Die Steinhoff Aktie wird vom Kurszettel verschwinden – dass ist Bestandteil des gestern gebilligten WHOA-Restructuring-Plans. Und dieser Entscheid ist nocht revisionsfähig, also unumkehrbar. Jetzt wird das Management der Steinhoff die Selbstauflösung betreiben unddie Assets in einer neuen Entity aufgehen lassen.Nachdem bei der WHOA-Abstimmung über den Sanierungsvorschlag des Managements, der eine Quais-Enteignung der Aktionäre bedeuten würde, erwartungsgemäss alle stimmberechtigten Stakeholder-Gruppen für den Vorschlag stimmten – ausser den Aktionären, lag es nun bei einem niederländischen Gericht zu entscheiden. Und gestern entschied das Gericht gegen die Aktionäre und für die Umsetzung des WHOA-Restructuring Plans.
Aus Aktien werden „contingent value rights“ – Steinhoff Aktionäre stehen vor der Quasi-Enteignung.
Unter anderem macht dieser aus den bisherigen Aktionären der Steinhoff International Holding NV die Inhaber von Ansprüchen auf 20% der Gelder, die nach einer Abwicklung und Verwertung der Vermögneswerte der „noch börsennotierten Steinhoff“ übrigbleiben sollten. Wohlgemerkt nach Verwertung, die sich noch überJahre hinziehen sollte und während dieser Zeit laufen natürlich die rund 10% Zinsansprüche der Anleihegläubiger (Volumen rund 10 Mrd EUR) weiter auf. Man muss kein Pessimist zu sein, um zu erkennen, wieviel übrig bleiben wird: Wahrscheinlich verdammt wenig, wahrscheinlich 0,00 EUR.
FinLab und Heliad, wenn die beiden Aktionariate zustimmen, demnächst eins. Tauschverhältnis 12:5 für die Heliad Aktionäre.
Uniper Aktie Kurs, wohl geringem Freefloat geschuldet, immer noch sehr hoch. Start des 30 MW-H2-Projekts in Bad Lauchstädt steht für Zukunft
„contingent value rights“ oder die Steinhoff Aktien jetzt noch verkaufen, um wenigstens steuerlich verluste geltend machne zu können? Frage der persönlichen Situation und Einschätzung. Wenn man dem Steinhoff Management glauben mag, wird sehr schnell das wHOA-Verfahren umgesetzt werden und damit auch die Auflösung der steinhoff International Holding NV – und somit deren Aktien. Also bei Verkaufsabsicht handeln und nciht zu lange zögern.
Bleibt noch Hoffnung?
SdK scheint derzeit wohl eher Chancen auf Schadensersatz wegen Verstössen gegen ad-hoc-Pflichten zu sehen, als in der ebenfalls geprüften Sonderprüfung. So deuten wir zumidnest den heutigen Newsletter an die geschädigten Steinhoff Aktionäre.
„(…) Sonderprüfung und sonstige weiteren rechtlichen Schritte
Wir hatten in den letzten Monaten stetig an einer Sonderprüfung gearbeitet. Ob wir diese bei Gericht beantragen werden, ist noch nicht final entschieden. Die Anwälte von AMS sehen aktuell jedoch aus diversen Gründen keine hohen Erfolgsaussichten, diese bei Gericht durchzubekommen. Im Gegensatz dazu
schätzen die Anwälte die Aussichten in Bezug auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund fehlender Ad-Hoc Mitteilung im Jahr 2022 im
Zusammenhang mit der fehlenden Bereitschaft der Gläubiger, die am 30.6.2023 fälligen Darlehen zu verlängern, als deutlich aussichtsreicher ein. (…)“ (SdK Newsletter Nr. 28, 22.06.2023)
Um diese Schadensersatzansprüche geltend machen zu können, muss man nicht Aktionär der Steinhoff International Holding NV bleiben, vilemehr muss man „nur“ nachwiesen können, dass man zum klagerelvanten Zeitraum Steinhoff-Aktien gehalten hat und welche – bei Verkauf realiserte – Verluste man verbuchen musste. Hier wird es wohl nur um Kursverluste gehen, die nach dem behaupteten Versäumnis der ad-hoc-Meldung eingetreten sind. Eher nicht um die Kursverluste seit einem Erwerb der Aktien – möglicherweise lange – zuvor.
