01.03.2021 – Während die Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) durch die Eröffnung zweier Schutzschirmverfahren den entscheidenden Schritt zur endgültigen Entscheidung über die Annahme des seit Monaten vorliegenden Vergleichsvorschlags für die „Geschädigten des Bilanzbetrugs“ getan hat. Kommt nun auch Schwung in das wegen Corona seinerzeit verschobene IPO der „Wachstumsperle“ Pepco Group Ltd. In einem Interview mit bloomberg.tv gibt der Steinhoff CFO Theodore De Klerk heute einen Überblick über die operative Entwicklung der Gruppe in „Coronazeiten“ und die Aussichten in den nächsten Monaten. Und angesprochen auf die Gerüchte über Börsengänge der Pepco Group Ltd. und des australischen Geschäfts legte er sich fest:
„Within the first six months of this year“
sollte die Pepco Group gelistet sein. Die Pläne wären fertig und auch wenn es natürlich keine Garantien gäbe, geht De Klerk davon aus das IPO innerhalb des ersten Halbjahrs „hinzubekommen“. Und auch der Börsengang der Australien Tochter „Fantastic Furniture“ soll dieses Jahr abgeschlossen sein. Geld das für die zukünftige Entwicklung des Steinhoff Konzerns fest eingeplant scheint. Und das natürlich in enger Korrelation zu den laufenden Schutzschirmverfahren zur Klärung der drohenden Rechtsstreitigkeiten steht.
Zur potenziellen Bewertung des Pepco Group Börsengangs liess sich De Klerk nicht ausholen – der Preis unterläge noch der Vertraulichkeit.
Klare Worte des CFO – ein Rückfallen hinter diese Zeitpläne würde einen Gesichtsverlust bedeuten
Und warum sollte sich ein CFO unter einen derartigen Erfolgs- und Zeitdruck setzen, wenn nicht schon „alles in trockenen Tüchern“ wäre und die Zeitplanungen belastbar und „mit Luft“ eine Zielerreichung annähernd sicher machen. Und beim britischen Teil des Steinhoff Konzerns reden wir von einer Multimilliarden – Bewertung. Insbesondere bei Pepco Group nochmals durch die Wachstums- und Bilanzzahlen zum Geschäftsjahr 2019/2020 (zum 30.09.2020) und zum Q1 des Geschäftsjahres 2020/2021 bestätigt.
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Operativ sollten weitere Lockerungen in Südafrika und das sowieso schon boomende Onlinegeschäft Impulse geben
Kurz ging es um die spannenden Fragen zum Stand des Vergleichsprozesses: In dem alles im Fluss sei und welches dieses Jahr zum Abschluss kommen sollte. Wobei die einzelnen Anspruchsgruppen und unterschiedlichen Angebote klar durch Rechtsvorschriften vorgegeben seien und es hierbei manchmal weniger um Gleichbehandlung oder Fairness gehe zum Bedauern der Steinhoff Manager. Es gebe leider nur einen kleinen „Topf“ aus dem eine Vielzahl von Schadensersatzansprüchen erfüllt werden müsse. Dazu kommt natürlich die bereits sehr hohe Verschuldung.
Dann ging es vordringlich ums „Operative“. Und auch hier gab De Klerk Hoffnung: Zu Anfang dieses Jahres konnte der Konzern einen kräftigen Rebound seiner Retailgeschäfte feststellen. Insbesondere in den USA zogen die Umsätze der Mattres Inc. kräftig an und auch in Osteuropa geht es aufwärts für das Pepco-Business. Und in Australien gab es neben sowieso schon kräftigen Online-Umsatzsteigerungen seit dem Ende des Lock-Downs auch vor Ort positive Entwicklungen.
Und der wichtige Markt in Südafrika – Pepkor Group ist hier tätig – wird durch die von der südafrikanischen Regierung angekündigte Lockerung der Pandemiemassnahmen von Level 3 zu Level 1 voraussichtlich kräftig profitieren. Wichtig ist in diesem Markt die Kaufkraft der auf Wochenbasis bezahlten Arbeitnehmer, die jetzt wieder verstärkt Einkommen erzielen werden können. Auch die angekündigten Schulöffnungen werden einen starken Einfluss auf die weitere Entwicklung der Pepkor-Geschäfte haben.
Weltweit haben sich die Onlinegeschäfte des Konzerns mindestens verdoppelt!
