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Die Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) berichtete über den Stand des Vergleichsangebots zuletzt Anfang November. Und am 27.11.2020 gab es die HighCourt-Entscheidung das Quorum der Zustimmung der Gläubiger zum Vergleich mit den „Geschädigten Anlegern“ auf ein lösbares Maß zu senken. Heute ein weiterer Mosaikstein für die Lösung des größten Hindernisses auf dem Weg zu einer Rettung des Steinhoff-Konzerns:
Südafrika’s Zentralbank stimmt zu
Um die Cash-Komponente des angebotenen Vergleichs zahlen zu können, benötigte Steinhoff die Freigabe dieser Transaktionen durch die südafrikanische Zentralbank. Und eine solche Genehmigung ist in dem devisenschwachen Land vorgeschrieben und nicht selbstverständlich. So kündigte bei Präsentation des Vergleichsvorschlags an, dass man eine entsprechnende Genehmigung beantragt hätte:
„Steinhoff has recently applied to the Financial Surveillance Department of the South African Reserve Bank („Finsurv„) for consent to the cross-border payments to be made as part of the Proposed Settlement. There is no fixed timetable for Finsurv to respond to the application, but Steinhoff expects to remain in active discussions with Finsurv on its application.“
Jetzt erteilte die Zentralbank die auf 12 Monat befristete Genehmigung zu den Transfers. Und Louis du Preez, CEO von Steinhoff kommentiert:„This approval is one more successful step in the process as announced in July 2020. Settlement of the legacy legal claims against Steinhoff remains our top priority. We are confident that the Proposed Settlement is in the best interests of all stakeholders and remain fully focused on working towards its implementation.“
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Und Highcourtentscheid vor wenigen Tagen
Zur Erinnerung: Es ging darum, dass nach Britischen Recht für einige der einzelnen Verbindlichkeiten genau 100% Zustimmung aller Gläubiger zum vorgelegten Vergleichsvorschlag für die Steinhoff-Geschädigten notwendig war. Und weiterhin teilte Steinhoff mit, dass bei Nichterreichen dieser – in Anbetracht der Situation unmöglich erscheinenden – Quote ein gesetzliches Procedere existiere, die Quote soweit abzusenken, dass das „Gesamtprojekt“ Vergleich gerettet werden kann. Dabei muss jedoch ein Zeitverzug bis zur Erledigung bis Anfang nächsten Jahres in Kauf genommen werden.
Auf die am 09.10.2020 gewünschte Zustimmung zum Vergleichsvorschlag an die Steinhoffgeschädigten konnte Steinhoff in zwei Segmenten die 100% Zustimmung nicht erreichen: „ Steinhoff was unable to achieve the required support of 100% of the relevant SEAG creditors under the contingent payment undertaking issued by SIHNV for the benefit of those SEAG creditors (the „SIHNV/SEAG CPU„) for those amendments proposed in the Consent Request that require all SEAG creditor consent.“
Am 27.11. erreichte Steinhoff eine gerichtliche Anordnung vom Obersten Englischen Gericht (English High Court): Die zwei fraglichen Gläubigergruppen wereden aufgefordert zusammenzukommen und auf der Versammlung wird abweichend vom ursprünglichen 100%-Quorum eine Mehrheit von 75% des jeweiligen Gesamtdarlehensvolumens ausreichen, um den Vergleichsvorschlag „durchzuwinken“.
Und das ist machbar und realistisch zu erreichen für Steinhoff – 15.12.2020 High noon
Aufgrund dieser Anordnung sieht Steinhoff nun wesentlich entspannter den für den 15.12.2020 angesetzten Versammlungen entgegen: „The SIHNV/SEAG CPU Scheme meetings will take place at 10am (London time) (for the Facility A1 SEAG creditors meeting) and 12pm (London time) (for the Facility A2 SEAG creditors meeting) on 15 December 2020.“
Und so kann Steinhoff auch den Zeitplan hin zu einer Klärung des letzten Widerstands gegen die vergleichsweise Einigung der durch dne Steinhoff-Betrug Geschädigten definieren:
15.12.2020 – Gläubigerversammlungen der beiden noch offenen Gläubigergruppen
Ende Januar dann die entsprechende „Absegnung“ des Ergebnisses in einer Anhörung – „scheme sanction hearing“
ALLE anderen Schritte mit den Anspruchsgruppen des Vergleichs werden parallel durchgeführt. So dass die Abwicklung nach nun sehr wahrscheinlichen grünen Licht von allen Fremdkapital-Gebern möglichst shcnell abgewickelt werdne kann. So geht Steinhoff weiter auf dme Weg zu einem „normalen“ Konzern, mit immensen, unverhältnismäßig hohen Schulden, der seine Existenzgefährdung durch Anlegerklagen erledigt haben könnte, sofern am 15.12.2020 keine Überraschungen kommen sollten.
