SDAX | Steinhoff Aktie: Und wieder ein weiterer Schritt – High Court sagt JA gegen erbitterten Widerstand von Conservatorium Holdings LLC

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06.02.2021 – Nachdem  Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) in den letzten 14 Tagen einges an positiven Entwicklungen berichten konnte:   Hinweis auf die diversen bestehenden Varianten für die Zukunft der europäischen Pepco Group. dann die Ergebnisse der SüdafrikaTochter Pepkor Holdings Ltd. des am 31.12. 2020 geendeten Q1 ihres Geschäftsjahres 2020/21 mit 7,7 5 Umsatzplus, Verhältnismässig gute Zahlen – unter Corona-Bedingungen-  der Wachstumsperle Pepco Group kamen auch noch hinzu. Geht es jetzt auch bei den alles entscheidenden Verhandlungen über den Vergleichsvorschlag Steinhoffs weiter:

Jetzt liegt die Zustimmung des englischen „High Court“ vor – umkämpfter als erwartet

Seit dem letzten Update vom 14.01.2021 zum Vergleich ist ein weiterer Schritt erledigt worden. Zuvor erfolgte am 15,12,2020 die Annahme des Vergleichsvorschlags in den letzten beiden letzten Gläubigergruppen, durch eine Highcourt-Anordnung ermöglicht. Am 14.01.2021 wies man auf den nächsten wichtigen Termin hin, an dem der High Court die verringerten Zustimmungsquoten für die Annahme des Vergleichsvorschlags seitens der Fremdkapitalgeber absegnen sollte. Ursprünglich sollte am 26./27.01. eine Anhörung in London vor dem High Court erfolgen:

English Scheme sanction hearing to take place on 26-27 January 2021: Following the approvals given at the creditors meetings on 15 December 2020 the sanction hearing in the English scheme proceedings, to approve the amendments to the SEAG CPU in line with those sought from financial creditors under the October Consent Request, is listed to take place on 26/27 January 2021. If the Scheme is sanctioned SIHNV will have the necessary consents in place to proceed to implement the proposed settlement….“ .

Die Entscheidung zog sich dann aber bis letzten Donnerstag hin. Erst dann gab es grünes Licht mit dme Schlusssatz unter eienr ausführlichen Begründung des obersten Gerichts: „In summary, I propose to sanction the Scheme. I will need to hear separately from counsel in relation to the proposed form of Order. “

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Positives Votum kein Selbstläufer gewesen – Conservatorium kämpfte mit beinahe überzeugenden Argumenten dagegen

Wie gross der Erfolg Steinhoffs bei dem eiegntlich als Formalie aufgefassten Entscheid war, kann man ahnen, wenn man die ausführliche Begründung des High Court ansieht. Conservatorium Holdings LLC legte Widerspruch zur Anerkenntnis der Entscheidung ein. Conservatorium ist ein SPV – ein Hedgefonds, der Forderungen gegen Christo Wiese von einem Bankkonsortium billig aufkaufte und jetzt versucht „bei Steinhoff“ etwas zu holen.

Und offensichtlich versucht man nicht nur in den Niederlanden, sondern auch an anderen Orten das vVrgleichspaket zu torpedieren. In London wäre man fast damit „durchgekommen“.  So findet sich durchaus Verständnis bei den Richtern für Conservatoriums Argumentation: „I each that conclusion on the basis that although it is a third party, and not a Scheme Creditor, Conservatorium has a sufficient interest in the wider restructuring of which the present Scheme forms part to justify its views at least being heard and taken into account.“

Letztendlich aber gab man Steinhoff im Interesse der anderen Anspruchsgruppen Recht und löste so ein offensichtlich grösseres Hinderniss auf dem Weg zum Vergleich, als man im Vorfeld ahnen konnte. DIE URTEILSBEGRÜNDUNG KOMPLETT auf der Seite des British and Irish Legal Information Institute. Spannender als ein Krimi mit anschaulicher Argumentation der Argumente beider Seiten.

Conservatorium kämpft weiter – in den Niederlanden geht es weiter am Montag.

