenkrupp nucera im Fokus: Überhaupt erst zweite Reservierung von Kapazitäten für lektrolyseure – und dann direkt hoher dreistelliger MW-Bereich.
Tubesolar muss Insolvenz anmelden. Aktionäre wollten nicht noch mehr Geld ins Risiko setzen. Angebotene Wandelanleihe.durchgefallen.
Pyrum Innovation AG – Pyrolyseverfahren für nachhaltiges“Reifenrecycling“. Wie riskant ist die Wette auf die Technologie für Anleger? Grosse Namen scheinen etwas davon zu halten: BASF, Continental, Mercedes Benz, SUEZ,…
Was jetzt? SdK wird nicht aufgeben, aber Tatsachen werden geschaffen. Und die Erfolgsaussichten scheinen verschwindend. Insbesondere da sich nun erstmals auch ein Gericht zum „Enteignungsverfahren“ positioniert hat.
Natürlich laufne die anderen Bemühungen der SdK weiter, aber ein heutiger Erfolg vor Gericht hätte vielleicht die Verhandlungsbereitschaft auf Seiten der Anleihegläubiger vielleicht etwas erhöht – derzeit gibt es für die Anleihegläubiger keinen Grund zu verhandeln. Es bleibt bei der ganzen Geschichte ein bitterer Beigeschmack. Auch die zuletzt von der SdK aufgeworfenen Fragen zum Verahlten des Managements sollten weiter verfolgt werden:
HAMBORNER REIT AG erweitert Portfolio um 2 Einzelhandelsimmobilien – 23,6 Mio EUR. Nicht alle Immobiliengesellschaften müssen „verkleinern“
3U Holding – CEO Uwe Knoke gibt Ziele für das Segment „Erneuerbare“ vor: Mehr als Verdreifachung der Kapazitäten durch Repowering und Projektgeschäft. Und noch mehr Erzeugung – bauartbedingt.
Lanxess Aktie handelt bereits tiefrot vor XETRA-Eröffnung. Prognosereduktion schockt. Analysten sehen es entspannter – dreimal unverändert.
Everfuel vor Ärgerniss oder mehr. Droht der Nel Beteiligung ein Imageschaden?
Man erinnert sich noch daran, dass in den letzten Jahren eigentlich auf jeder Generalversammlung IMMER die Vergütungspläne und später Optionspläne für das Management von den Aktionären abgelehnt wurden (beispielsweise am 30.4.2021 im nwm: „Steinhoff Aktie News: Generalversammlung mit Klatsche fürs Board“,). Offensichtlich hat das Management nun bei den Anleihegläubigern offenere Ohren gefunden:
„In diesem Zusammenhang wurde auch bekannt, dass die beiden Vorständer der Steinhoff International Holding NV zukünftig die Dachgesellschaft der restrukturierten Steinhoff-Gruppe führen sollen, sofern das Gericht dem Restrukturierungsplan die Zustimmung erteilen sollte. Dies erinnert stark an den Ablauf des Chapter 11 Verfahrens über die Mattress Firm-Gruppe, für deren Umsetzung der dortige Vorstand 5 % der Anteile an der „sanierten“ Mattress Firm erhalten hat, welche heute einen Gegenwert von über 100 Mio. Euro darstellen. Leider wurden keine konkreten Angaben darüber gemacht, ob und ja welche Erfolgsvergütung mit den beiden Herren Vorständen der Steinhoff International Holding NV für eine erfolgreiche Umsetzung des Restrukturierungsplan vereinbart
wurden.“ (SdK, Newsletter Nr.27)
Achtung Meinung!
Vor wenigen Tagen stellte ein enttäuschter Anleger in einer Mail an die Redaktion einige sehr berechtigte Fragen zum Ablauf und Verhalten des Steinhoff Konzerns und seines Managements. Fragen, die „das schlechte Gefühl“ bei den Vorgängen und Abläufen zusammenfassen, die letztendlich nun zu diesem unwürdigen Enteignungsspektakel geführt haben. Zusammenfassend stellten wir ihm gegenüber unsere Meinung in diesem Fall klar:
„Ja ein Skandal – aber systemimmanent. Solange die „normalen“ Banken ihre notleidenden Forderungen für Spotpreise auf den Markt werfen bei kleinsten Problemen, übernehmen „(weggelassen)“ entschuldigen sie „auf distressed Assets spezialisierte Fonds“ das weitere. Aussaugen des Schuldners mit dem Anspruch 100% der Nominalforderung plus Zinsen herausholen zu können.“
Egal wie die Einschätzung der SdK aussah, allein das Gericht hat entschieden, den WHOA-Restrukturierungsplan umzusetzen. Offensichtlich waren die Argumente des Steinhoff-Managements für die Justiz in den Niederlanden nicht so abwegig, wie viele Aktionäre der Steinhoff hofften. Erinnert sei daran, dass zuvor bereits der Versuch der SdK einen „Restrukturierungsexperten“ für die Steinhoff International Holdings NV zu ernennen nach einer entsprechenden gerichtlichen Anhörung abgelehnt worden ist.