Allen ist klar: Ohne Vergleich hat Steinhoff garantiert keine Zukunft,
mit Vergleich – so wie er jetzt vorliegt – könnte Steinhoff „gerade noch mal die Kurve“ kriegen. Die Schuldenlast ist immens und wird derzeit viel zu teuer bezahlt. Abe rdie hohen Zinsen sind auch im Existenzrisiko aufgrund der drohenden Aktionärs- und Darlehensgeberklagen begründet. Wenn diese durch den vergleich wegfallen, sollte auch die Zinslast wesentlich reduziert werden können.
Also alles hängt am Vergleich und dessen Annahme durch die Gläubiger, denn
es gibt ja durchaus im operativen Bereich des „gesundgeschrumpften“ Konzerns einige interessante Beteiligungen mit hohen Wachstumsraten und Ambitionen. Wenn auch durch Corona gebremst. Und beispielsweise Pepkor Südafrika ist ein in der Krise gestärkter börsennotierter Handelskonzern, der organisch wächst und seine Marktanteile kontinuierlich steigern konnte. Auch die Mattres Inc. ist durch das Chapter11 Verfahren von diversen Altlasten befreit und beginnt wieder rund zu laufen – auch hier natürlich coronabedingte Einschränkungen.
Und auch die Australischen Händler haben „“Ballast“ und viel margenschwachen Umsatz abgegeben und stehen jetzt fokussierter und gesünder da. Gleiches gilt für die diversen Abgaben von Nicht-Hnadlesaktivitäten, wie den Britischen Möbelherstellern, Südafrikanischen Autohändlern und Werkstätten. Und ohne die verlustträchtige Conforama Frankreich/Schweiz, die zu einem symbolischne Preis losgeschlagen werden konnte, bleiben gesunde Conforamahändler im Konzern. Über die Wachstumsperle Pepco brauchen wir wohl gar nicht mehr zu sagen – zwar wurde der Multimilliarden-(Teil-)Börsengang bisher nicht realisisert. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.
Nochmals das Vergleichsangebot, mit dem Steinhoff überleben könnte, ohne das auf jeden Fall nicht
Cristo Wiese brachte die Steinhoff international Holdings NV am 03.07.2020 unter Druck mit seiner Ankündigung, dass eine Einigung zwischen Steinhoff und den „Geschädigten“ im Paket kurz vor dem Abschluss stände. Steinhoff relativierte seine Aussagen am 06.07.2020 mit einer Corporate News, die fortgeschrittene Verhandlungen bestätigte, aber noch keine Einigung „vor Augen“ hatte. Und jetzt liefert Steinhoff eine Wasserstandsmeldung, die konkrete Beträge, Konditionen und Quoten definiert. Ob diese dann Basis für eine endgültige Einigung sein werden, muss man offen lassen. Auf jeden Fall liegt jetzt der Ball bei den „Heeren“ von Anwälten, die die verschiedenen Anspruchsgegner – fast weltweit gestreut – vertreten. Mehr geht wohl nicht, denn die Darlehens- und Anleihegläubiger müssen ja ebenfalls einen möglichen Vergleich abnicken. Und hier hat der Highcourt jetzt den Weg freigemacht für eine sinnvolle Einigung.