Bereits im Update am 14.01.2021 nannte Steinhoff bereits eine Anhörung in Amsterdam: „By way of further update, a hearing has been scheduled for 8 February 2020 in the Amsterdam District Court following a recent request by Conservatorium Holdings LLC to appoint a restructuring expert to SIHNV pursuant to Article 371 of the Dutch Bankruptcy Act (enacting elements of the recently enacted pre-insolvency proceedings „Wet Homologatie Onderhands Akkoord“). SIHNV will respond to the request in due course.“

Und offensichtlich versucht man an allen Fronten die Steinhoff-Bemühungen zu torpedieren und Steinhoff unter Kontrolle eines externen Sachwalters zu stellen. Inwieweit hier Erfolgsaussichten bestehen, lässt sich für uns nicht abschätzen. Bisher war Conservatorium Holdings mit seinen Aktionen erfolglos und musste einige Niederlagen vor Gericht einstecken. Aber wer weiss: Jedenfalls sollte man auch am 08.02. auf Meldungen der Steinhoff warten und bereit sein gegebenenfalls zu reagieren.

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Und Steinhoff schiesst zurück

In einer Presseerklärung vom 05.02.2021 macht Steinhoff das weitere Vorgehen nach dem sieg in London klar: Widerstand gegen die von Conservatorium angestrebte Bestellung eines „Sachwalters“ vor dem District Court in Amsterdam. Weiterhin beantragt Steinhoff eine Zahlungsaussetzung um die weltweite Vergleichsvereinbarung mit den diversen Anspruchsgruppen „zu besiegeln“.

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Amsterdam ist ein Zwischenschritt – oder das Ende der Vergleichsbemühungen

„The boards of SIHNV have been giving further consideration to the implementation options available to SIHNV and, following careful consideration of the options, the boards of SIHNV have concluded that SIHNV will seek a „suspension of payments“ process (surseance van betaling) in the Netherlands to assist with the implementation of the Steinhoff global settlement. Accordingly, it will oppose the application due to be heard in the Amsterdam District Court on Monday 8 February 2021 for the appointment of a restructuring expert in under the Dutch Wet Homologatie Onderhands Akkoord ter voorkoming van faillissement procedure.

Further updates will be provided in due course in relation to any application for a „suspension of payments“ process and in relation to the implementation of the global settlement more generally.

The „suspension of payments“ process will not directly affect any of the other entities in the Steinhoff Group nor any of its operating businesses.“

Gäbe der Aktie ein gutes Stück Phantasie – sofern der Vergleich endlich „in trockene Tücher“ gebracht werden kann

Am 18.01.2021 meldete Steinhoff etwas, was auch auf eine baldige Klärung der Hängepartie hindeuten könnte: Goldman Sachs überschritt meldepflichtige Grenzen bei der Aktie: Man hält nun 2,8 % der Steinhoff Aktien. Prozentual interessant, vom derzeitigen Wert für die Amerikaner eher unbedeutend. Aber dennoch könnte die Positionierung auf eine gewisse Erwartung hindeuten, das zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit zur Lösung des Rechtsstreitigkeitsproblems durch den vorgeschlagenen Vergleich gesehen wird.

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Selbst dann wäre der Steinhoff Konzern extrem verschuldet mit kaum tragbaren Zinsbelastungen, die sich aber nach einem Vergleich wieder auf prozentual erträgliche Grössenordnungen reduzieren lassen müssten. Aber ohne Vergleich unnütze Spekulationen. Und so ist das Management zum Erfolg bei den Vergleichsverhandlungen verdammt, um wenigstens eine gewisse Überlebenschance für dne Konzern zu erreichen.

Steinhoff könnte bald „normal“ werden

mit wachstumsstarken Töchtern, die als Retailkonzerne besser als die Konkurrenz durch die Corona Krise gekommen sind. Und man wäre nicht mehr ein Konzern, der sich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert sieht, die bei weitem alle seine Vermögenswerte überschreiten. Weiterhin mit Forderungen, die vor Gericht sehr erfolgsversprechend waren, aber mit größter Wahrscheinlichkeit den Konzern in die Insolvenz gezwungen hätten. Und im Insolvenzfalle wären die Forderungen wahrscheinlcih nur zu Bruchteilen bedient worden. Zuviele Fremdkapitalgeber hätten zuvor Zugriff auf die Vermögenswerte gehabt. Was auch die Zusagebereitschaft der Schadensersatzfordernden erklärt.

