Steinhoff – „Fairness Opinion“ von EY. Devise „Friss oder stirb“ für die Aktionäre.

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 Steinhoff Aktie Quartalszahlen.

Die Steinhoff Aktie auf dem Weg zur Normalität? Wird wohl nichts damit. Die seit dem 15.12.2022 im Raum stehende Lösung für die Verschuldungsproblematik des Konzerns, die für viele Aktionäre einer Ohrfeige gleichkommt, zementiert nicht nur die rund 10%-Zinsbelastung auf rund 10 Mrd EUR.Sondern strebt auch einen defacto-Kapitalschnitt zu Lasten der Altaktionäre an: Die börsengelistete Steinhoff International Holding soll aufgelöst werden, die bisherigen Aktionäre sollen 20% der „ökonomischen Ansprüche“ an einer neuen, nicht gelisteten Gesellschaft erhalten, die alle Vermögenswerte der aktuellen Steinhoff Holding übertragen erhält. Zusammengefasst: Keine Handelbarkeit der Anteile mehr vorhanden, 80%-Kapitalanteil „verschenkt“ an die Gläubiger für eine Laufzeitverlängerung bis 30.06.2026 zu ähnlich lukrativen Zinskonditionen, wie bisher.

Und als Alternative bietet das Management – bei Ablehnung dieses Vorschlags auf der anstehenden Generalversammlung – eine vollständige Übernahme durch die Gläubiger. Quasi Kapitalschnitt auf Null – Komplettenteignung der bisherigen Aktionäre.

Um diesem Vorschlag etwas Charme zu vermitteln, hat das Steinhoff Management die seit Wirecard in unguter Erinnerung befindliche EY beauftragt, eine „FAIRNESS OPINION“ zu diesem Vorschlag zu erstellen. Und veröffentlicht hat man diese letzten Freitag – keine Zweifel offen lassend: Entweder akzeptieren die Aktionäre den Vorschlag auf der Generalversammlung und halten noch „wirtschaftliche Interessen“ von 20% an einer nicht gelisteten Entity, die aufgrund der hohen Zinslasten wohl irgendwann „verschwinden“ wird und bis dahin alle Assets schrittweise zugunsten der aktuellen Gläubiger und deren weiter laufenden Zinsforderungen „verscherbelt“ haben wird – Vorgeschmack lieferten zuletzt Anteilsverkäufe an Pepco und Pepkor.

Und um gar keine Zweifel aufkommen zu lassen, schliesst die „FAIRNESS OPINION“ von EY ohne „Unterschrift“ von Partnern, die persönlich die Aussagen bestätigen, sondenr ist von „Sincerly EY Strategie and Transactions“ gezeichnet. Denn es gilt: „Any legal action or proceeding with respect to this Opinion Letter shall be exclusively brought before the District Court of Rotterdam, the Netherlands, and may only be instituted against EY Advisory Netherlands LLP and not against any of its direct or indirect members, partners or employees. By accepting this Opinion Letter or reliance thereon, the addressees explicitly consent with the above and irrevocably waive their rights, if any, to commence proceedings as to the contents of this Opinion Letter in any other jurisdiction or venue.

Zusammengefasst in vereinfachten, pauschalisierenden Worten: Da bei Fälligkeit am 30.06.2023 nahezu aller Gläubigerforderungen eine Bedienung dieser Forderungen nicht auf einmal möglich wäre, würden nach niederländischen Insolvenzrecht die Aktionäre alle Rechte verlieren. Ähnlich vorzustellen einem deutschen Insolvenzverfahren bei dem die Verbindlichkeiten die Aktiva überschreiten und die Aktionäre dann „leer ausgehen“. Auf Besonderheiten der Lage der Steinhoff und „Bewertungsreserven“, wie eine Mattres Firm kann und geht EY nicht ein – kann nicht erwartet werden im Umfang des Steinhoff-Auftrags an EY. Und hier der Link zur „FAIRNESS OPINION“ – keine Hnadlungsempfehlung von EY, aber Wasser auf die Mühlen des Managements und der Anleihegläubiger.

Alle haben bei Steinhoff geblutet – nur die Anleiheinhaber haben Sondererträge und sind bereits jetzt mehrere 100% „vorne“.