Und bevor wir nochmals den Vorschlag präsentieren,
die ersten überaus positiven Reaktionen: Christo Wiese, Ex-Chairman von Steinhoff, der „seine“ Pepkor zum größten Retailer Südafrikas in 50 Jahren aufbaute und diese dann in Steinhoff einbrachte, war einer der ersten Kläger gegen Steinhoff nach Aufkommen der Betrugsvorwürfe – und derjenige mit der mit Abstand höchsten Einzelforderung. Der meldete sich am Montag nach Bekanntwerden des Lösungsvorschlages in einem Interview zu Wort. Er äußerte sich gegenüber fin24 am Telefon folgendermaßen:
„When I issued my summons against the company in April 2018, I wrote a letter to say that it’s quite clear that the only sensible way of resolving these issues is a settlement in which the creditors and claimants will participate, and it’s now taken two-and-a-half years for other people to come to the same conclusion.“ (fin24, „‚The whole Steinhoff thing is a tragedy‘: Wiese speaks out on settlement proposal“ von Penelope Mashego). So spricht jemand der eine Sache zum Abschluss bringen will.
Und auch die VEB
– führend bei den Klagen der „normalen Aktionäre“ der Steinhoff als interessensverband signalisierte auch klare Zustimmung. Der European Investors-VEB’s CEO Paul Koster sagte zum Steinhoff-Vorschlag:
“We have thoroughly reviewed the key terms of Steinhoff’s global settlement proposal from a claimant perspective. European Investors-VEB considers this proposal and its successful implementation will bring a conclusion to Steinhoff’s legacy issues for claimants and will be in the best interest of all parties involved. It is a positive proposal for injured shareholders which shows Steinhoff’s commitment to resolve those issues in very challenging circumstances. Implementation will allow Steinhoff to focus on the future, which is also in the best interest of Steinhoff’s current shareholders. European Investors-VEB recommends that all its partners, members and other constituents support the proposal and its implementation.” (www.europeaninvestors.eu, „European Investors-VEB supports Steinhoff’s global settlement proposal and withdraws collective action“, 27.07.2020)
Klare Worte – Zustimmung, Klage zurückgestellt – auch hier hat man akzeptiert, das eine Lösung vorliegt, die einen Schlusspunkt setzen kann und die allen Stakeholdern eine Chance zum Neuanfang bietet. Weitsichtig.
„… announce a proposed settlement to conclude the complex legal claims, and ongoing and pending litigation proceedings“
Und Steinhoff betont, dass eine Einigung im Interesse aller Stakeholder – insbesondere der Geschädigten, der Mitarbeiter, aber auch der Aktionäre – läge. Natürlich könne eine Einigung nur unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Situation Steinhoffs, die durch die Corona-Krise die Geschäfte geschwächt und insbesondere den Wert der Börsenbeteiligung an Pepkor reduziert sah, und der Voraussetzung der Zustimmung der Darlehensgeber des Konzerns erfolgen: „but it is the Steinhoff Board’s intention to resolve the outstanding claims on a fair basis, to provide closure for the claimants, and to deliver stability to the underlying businesses and their employees.“
Jetzt meint Steinhoff ein Einigungsangebot gefunden zu haben, welches die unterschiedlichen Erwartungen „unter einen Hut“ bringe. Der Einigungsvorschlag sei das Ergebnis 12-monatiger intensiver Verhandlungen, laut dem CEO Louis du Preez.
Lösungsansatz
Derzeit laufen rund 90 Verfahren gegen Steinhoff International Holdings N.V. und die ehemalige Südafrika-Holding in den Niederlanden, Südafrika und Deutschland. Bisher lägen noch nicht alle Forderungen in Summe vor, aber bisher rede man von gut 7 Mrd. EUR. Die Forderungen gegenüber ehemaligen Geschäftsführern oder Mitarbeitern außen vor gelassen.
Und sollten alle Forderungen in voller Höhe erfüllt werden, wäre Steinhoff „pleite“, da sie die Assets der Steinhoff-Gruppe abzüglich Schulden weit übersteigen. Wichtig ist Steinhoff eine Klärung aller Forderungen (oder wohl zumindest eines großen Teils). Hierbei war das Fremdkapital in Höhe von 9,24 Mrd. EUR (Stand 30.09.2019) Ausgangsbasis für die Lösungsansätze eines Vergleichs mit den „Geschädigten“. Und durch Corona verschlechterte sich die Ausgangsbasis – aber die Fremdkapitalgeber müssen definitiv einer Vergleichslösung zustimmen, bevor diese rechtsgültig werden kann. Und vor diesen Problemen standen die Vergleichsansätze. Faire Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel, Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit der Gruppe. Und natürlich möglichst schnelle Klärung der Unsicherheit, Schutz der Mitarbeiter, möglichst umfassende Lösung, Berechenbarkeit für die Forderungsgegner, Fortsetzung der operativen Fokussierung und Profitabilitätssteigerung der Gruppe.