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Allen ist klar: Ohne Vergleich hat Steinhoff garantiert keine Zukunft,

mit Vergleich – so wie er jetzt vorliegt – könnte Steinhoff „gerade noch mal die Kurve“ kriegen. Die Schuldenlast ist immens und wird derzeit viel zu teuer bezahlt. Aber die hohen Fremdkapital-Zinsen sind auch im Existenzrisiko aufgrund der drohenden Aktionärs- und Darlehensgeberklagen begründet. Wenn diese durch den Vergleich wegfallen, sollte auch die Zinslast wesentlich reduziert werden können.

Nachdem der mit Abstand größte Gläubiger – Christo Weise – und die Interessenvertretung der europäischen Steinhoff-Aktionäre grundsätzlich dem Vergleich bereits vor Monaten zustimmten, fehlt zum Abschluss und endgültigen Freigabe von Fremdkapitalseite lediglich ein formaler Schritt: Ende Januar, konkret am 26. und 27. Januar per Videoanhörung dann die entsprechende „Absegnung“ des Ergebnisses in einer Anhörung – „scheme sanction hearing“ durch den Highcourt. ALLE anderen Schritte mit den Anspruchsgruppen des Vergleichs werden parallel durchgeführt.

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Also alles hängt jetzt „nur noch“ an den Geschädigten des Bilanzbetrugs

es gibt ja durchaus im operativen Bereich des „gesundgeschrumpften“ Konzerns einige interessante Beteiligungen mit hohen Wachstumsraten und Ambitionen. Wenn auch durch Corona gebremst. Und beispielsweise Pepkor Südafrika ist ein in der Krise gestärkter börsennotierter Handelskonzern, der organisch wächst und seine Marktanteile kontinuierlich steigern konnte. Auch die Mattres Inc. ist durch das Chapter11 Verfahren von diversen Altlasten befreit und beginnt wieder rund zu laufen – auch hier natürlich coronabedingte Einschränkungen.

Und auch die Australischen Händler haben „“Ballast“ und viel margenschwachen Umsatz abgegeben und stehen jetzt fokussierter und gesünder da. Gleiches gilt für die diversen Abgaben von Nicht-Hnadlesaktivitäten, wie den Britischen Möbelherstellern, Südafrikanischen Autohändlern und Werkstätten. Und ohne die verlustträchtige Conforama Frankreich/Schweiz, die zu einem symbolischne Preis losgeschlagen werden konnte, bleiben gesunde Conforamahändler im Konzern. Über die Wachstumsperle Pepco brauchen wir wohl gar nicht mehr zu sagen – zwar wurde der Multimilliarden-(Teil-)Börsengang bisher nicht realisisert. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.

Nochmals das Vergleichsangebot, mit dem Steinhoff überleben könnte, ohne das auf jeden Fall nicht

Cristo Wiese brachte die Steinhoff international Holdings NV am 03.07.2020 unter Druck mit seiner Ankündigung, dass eine Einigung zwischen Steinhoff und den „Geschädigten“ im Paket kurz vor dem Abschluss stände. Steinhoff relativierte seine Aussagen am 06.07.2020 mit einer Corporate News, die fortgeschrittene Verhandlungen bestätigte, aber noch keine Einigung „vor Augen“ hatte. Und jetzt liefert Steinhoff eine Wasserstandsmeldung, die konkrete Beträge, Konditionen und Quoten definiert. Ob diese dann Basis für eine endgültige Einigung sein werden, muss man offen lassen. Auf jeden Fall liegt jetzt der Ball bei den „Heeren“ von Anwälten, die die verschiedenen Anspruchsgegner – fast weltweit gestreut – vertreten. Mehr geht wohl nicht, denn die Darlehens- und Anleihegläubiger müssen ja ebenfalls einen möglichen Vergleich abnicken. Und hier hat der Highcourt jetzt den Weg freigemacht für eine sinnvolle Einigung.

