Die Zorro Bidco S.à r.l., eine Holdinggesellschaft, die derzeit von Fonds kontrolliert wird, die von Hellman & Friedman LLC beraten werden, hat der zooplus AG (ISIN: DE0005111702) heute ihre Entscheidung gemäß § 10 Abs. 1, 3 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG mitgeteilt, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft zum Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE0005gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 480,00 je zooplus-Aktie zu unterbreiten.
Entsprechend der heutigen Ankündigung des Delisting-Angebots durch Zorro Bidco wird die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung), die die detaillierten Bedingungen und sonstige Informationen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot enthält, von der Bieterin nach Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter http://www.hf-offer.de veröffentlicht.
Aufgrund einer Vereinbarung mit der Bieterin, und vorbehaltlich des Eintritts bestimmter Bedingungen, unter anderem der rechtzeitigen Veröffentlichung der Angebotsunterlage, wird die Gesellschaft gemäß § 39 Abs. 2 BörsG während der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der Zulassung der zooplus-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und darüber hinaus die Beendigung der Einbeziehung der zooplus-Aktien in den Handel im Freiverkehr an den Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sowie bei Tradegate Exchange beantragen.
Chart: zooplus AG | Powered by GOYAX.de