3 Gruppen
Steinhoff unterscheidet 3 Gruppen der Geschädigten:
Zuerst die „Market purchase claimants“: Diejenigen die über die Kapitalmärkte Aktien erworben hatten. Steinhoff vermutet darunter ungefähr zu 50% südafrikanische Investoren. Hierfür will Steinhoff 266 Mio. EUR zur Verfügung stellen, zu 50% in cash, zu 50% in Form von Aktien der südafrikanischen Pepkor. Weiterhin ist Steinhoff bereit bis zu 30 Mio. EUR an Kosten, Gebühren zu übernehmen – wohl vornehmlich Anwalts- und Gerichtskosten der Kläger.
„The Company will settle eligible SIHNV MPCs and SIHPL MPCs for a total settlement consideration amount of EUR 266 million. This settlement consideration will be paid 50 per cent in cash funded from the South African sub-group and 50 per cent in shares of Pepkor Holdings Limited (the Group’s South African retail subsidiary, „PPH„), settled at a deemed price per share of ZAR15. No lock up restriction on future sale of the PPH shares is required in respect of PPH shares transferred to the MPC claimants. SIHNV estimates that approximately 173 million PPH shares (or 4.6 per cent of the total PPH issued share capital) will be transferred to MPC claimants as a result of the settlement.“
… und die
Dann die „Contractual claimants“. Diejenigen die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Forderungen gegen den Konzern haben – substantielle Beträge, teilweise strittig und in begrenzter Zahl. Für Forderungen gegen die Steinhoff International Holdings soll die gleiche Quote wie bei den MPC’s zum Tragen kommen. Erwartet werden rund 104 Mio. EUR – wieder zu 50:50 in cash und Pepkor Aktien gezahlt.
„Contractual claims against the Company will be settled at the same relative recovery rate as the MPCs against the Company. The Company estimates the total amount required to settle such contractual claimants to be in the region of EUR104 million. Such settlement consideration will also be paid 50 per cent in cash and 50 per cent in PPH shares settled at a deemed price per share of ZAR15. Consistent with the proposal in relation to the market purchase claimants settled by SIHNV, no lock up restriction on sales of allocated PPH shares is required from the Company’s contractual claimants. The Company estimates that approximately 67 million PPH shares (or 1.8 per cent of the total PPH issued share capital) will be transferred to Company contractual claimants.“
Und weiter
Für Forderungen gegen die Steinhoff International Holdings Proprietary Limited gelten diverse Einzelfallregeln. Aber diese sind jedoch für Deutsche Anleger wenig relevant, deshalb „nur“ die offizielle Verlautbarung, jedenfalls sollen die liquiden Mittel von der südafrikanischen Entity selbst aufgebracht werden, die notwendigen Pepkor-Aktien von der Holding. Christo Wiese müsste jedenfalls mit einer wesentlich schlechteren Quote Vorlieb nehmen,w enn er hier zustimmen sollte:
„SIHPL will settle the claims made against it by contractual claimants from its own resources. SIHPL contractual claims (other than claims by Thibault and Wiesfam) will be settled for a total amount of approximately ZAR1.5 billion (EUR76 million at a ZAR/euro rate of 19.5). The claims of Thibault and Wiesfam will be settled for a proportionally lower recovery rate in the total nominal amount of approximately ZAR7.9 billion (EUR406 million at a ZAR/euro rate of 19.5). The settlement consideration will also be paid 50 per cent in cash and 50 per cent in PPH shares at a deemed price per share of ZAR15. Subject as follows, SIHPL contractual claimants will be required to agree to lock up PPH shares allocated to them for 180 days from the effective date of settlement.