Und bevor wir nochmals den Vorschlag präsentieren,

die ersten überaus positiven Reaktionen: Christo Wiese, Ex-Chairman von Steinhoff, der „seine“ Pepkor zum größten Retailer Südafrikas in 50 Jahren aufbaute und diese dann in Steinhoff einbrachte, war einer der ersten Kläger gegen Steinhoff nach Aufkommen der Betrugsvorwürfe – und derjenige mit der mit Abstand höchsten Einzelforderung. Der meldete sich am Montag nach Bekanntwerden des Lösungsvorschlages in einem Interview zu Wort. Er äußerte sich gegenüber fin24 am Telefon folgendermaßen:

„When I issued my summons against the company in April 2018, I wrote a letter to say that it’s quite clear that the only sensible way of resolving these issues is a settlement in which the creditors and claimants will participate, and it’s now taken two-and-a-half years for other people to come to the same conclusion.“ (fin24, „‚The whole Steinhoff thing is a tragedy‘: Wiese speaks out on settlement proposal“ von Penelope Mashego). So spricht jemand der eine Sache zum Abschluss bringen will.

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Und auch die VEB

– führend bei den Klagen der „normalen Aktionäre“ der Steinhoff als interessensverband signalisierte auch klare Zustimmung. Der European Investors-VEB’s CEO Paul Koster sagte zum Steinhoff-Vorschlag:

“We have thoroughly reviewed the key terms of Steinhoff’s global settlement proposal from a claimant perspective. European Investors-VEB considers this proposal and its successful implementation will bring a conclusion to Steinhoff’s legacy issues for claimants and will be in the best interest of all parties involved. It is a positive proposal for injured shareholders which shows Steinhoff’s commitment to resolve those issues in very challenging circumstances. Implementation will allow Steinhoff to focus on the future, which is also in the best interest of Steinhoff’s current shareholders. European Investors-VEB recommends that all its partners, members and other constituents support the proposal and its implementation.” (www.europeaninvestors.eu, „European Investors-VEB supports Steinhoff’s global settlement proposal and withdraws collective action“, 27.07.2020)

Klare Worte – Zustimmung, Klage zurückgestellt – auch hier hat man akzeptiert, das eine Lösung vorliegt, die einen Schlusspunkt setzen kann und die allen Stakeholdern eine Chance zum Neuanfang bietet. Weitsichtig.

„… announce a proposed settlement to conclude the complex legal claims, and ongoing and pending litigation proceedings“

Und Steinhoff betont, dass eine Einigung im Interesse aller Stakeholder – insbesondere der Geschädigten, der Mitarbeiter, aber auch der Aktionäre – läge. Natürlich könne eine Einigung nur unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Situation Steinhoffs, die durch die Corona-Krise die Geschäfte geschwächt und insbesondere den Wert der Börsenbeteiligung an Pepkor reduziert sah, und der Voraussetzung der Zustimmung der Darlehensgeber des Konzerns erfolgen: „but it is the Steinhoff Board’s intention to resolve the outstanding claims on a fair basis, to provide closure for the claimants, and to deliver stability to the underlying businesses and their employees.

Jetzt meint Steinhoff ein Einigungsangebot gefunden zu haben, welches die unterschiedlichen Erwartungen „unter einen Hut“ bringe. Der Einigungsvorschlag sei das Ergebnis 12-monatiger intensiver Verhandlungen, laut dem CEO Louis du Preez.

Lösungsansatz

Derzeit laufen rund 90 Verfahren gegen Steinhoff International Holdings N.V. und die ehemalige Südafrika-Holding in den Niederlanden, Südafrika und Deutschland. Bisher lägen noch nicht alle Forderungen in Summe vor, aber bisher rede man von gut 7 Mrd. EUR. Die Forderungen gegenüber ehemaligen Geschäftsführern oder Mitarbeitern außen vor gelassen.