Der Vergleich mit den „Geschädigten“ konnte zu einem niedrigen zweistelligen Prozentsatz der potentiellen Forderungen abgeschlossen werden – Chapeau dem Management dafür. Und die Aktionäre sahen ihre Aktienkurse im Cent-Bereich seit Aufdeckung der Bilanzbetrügereien. Seit dem „Vorschlag zur Einigung mit den Gläubigern“ bewegt sich die Aktie zwischen 2 und 3 Cent – quasi wertlos.

Bei diesem Trauerspiel gab es am 8.02. die „angekündigte“ Hauptversammlungseinladung, die jetzt von der „FAIRNESS OPINION“ von EY den Aktionären ans Herz gelegt wird:

Mit dem Tagesordnungspunkt 8, der die Träume der Aktionäre für eine Zukunft der Steinhoff Holding, von der die Aktionäre profitieren könnten, beendet.

Ob die Aktivitäten des SdK (HIER NOCHMALS DER AUFRUF DES SDK ZUR INTERESSENSBÜNDELUNG GEGEN DIE GLÄUBIGERLÖSUNGSVORSCHLÄGE) am Tagesordnungspunkt Nummer 8 noch etwas ändern können oder seine Ablehnung erreichen können, ist offen. Und ob dann die Gesellschaft, wie angekündigt, ohne Zustimmung der Aktionäre die „Enteignung“ der Aktionäre durchführen wird, ist die grosse Frage. Natürlich auch: Welche rechtlichen Schritte dagegen eingeleitet werden können. ABER DIE UHR TICKT FÜR DIE ANLEIHEGLÄUBIGER – DENN SIE ERHALTEN ÜBER 10% FÜR JEDEN TAG AN DEM KEINE LÖSUNG ERZIELT WIRD – UND AM ENDE BLEIBT WAHRSCHEINLICH NUR NOCH IN EINIGEN JAHREN EIN VOLLES ZINSZHALUNGSKONTO BEI DEN GLÄUBIGERN UND DEN BEAUFTRAGTEN ANWALTSKANZLEI – UND EINE SCHRITTWEISE ENTLEERTE STEINHOFF HOLDING.

Tagesordnungspunkt 8 – der alles sagt: Transaction, Transfer, issuance CVRs and Dissolution
  1.              Combined proposal to approve the Transaction, including the Transfer in accordance with Section 2:107a of the Dutch Civil Code and the issuance of the CVRs by New Topco to the Shareholders, and to resolve to dissolve the Company following the completion of the Transfer and subject to the Dissolution Conditions (as soon as the Company will cease to exist by operation of law pursuant to the Dissolution, this will effectively result in removal of the listing of the Company’s securities from the Johannesburg Stock Exchange (“JSE”) and termination of the listing of the Company’s securities on the Frankfurt Stock Exchange (“FSE”)) (“Transaction” as defined in the Shareholder Circular appended to the Notice, and each of “Transfer”, “CVRs”, “New Topco”, “Dissolution Conditions” and “Dissolution” as defined in the Notice) (voting item)
  2.              Proposal to appoint New Topco as custodian of the books, records and other data carriers of the Company, with effect as of the Dissolution (only to be discussed and voted upon if agenda item 8.1 is adopted) (voting item)“
Am 27.01.2023 gab es die – wohl letzten – Bilanzen des Konzerns in der derzeitigen Struktur. Das Geschäftsjahr 2021/22 zeigte sehr starke operative Ergebnisse und desaströs hohe Verschuldung inclusive überhöhter Zinsen. Operativ lief es bei allen Beteiligungen hervorragend. Durch die Zinslast wurde der Konzern, dessen Töchter allesamt operativ Gewinne erzielten und steigende Umsätze – mit Marktanteilsgewinnen auf den jeweiligen Heimatmärkten – verzeichnen konnten, wieder einmal in die roten Zahlen gedrückt. Steinhoff Aktionäre sollten sich das Angebot der SdK zunutze machen. Kostenloser Newsletter.Und auch die „FAIRNESS OPINION“ lässt zumindest nochmals die Gründe für eine Annahme des Tagesordnungspunktes auf der GV  Revue passieren. Alternative wären auf jeden Fall jahrelange Rechtstreitigkeiten mit offenem Ausgang. Erstmal kein gutes Geld …
Und dann mit besserem Informationsstand entscheiden, was zu tun ist. Oder eben nicht…
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Steinhoff Aktie Chartbild

 

Chart: Steinhoff Aktie | powered by GOYAX.de

 

 

 

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