…
In respect of the SIHPL contractual claimants BVI and Cronje & others who are current employees and managers of PPH, SIHPL proposes that their settlement consideration be entirely in the form of PPH shares at a deemed settlement price of ZAR13.5 per share, provided that they agree to a three year lock up restriction on the sale of those PPH shares from the effective date of the settlement. The Company estimates that approximately 345 million PPH shares (or 9.3 per cent of the total PPH issued share capital) will be transferred to SIHPL contractual claimants assuming BVI and Cronje & others take up their option to be paid entirely in PPH shares.“
Schließlich die sog. „Non-qualifying claimants“: Diejenigen Kläger/Forderungsgegner, die in keine der genannten Kategorien fallen – also die weder vertraglich von Konzern-Gesellschaften, noch über den Kapitalmarkt Aktien erworben haben – erhalten kein spezifisches Angebot und müssen im Zweifelsfalle den Rechtsweg einschlagen.
BILANZWIRKUNG FÜR STEINHOFF
UND BEI EINIGUNG ZU DEN VORGESCHLAGENEN BEDINGUNGEN wäre weiterhin eine Pepkor-Beteiligung über 50%. Die südafrikanische Entity würde Kreditlinien verlängern. Jedenfalls „kostet“ es die beiden Steinhoff Einheiten insgesamt 494 Mio. EUR an Liquidität zzgl. Rechtskosten, die aber so zumindest „einen Deckel“ bekommen würden. Jetzt liegt es bei den Forderungsgegnern. Eine Lösung, die für die Aktionäre, die aktuellen Aktionäre durchaus akzeptabel sein sollte. Und in Anbetracht der hohen Schuldenlast des Konzerns müssen ja auch diese Forderunsginhaber zustimmen – un dhier ist man wahrscheinlich schon Richtung Schmerzgrenze unterwegs. Spannend ob man seitens Steinhoff die notwendige Zustimmung findet…
Tröstend wirkt vielleicht die Zusatzzahlung, die VEB mit DeLoitte aushandelte
Bericht am 29.10.2020. Damals teilte VEB mit auch die rechtlichen Schritte gegen die Wirtschaftsprüfer einzustellen. Und zwar gegen die, die seinerzeit die Betrügereien des alten Managements nicht entdeckten, sondern eifrig die falschen Bilanzen testierten. So kommt ein Verfahren, was im Juni 2018 von VEB eingeleitet wurde gegen DeLoitte Niederlande zum Ende – durch einen Vergleich. Der juristische Nebel lichtet sich so immer mehr rund um die „alte Steinhoff“.
DeLoitte Niederlande und Südafrika wird im Zusammenhang mit dem Steinhoff-Angebot
vom 27.07.2020 allen Investoren- zumindest von der VEB vertretenen – eine zusätzliche Kompensation anbieten. Sofern „certain conditions are met, Deloitte NL, together with the South African Deloitte firm, will make an offer to investors in Steinhoff shares in support of the settlement offer which Steinhoff published on 27 July 2020“.
Natürlich – wie üblich bei solchen Vergleichen und zur Absicherung gegenüber Vergleichsverweigerern – ohne Anerkennung einer Schuld oder Haftungspflicht. Egal: Hauptsache der Entschädigungsbetrag erhöht sich, was die Annahme für die Geschädigten noch ein Stück einfacher machen sollte. Wobei VEB ja bereits seine prinzipielle Zustimmung zum Steinhoff-Angebot erklärt hatte. Im Rahmen dieser ergänzenden Einigung mit DeLoitte beendet VEB die eingeleiteten Verfahren gegen DeLoitte Niederlande. Und wird auch zukünftig keine Vertreter oder Einheiten DeLoittes in dieser Sache mehr verklagen. „The offer will not imply an admission of liability by Deloitte. European Investors-VEB therefore would like to make public that in the light of the foregoing. It has withdrawn the collective action it had initiated against Deloitte NL with immediate effect. And will no longer pursue this or any other action against Deloitte NL or any other Deloitte firm or person in the Steinhoff matter.“
Heute (01.12.2020 / 10.15 Uhr) notierten die Aktien der Steinhoff International Holdings AG im Tradegate-Handel mit roten Vorzeichen bei 0,046 EUR – leicht im MINUS. Auch diese Aktie können Sie ab 0,00 EUR auf Smartbroker handeln.