Und sollten alle Forderungen in voller Höhe erfüllt werden, wäre Steinhoff „pleite“, da sie die Assets der Steinhoff-Gruppe abzüglich Schulden weit übersteigen. Wichtig ist Steinhoff eine Klärung aller Forderungen (oder wohl zumindest eines großen Teils). Hierbei war das Fremdkapital in Höhe von 9,24 Mrd. EUR (Stand 30.09.2019)  Ausgangsbasis für die Lösungsansätze eines Vergleichs mit den „Geschädigten“. Und  durch Corona verschlechterte sich die Ausgangsbasis – aber die Fremdkapitalgeber müssen definitiv einer Vergleichslösung zustimmen, bevor diese rechtsgültig werden kann. Und vor diesen Problemen standen die Vergleichsansätze. Faire Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel, Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit der Gruppe. Und natürlich möglichst schnelle Klärung der Unsicherheit, Schutz der Mitarbeiter, möglichst umfassende Lösung, Berechenbarkeit für die Forderungsgegner, Fortsetzung der operativen Fokussierung und Profitabilitätssteigerung der Gruppe.

3 Gruppen

Steinhoff unterscheidet 3 Gruppen der Geschädigten:

Zuerst die „Market purchase claimants“: Diejenigen die über die Kapitalmärkte Aktien erworben hatten. Steinhoff vermutet darunter ungefähr zu 50% südafrikanische Investoren. Hierfür will Steinhoff 266 Mio. EUR zur Verfügung stellen, zu 50% in cash, zu 50% in Form von Aktien der südafrikanischen Pepkor. Weiterhin ist Steinhoff bereit bis zu 30 Mio. EUR an Kosten, Gebühren zu übernehmen – wohl vornehmlich Anwalts- und Gerichtskosten der Kläger.

„The Company will settle eligible SIHNV MPCs and SIHPL MPCs for a total settlement consideration amount of EUR 266 million. This settlement consideration will be paid 50 per cent in cash funded from the South African sub-group and 50 per cent in shares of Pepkor Holdings Limited (the Group’s South African retail subsidiary, „PPH„), settled at a deemed price per share of ZAR15. No lock up restriction on future sale of the PPH shares is required in respect of PPH shares transferred to the MPC claimants. SIHNV estimates that approximately 173 million PPH shares (or 4.6 per cent of the total PPH issued share capital) will be transferred to MPC claimants as a result of the settlement.“

… und die

Dann die „Contractual claimants“. Diejenigen die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Forderungen gegen den Konzern haben – substantielle Beträge, teilweise strittig und in begrenzter Zahl. Für Forderungen gegen die Steinhoff International Holdings soll die gleiche Quote wie bei den MPC’s zum Tragen kommen. Erwartet werden rund 104 Mio. EUR – wieder zu 50:50 in cash und Pepkor Aktien gezahlt.

„Contractual claims against the Company will be settled at the same relative recovery rate as the MPCs against the Company. The Company estimates the total amount required to settle such contractual claimants to be in the region of EUR104 million. Such settlement consideration will also be paid 50 per cent in cash and 50 per cent in PPH shares settled at a deemed price per share of ZAR15. Consistent with the proposal in relation to the market purchase claimants settled by SIHNV, no lock up restriction on sales of allocated PPH shares is required from the Company’s contractual claimants. The Company estimates that approximately 67 million PPH shares (or 1.8 per cent of the total PPH issued share capital) will be transferred to Company contractual claimants.“

Und weiter

Für Forderungen gegen die Steinhoff International Holdings Proprietary Limited gelten diverse Einzelfallregeln. Aber diese sind jedoch für Deutsche Anleger wenig relevant, deshalb „nur“ die offizielle Verlautbarung, jedenfalls sollen die liquiden Mittel von der südafrikanischen Entity selbst aufgebracht werden, die notwendigen Pepkor-Aktien von der Holding. Christo Wiese müsste jedenfalls mit einer wesentlich schlechteren Quote Vorlieb nehmen,w enn er hier zustimmen sollte:

„SIHPL will settle the claims made against it by contractual claimants from its own resources. SIHPL contractual claims (other than claims by Thibault and Wiesfam) will be settled for a total amount of approximately ZAR1.5 billion (EUR76 million at a ZAR/euro rate of 19.5). The claims of Thibault and Wiesfam will be settled for a proportionally lower recovery rate in the total nominal amount of approximately ZAR7.9 billion (EUR406 million at a ZAR/euro rate of 19.5). The settlement consideration will also be paid 50 per cent in cash and 50 per cent in PPH shares at a deemed price per share of ZAR15. Subject as follows, SIHPL contractual claimants will be required to agree to lock up PPH shares allocated to them for 180 days from the effective date of settlement.