Teilweise mit kleiner Basis startend. Aber beispielsweise in Australien steht Online-Handel bereits für einen Grossteil des Geschäfts. Inflationsgefahren beeinflussen das Geschäft derzeit wenig oder gar nicht. Und so geht die Entwicklung des Konzerns hin zu einem „normalen Retailkonzern“ weiter. Aber nur:
Positive Voten der beiden Gläubigerversammlungen gäben Steinhoff eine Chance
Die Einleitung der beiden Schutzschirmverfahren setzt auf eine baldige Klärung der Hängepartie „Vergleichsvorschlag“. Und in Südafrika sollte ab dem 20.06.2021 bis „Anfang Juli“ die letzte Entscheidung gefallen sein. also möglicherweise sogar vor dem 30.06.2021, der in den Niederlanden der „Tag der Entscheidung/Gläubigerversammlung“ ist. Aber man sollte nicht vergessen:
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Selbst bei positiven Voten in Südafrika und den Niederlanden auf den Gläubigerversammlungen wäre der Steinhoff Konzern extrem verschuldet mit kaum tragbaren Zinsbelastungen, die sich aber nach einem Vergleich wieder auf prozentual erträgliche Grössenordnungen reduzieren lassen müssten. Aber ohne Vergleich unnütze Spekulationen. Und so ist das Management zum Erfolg bei den Vergleichsverhandlungen verdammt, um wenigstens eine gewisse Überlebenschance für den Konzern zu erreichen.
Steinhoff könnte bald „normal“ werden
mit wachstumsstarken Töchtern, die als Retailkonzerne besser als die Konkurrenz durch die Corona Krise gekommen sind. Und man wäre nicht mehr ein Konzern, der sich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert sieht, die bei weitem alle seine Vermögenswerte überschreiten. Weiterhin mit Forderungen, die vor Gericht sehr erfolgversprechend waren, aber mit grösster Wahrscheinlichkeit den Konzern in die Insolvenz gezwungen hätten. Und im Insolvenzfalle wären die Forderungen wahrscheinlich nur zu Bruchteilen bedient worden. Zu viele Fremdkapitalgeber hätten zuvor Zugriff auf die Vermögenswerte gehabt. Was auch die Zusagebereitschaft der Schadensersatzfordernden erklärt.
Allen ist klar: Ohne Vergleich hat Steinhoff garantiert keine Zukunft,
mit Vergleich – so wie er jetzt vorliegt – könnte Steinhoff „gerade noch mal die Kurve“ kriegen. Die Schuldenlast ist immens und wird derzeit viel zu teuer bezahlt. Aber die hohen Fremdkapital-Zinsen sind auch im Existenzrisiko aufgrund der drohenden Aktionärs- und Darlehensgeberklagen begründet. Wenn diese durch den Vergleich wegfallen, sollte auch die Zinslast wesentlich reduziert werden können.
Nachdem der mit Abstand größte Gläubiger – Christo Weise – und die Interessenvertretung der europäischen Steinhoff-Aktionäre grundsätzlich dem Vergleich bereits vor Monaten zustimmten, fehlt zum Abschluss und endgültigen Freigabe von Fremdkapitalseite lediglich ein formaler Schritt: Ende Januar, konkret am 26. und 27. Januar per Videoanhörung dann die entsprechende „Absegnung“ des Ergebnisses in einer Anhörung – „scheme sanction hearing“ durch den Highcourt. ALLE anderen Schritte mit den Anspruchsgruppen des Vergleichs werden parallel durchgeführt.
Also alles hängt jetzt „nur noch“ an den Geschädigten des Bilanzbetrugs
es gibt ja durchaus im operativen Bereich des „gesundgeschrumpften“ Konzerns einige interessante Beteiligungen mit hohen Wachstumsraten und Ambitionen. Wenn auch durch Corona gebremst. Und beispielsweise Pepkor Südafrika ist ein in der Krise gestärkter börsennotierter Handelskonzern, der organisch wächst und seine Marktanteile kontinuierlich steigern konnte. Auch die Mattres Inc. ist durch das Chapter11 Verfahren von diversen Altlasten befreit und beginnt wieder rund zu laufen – auch hier natürlich coronabedingte Einschränkungen.
Und auch die australischen Händler haben „Ballast“ und viel margenschwachen Umsatz abgegeben und stehen jetzt fokussierter und gesünder da. Gleiches gilt für die diversen Abgaben von Nicht-Hnadlesaktivitäten, wie den britischen Möbelherstellern, südafrikanischen Autohändlern und Werkstätten. Und ohne die verlustträchtige Conforama Frankreich/Schweiz, die zu einem symbolischen Preis losgeschlagen werden konnte, bleiben gesunde Conforamahändler im Konzern. Über die Wachstumsperle Pepco brauchen wir wohl gar nicht mehr zu sagen – zwar wurde der Multimilliarden-(Teil-)Börsengang bisher nicht realisiert. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.
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