Was jetzt? SdK wird nicht aufgeben, aber Tatsachen werden geschaffen. Und die Erfolgsaussichten scheinen noch verschwindender. Insbesondere da sich nun erstmals auch ein Gericht zum „Enteignungsverfahren“ positioniert hat.
Natürlich laufen die anderen Bemühungen der SdK weiter, aber ein heutiger Erfolg vor Gericht hätte vielleicht die Verhandlungsbereitschaft auf Seiten der Anleihegläubiger vielleicht etwas erhöht – derzeit gibt es für die Anleihegläubiger keinen Grund zu verhandeln. Es bleibt bei der ganzen Geschichte ein bitterer Beigeschmack. Auch die zuletzt von der SdK aufgeworfenen Fragen zum Verhalten des Managements sollten weiter thematisiert werden:
Thyssenkrupp nucera im Fokus: Überhaupt erst zweite Reservierung von Kapazitäten für lektrolyseure – und dann direkt hoher dreistelliger MW-Bereich.
Tubesolar muss Insolvenz anmelden. Aktionäre wollten nicht noch mehr Geld ins Risiko setzen. Angebotene Wandelanleihe.durchgefallen.
Pyrum Innovation AG – Pyrolyseverfahren für nachhaltiges“Reifenrecycling“. Wie riskant ist die Wette auf die Technologie für Anleger? Grosse Namen scheinen etwas davon zu halten: BASF, Continental, Mercedes Benz, SUEZ,…
GASTBEITRAG: Elmos Semiconductor Aktie BUY- Platow sieht einen Weltmarktführer in mehreren zukunftsträchtigen Applikationen im Fahrzeugsektor. Derzeit günstig bewertet.
Man erinnert sich noch daran, dass in den letzten Jahren eigentlich auf jeder Generalversammlung IMMER die Vergütungspläne und später Optionspläne für das Management von den Aktionären abgelehnt wurden (beispielsweise am 30.4.2021 im nwm: „Steinhoff Aktie News: Generalversammlung mit Klatsche fürs Board“,). Offensichtlich hat das Management nun bei den Anleihegläubigern offenere Ohren gefunden:
„In diesem Zusammenhang wurde auch bekannt, dass die beiden Vorständer der Steinhoff International Holding NV zukünftig die Dachgesellschaft der restrukturierten Steinhoff-Gruppe führen sollen, sofern das Gericht dem Restrukturierungsplan die Zustimmung erteilen sollte. Dies erinnert stark an den Ablauf des Chapter 11 Verfahrens über die Mattress Firm-Gruppe, für deren Umsetzung der dortige Vorstand 5 % der Anteile an der „sanierten“ Mattress Firm erhalten hat, welche heute einen Gegenwert von über 100 Mio. Euro darstellen. Leider wurden keine konkreten Angaben darüber gemacht, ob und ja welche Erfolgsvergütung mit den beiden Herren Vorständen der Steinhoff International Holding NV für eine erfolgreiche Umsetzung des Restrukturierungsplan vereinbart
wurden.“ (SdK, Newsletter Nr.27)
Achtung Meinung!