Welche Einspruchmöglichkeiten eventuell noch bestehen ist derzeit für uns nicht absehbar – werden an dieser Stelle eventuell NACHTRAGEN, sobald es hierzu Aussagen geben sollte.
Zurück zur Konzernmutter: Als Checkliste nochmals der Aktionsplan der SdK, wie er durch die Zahlungszusagen vieler Steinhoff Aktionäre ermöglicht wurde:
Die Schutzgemeinschaft der Kleinanleger e.V. versuchte als Reaktion auf das Vorgehen des Steinhoff Managements, die Interessen der Aktionäre zu bündeln („Steinhoff Aktionäre doch noch eine Chance? SdK bietet zumindest „Kräftebündelung“. Besser als nur abnicken. Allemal.“, nwm 10.01.2023). Das scheint gelungen: Um ein rechtliches Vorgehen „an allen Fronten“ gegen den heute abgeschmetterten Tagesordnungspunkt 8 der Generalversammlung zu initiiieren, benötigte die SdK verbindliche Zusagen von geschädigten Aktionären zur Finanzierung
„…folgende(r) Maßnahmen:
– Einleitung einer Sonderprüfung vor dem niederländischen Handelsgericht. LÄUFT, WP Sman Business Value für Begleitung Sonderprüfung durch SdK beauftragt
– Teilnahme und Vertretung der Aktionäre in und rund um die Hauptversammlung. ERLEDIGT
– Teilnahme an einem eventuell kommenden WHOA-Verfahren, um aktiv die Interessen der Aktionäre zu vertreten und den Ansichten des Managements und der Gläubiger aktiv zu widersprechen und unsere Sicht der Dinge darzustellen. WHOA-Verfahren durch Steinhoff initiiert – Ablehnung der Aktionäre. Gericht könnte „überstimmen“. Stellungnahme der SdK zum WHOA-Plan liegt vor, Anträge bei Gericht gestellt auf Einsetzung eines Restrukturierungsverantwortlichen für den Steinhoff-Konzern (ABGELEHNT). Kritik an Bewertungsansätzen. Fehlende Suche nach Alternativlösungen. Falsche irreführende Kommunikation des Managements, WHOA-Abstimmung erwartungsgemäss mit Negativvotum durch Aktionäre. Anhörung 15.06.2023. SdK GESCHEITERT.
– Falls die Gesellschaft aufgrund des Widerstands der Aktionäre mit dem WHOA-Verfahren scheitert, könnte die Gesellschaft Ende Juni /Anfang Juli 2023 ein Insolvenzverfahren beantragen. Auch in dessen Rahmen müssen die Aktionäre die Rechte wahrnehmen, um eine wertschonende Abwicklung der Gesellschaft zu erreichen. SEIT HEUTE NICHT MEHR RELEVANT„ (SdK, Newsletter 7 | Steinhoff International Holdings N.V., 23.02.2023)
Autozone Aktie – Platow sieht einen ausgewiesenen Wachstumswert, der über Jahre kräftig wächst, seine Gewinne steigert und Perspektive zeigt.
Immobilienaktien mit teilweise desaströsen Kursentwicklungen. Einstiege erreicht? FFO-Multiple und Zinsbindungsdauer als Messlatte.:
Alle haben bei Steinhoff geblutet – nur die Anleiheinhaber hatten Sondererträge und sind bereits jetzt mehrere 100% „vorne“.
Der Vergleich mit den „Geschädigten“ konnte zu einem niedrigen zweistelligen Prozentsatz der potentiellen Forderungen abgeschlossen werden – Chapeau dem Management dafür. Und die Aktionäre sahen ihre Aktienkurse im zweistelligen Cent-Bereich seit Aufdeckung der Bilanzbetrügereien. Seit dem „Vorschlag zur Einigung mit den Gläubigern“ bewegt sich die Aktie zwischen mittlerweile 1 und 3 Cent – quasi wertlos.