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In respect of the SIHPL contractual claimants BVI and Cronje & others who are current employees and managers of PPH, SIHPL proposes that their settlement consideration be entirely in the form of PPH shares at a deemed settlement price of ZAR13.5 per share, provided that they agree to a three year lock up restriction on the sale of those PPH shares from the effective date of the settlement. The Company estimates that approximately 345 million PPH shares (or 9.3 per cent of the total PPH issued share capital) will be transferred to SIHPL contractual claimants assuming BVI and Cronje & others take up their option to be paid entirely in PPH shares.“

Schließlich die sog. „Non-qualifying claimants“: Diejenigen Kläger/Forderungsgegner, die in keine der genannten Kategorien fallen – also die weder vertraglich von Konzern-Gesellschaften, noch über den Kapitalmarkt Aktien erworben haben – erhalten kein spezifisches Angebot und müssen im Zweifelsfalle den Rechtsweg einschlagen.

BILANZWIRKUNG FÜR STEINHOFF

UND BEI EINIGUNG ZU DEN VORGESCHLAGENEN BEDINGUNGEN verbliebe weiterhin eine Pepkor-Beteiligung über 50% bei Steinhoff. Jedenfalls „kostet“ es die beiden Steinhoff Einheiten insgesamt 494 Mio. EUR an Liquidität zzgl. Rechtskosten, die aber so zumindest „einen Deckel“ bekommen würden.  Jetzt liegt es bei den Forderungsgegnern. Eine Lösung, die für die Aktionäre, die aktuellen Aktionäre durchaus akzeptabel sein sollte. Und in Anbetracht der hohen Schuldenlast des Konzerns müssen ja auch diese Forderunsginhaber zustimmen – und hier ist man wahrscheinlich schon Richtung Schmerzgrenze unterwegs. Spannend ob man seitens Steinhoff die notwendige Zustimmung findet…

Tröstend wirkt vielleicht die Zusatzzahlung, die VEB mit DeLoitte aushandelte

Und am  29.10.2020 teilte VEB mit auch die rechtlichen Schritte gegen die Wirtschaftsprüfer einzustellen. Und zwar gegen die, die seinerzeit die Betrügereien des alten Managements nicht entdeckten, sondern eifrig die falschen Bilanzen testierten. So kommt ein Verfahren, was im Juni 2018 von VEB eingeleitet wurde gegen DeLoitte Niederlande  zum Ende – durch einen Vergleich. Der juristische Nebel lichtet sich so immer mehr rund um die „alte Steinhoff“.

DeLoitte Niederlande und Südafrika wird im Zusammenhang mit dem Steinhoff-Angebot

vom 27.07.2020 allen Investoren-  zumindest von der VEB vertretenen – eine zusätzliche Kompensation anbieten. Sofern „certain conditions are met, Deloitte NL, together with the South African Deloitte firm, will make an offer to investors in Steinhoff shares in support of the settlement offer which Steinhoff published on 27 July 2020“.

Natürlich – wie üblich bei solchen Vergleichen und zur Absicherung gegenüber Vergleichsverweigerern – ohne Anerkennung einer Schuld oder Haftungspflicht. Egal: Hauptsache der Entschädigungsbetrag erhöht sich, was die Annahme für die Geschädigten noch ein Stück einfacher machen sollte. Wobei VEB ja bereits seine prinzipielle Zustimmung zum Steinhoff-Angebot erklärt hatte. Im Rahmen dieser ergänzenden Einigung mit DeLoitte beendet VEB die eingeleiteten Verfahren gegen DeLoitte Niederlande. Und wird auch zukünftig keine Vertreter oder Einheiten DeLoittes in dieser Sache mehr verklagen. „The offer will not imply an admission of liability by Deloitte. European Investors-VEB therefore would like to make public that in the light of the foregoing. It has withdrawn the collective action it had initiated against Deloitte NL with immediate effect.  And will no longer pursue this or any other action against Deloitte NL or any other Deloitte firm or person in the Steinhoff matter.“

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