Vor wenigen Tagen stellte ein enttäuschter Anleger in einer Mail an die Redaktion einige sehr berechtigte Fragen zum Ablauf und Verhalten des Steinhoff Konzerns und seines Managements. Fragen, die „das schlechte Gefühl“ bei den Vorgängen und Abläufen zusammenfassen, die letztendlich nun zu diesem unwürdigen Enteignungsspektakel geführt haben. Zusammenfassend stellten wir ihm gegenüber unsere Meinung in diesem Fall klar:
„Ja ein Skandal – aber systemimmanent. Solange die „normalen“ Banken ihre notleidenden Forderungen für Spotpreise auf den Markt werfen bei kleinsten Problemen, übernehmen „(weggelassen)“ entschuldigen sie „auf distressed Assets spezialisierte Fonds“ das weitere. Aussaugen des Schuldners mit dem Anspruch 100% der Nominalforderung plus Zinsen herausholen zu können.“
Zurück zur Konzernmutter: Als Checkliste nochmals der Aktionsplan der SdK, wie er durch die Zahlungszusagen vieler Steinhoff Aktionäre ermöglicht wurde:
Die Schutzgemeinschaft der Kleinanleger e.V. versuchte als Reaktion auf das Vorgehen des Steinhoff Managements, die Interessen der Aktionäre zu bündeln („Steinhoff Aktionäre doch noch eine Chance? SdK bietet zumindest „Kräftebündelung“. Besser als nur abnicken. Allemal.“, nwm 10.01.2023). Das scheint gelungen: Um ein rechtliches Vorgehen „an allen Fronten“ gegen den heute abgeschmetterten Tagesordnungspunkt 8 der Generalversammlung zu initiiieren, benötigte die SdK verbindliche Zusagen von geschädigten Aktionären zur Finanzierung
„…folgende(r) Maßnahmen:
– Einleitung einer Sonderprüfung vor dem niederländischen Handelsgericht. LÄUFT, WP Sman Business Value für Begleitung Sonderprüfung durch SdK beauftragt. SCHEINT WOHL EHER NICHT AUSSICHTSREICH – ENTSCHEIDUNG OFFEN, OB BEANTRAGT WERDEN SOLL.
– Teilnahme und Vertretung der Aktionäre in und rund um die Hauptversammlung. ERLEDIGT
– Teilnahme an einem eventuell kommenden WHOA-Verfahren, um aktiv die Interessen der Aktionäre zu vertreten und den Ansichten des Managements und der Gläubiger aktiv zu widersprechen und unsere Sicht der Dinge darzustellen. WHOA-Verfahren durch Steinhoff initiiert – Ablehnung der Aktionäre. Gericht könnte „überstimmen“. Stellungnahme der SdK zum WHOA-Plan liegt vor, Anträge bei Gericht gestellt auf Einsetzung eines Restrukturierungsverantwortlichen für den Steinhoff-Konzern (ABGELEHNT). Kritik an Bewertungsansätzen. Fehlende Suche nach Alternativlösungen. Falsche irreführende Kommunikation des Managements, WHOA-Abstimmung erwartungsgemäss mit Negativvotum durch Aktionäre. Anhörung 15.06.2023. SdK GESCHEITERT.
– Falls die Gesellschaft aufgrund des Widerstands der Aktionäre mit dem WHOA-Verfahren scheitert, könnte die Gesellschaft Ende Juni /Anfang Juli 2023 ein Insolvenzverfahren beantragen. Auch in dessen Rahmen müssen die Aktionäre die Rechte wahrnehmen, um eine wertschonende Abwicklung der Gesellschaft zu erreichen. NICHT MEHR RELEVANT„ (SdK, Newsletter 7 | Steinhoff International Holdings N.V., 23.02.2023)
HINZUKOMMEND: Möglicherweise Ansprüche aus Verstössen gegen ad.hoc-Pflichten: „…schätzen die Anwälte die Aussichten in Bezug auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund fehlender Ad-Hoc Mitteilung im Jahr 2022 im Zusammenhang mit der fehlenden Bereitschaft der Gläubiger, die am 30.6.2023 fälligen Darlehen zu verlängern, als deutlich aussichtsreicher ein.“ (SdK, Newsletter 28 | Steinhoff International Holdings N.V., 22.062.2023) LAUFENDE PRÜFUNG OB ERFOLGVERSPRECHEND.
Immobilienaktien mit teilweise desaströsen Kursentwicklungen. Einstiege erreicht? FFO-Multiple und Zinsbindungsdauer als Messlatte.:
Alle haben bei Steinhoff geblutet – nur die Anleiheinhaber hatten Sondererträge und sind bereits jetzt mehrere 100% „vorne“.
Der Vergleich mit den „Geschädigten“ konnte zu einem niedrigen zweistelligen Prozentsatz der potentiellen Forderungen abgeschlossen werden – Chapeau dem Management dafür. Und die Aktionäre sahen ihre Aktienkurse im zweistelligen Cent-Bereich seit Aufdeckung der Bilanzbetrügereien. Seit dem „Vorschlag zur Einigung mit den Gläubigern“ bewegt sich die Aktie zwischen mittlerweile 1 und 3 Cent – quasi wertlos.