Die meisten werden zum ersten Mal von der Blockchain in Verbindung mit Bitcoin gehört haben.
Bitcoin hat die Blockchain-Technologie erst bekannt gemacht, da die digitale Währung auf der Blockchain-Technologie basiert.
Auch das Internet hat viele bedeutende Errungenschaften hervorgebracht, die unser heutiges Leben entscheidend prägen. Doch je stärker wir das Internet in unser Leben einbinden, umso öfter werden wir mit den Grenzen und Schwachstellen des Internets konfrontiert. Jedes Mal, wenn wir ein Rechtsgeschäft im Internet tätigen, sind wir auf die Hilfe von Drittanbietern bzw. zentralen Vermittlerstellen angewiesen.
Schließlich ist es uns nicht möglich, die Identität unseres Geschäftspartners zu überprüfen und sicherzustellen, dass sich dieser an die Geschäftsvereinbarungen hält. Im Internet können wir niemandem trauen, sodass wir Dritte, in Form von Banken, Treuhändlern oder Plattformanbietern, hinzuschalten müssen.
Diese Akteure verursachen oftmals Gebühren und sammeln zusätzlich unsere persönlichen Daten, um diese für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Trotz dieser zentralen Vermittler hat sich die Sicherheitsinfrastruktur des Internets nur wenig weiterentwickelt, sodass Cyberangriffe eine größere Bedrohung darstellen als jemals zuvor.
Diese und noch weitere Strukturdefizite des Web 2.0 sowie der damit zusammenhängenden Ökonomie begründen unter anderem den Bedarf einer neuen, zusätzlichen Netzwerkinfrastruktur. Genau hier kommt die Blockchain-Technologie ins Spiel, da sie die oben beschriebenen Probleme und Schwachstellen beheben und uns alternative Nutzungsmöglichkeiten aufzeigen kann.
Anzeige
Wer mehr über die Blockchain-Technologie erfahren möchte, dem sei das Buch „Die Blockchain Bibel: DNA einer revolutionären Technologie“ von BTC-ECHO empfohlen.
Wie funktioniert die Blockchain?
Ein Kernaspekt der Blockchain ist ihre Dezentralität. Zwar kann diese unterschiedlich stark ausgeprägt sein, doch haben alle Applikationen eine Sache gemein: Die Blockchain liegt nicht auf einem einzigen Computer. Zudem werden kryptographische Verfahren eingesetzt, die ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten.
Technisch gesehen ist die Blockchain ein offenes Hauptbuch, das alle getätigten Transaktionen transparent dokumentiert. Dieses Hauptbuch wird nicht zentral abgelegt, sondern auf vielen verschiedenen Computern – den sogenannten Nodes – gespeichert und aktualisiert. Die dezentrale Ablage und der Prozess des Mining (Anm.: das Mining muss nicht bei jeder Blockchain vorkommen) sorgen dafür, dass eine Blockchain von keiner zentralen Autorität verwaltet werden muss.
Bildlich kann man sich die Blockchain als eine Kette von Blöcken vorstellen, in denen jeweils Transaktionsdaten miteinander verknüpft werden. Die Transaktionen werden zu Blöcken zusammengefasst, auf Gültigkeit überprüft und in einem Prozess namens Proof-of-Work an die bisherige Kette von Blöcken angefügt. Bei dem Proof-of-Work-Ansatz müssen Rechenaufgaben gelöst werden, die nur durch häufiges Ausprobieren gelöst werden können.
Dies stellt sicher, dass ausreichend Arbeit in die Berechnung und Absicherung der Transaktionen investiert wird. Der Proof-of-Work-Ansatz ist enorm energieaufwendig, sodass die Strom- und Hardwarekosten einen Betrugsversuch praktisch sinnlos machen würden.
Neben dem Proof-of-Work-Ansatz gibt es noch weitere Verfahren, etwa den Proof-of-Stake-Ansatz, bei dem nicht die Rechenkapazitäten ausschlaggebend sind, sondern die Anteile (Tokens bzw. Coins) an der jeweiligen Kryptowährung.
Lesen Sie morgen:
Das Vorstands-Interview: Bitcoin Group SE
Im Rahmen unseres Themenschwerpunkts „Bitcoin und Blockchain“ haben wir unsere Fragen an Herrn Michael Nowak, Vorstand der Bitcoin Group SE (ISIN: DE000A1TNV91), richten können.
Die Herforder Holding ist schwerpunktmäßig auf das Thema „Kryptowährungen und Blockchain“ ausgerichtet und betreibt über die 100-prozentige Tochtergesellschaft Bitcoin Deutschland AG die Handelsplattform Bitcoin.de, dem aktuell einzigen regulierten Handelsplatz für Bitcoins in Deutschland.
Die Blockchain ist nicht nur für den Finanzsektor interessant
Inzwischen existieren Anwendungsmöglichkeiten für die Blockchain, die weit über die Funktion eines Finanztransaktionsbuchs hinausgehen. Es lassen sich zum Beispiel sogenannte Smart Contracts (Verträge, die in einen Programmcode eingebettet sind) auf einer Blockchain ablegen, mit denen verschiedenste Verwaltungs- und Prozessanwendungen abgewickelt werden können.
Dabei ist die Ausführung dieser Smart Contracts in Echtzeit verfolgbar – als logische Weiterentwicklung des Open-Source-Gedankens wird mit der Blockchain somit eine Open Execution möglich.
So können auf diese Art und Weise sensible Daten wie etwa Gesundheitsdaten oder Eigentumsverhältnisse wie zum Beispiel Grundbesitz über eine Blockchain organisiert und gesteuert werden. Gleichzeitig kann jeder jemals getätigte Eintrag in einem Blockchain-Verzeichnis für immer nachvollzogen und nicht gelöscht oder verändert werden. Entsprechend interessiert forschen viele Staaten und Unternehmen an dieser Technologie.
Die Hauptbeweggründe sind die Aspekte Sicherheit, Transparenz und Effizienzsteigerung. Die Möglichkeit, Prozesse über eine sichere Infrastruktur zu automatisieren und dabei die Gefahr einer Datenmanipulation zu unterbinden, erscheint für viele Institutionen und Unternehmen sehr reizvoll.
Es muss berücksichtigt werden, dass es nicht die eine Blockchain gibt. Eine Blockchain kann vielmehr sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Eine Blockchain, die in der Verwaltung einer Behörde eingesetzt wird, ist anders konzipiert als beispielsweise die bekannteste Blockchain, die Bitcoin-Blockchain, an der sich eine Vielzahl der Anwendungen orientiert.
Redakteure des Nebenwerte Magazins haben keinen inhaltlichen Einfluss auf den vom Gastautor erstellten Beitrag. Die Verantwortung für den Beitrag trägt somit einzig der Gastautor.
Hinweise auf Interessenkonflikte
Die Offenlegung der möglichen Interessenkonflikte obliegt ausschließlich dem Verfasser des Beitrags (Gastautor) und ist gegebenenfalls auf dessen Internetseite www.btc-echo.de abrufbar. Zudem weisen wir darauf hin, dass der Gastautor nicht an die Zwei-Wochenfrist, die vom Deutschen Presserat empfohlen wird, gebunden ist. Der Gastautor muss sich somit nicht an die Richtlinie halten, im Zeitraum von zwei Wochen vor und nach Veröffentlichung des Beitrags weder Käufe noch Verkäufe eines Wertpapiers des besprochenen Unternehmens zu tätigen.
Redakteure des Nebenwerte Magazins sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht in Wertpapiere des besprochenen Unternehmens investiert. Darüber hinaus haben sie in den zwei Wochen vor Veröffentlichung des Beitrags keine Wertpapiere des besprochenen Unternehmens gekauft und/oder verkauft und werden in den zwei Wochen nach Veröffentlichung ebenfalls keine Käufe und/oder Verkäufe von Wertpapieren des besprochenen Unternehmens vornehmen.