Die Düsseldorfer Rheinmetall AG (ISIN: DE0007030009) unterstützt die Bundesregierung in der Corona-Krise durch die Lieferung hochwertiger Atemschutzmasken.
So ist es dem Unternehmen mit seinem globalen Standort- und Vertriebsnetzwerk vor allem in China gelungen, Lieferquellen für diese dringend benötigten Schutzausrüstungen zu erschließen. Bereits in wenigen Tagen sollen rund eine Million Atemschutzmasken (Schutzkategorie FFP-2, CE-zertifiziert) aus der Fertigung eines chinesischen Unternehmens an die zuständige Bundeswehr-Beschaffungsbehörde in Koblenz ausgeliefert werden. Rheinmetall übernimmt gemeinsam mit einem Partnerunternehmen die komplette Beschaffungs- und Transportlogistik sowie die Qualitätsüberprüfung.
Ein entsprechender Vertrag zwischen Rheinmetall und dem Koblenzer Bundesamt für Beschaffung, Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) wurde nun unterzeichnet. Der Vertrag enthält eine Option über die Lieferung von weiteren 5 Millionen Atemschutzmasken durch Rheinmetall.Das Bundesgesundheitsministerium hatte das Verteidigungsministerium Anfang März 2020 um Amtshilfe bei der Bewältigung der Corona-Pandemie gebeten. Das Koblenzer BAAINBw arbeitet nun – gemeinsam mit den Beschaffungsämtern des Bundesfinanz- und des Bundesinnenministeriums – an der Bereitstellung des dringend benötigten Materials zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems sowie zum Schutz der Bevölkerung.
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Rheinmetall sieht sich – nicht nur als ein führender Bundeswehr-Ausrüster – in der Verantwortung, in der gegenwärtigen Lage zu helfen und einen Beitrag zu leisten, um Ausrüstungslücken im medizinischen Bereich zu schließen.
Armin Papperger, Vorstandvorsitzender der Rheinmetall AG: „Wir wollen damit nicht nur der Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland soweit entgegen-treten wie irgend möglich. Unser Anliegen ist es auch, diejenigen zu schützen, die uns schützen: Ärztinnen und Ärzte, Sanitätskräfte und Pflegepersonal – und eben all diejenigen, die für uns da sind, wenn wir auf Hilfe angewiesen sind. Dies gilt für den zivilen wie für den militärischen Bereich.“
Die Masken dienen zum Schutz vor Ansteckung durch COVID-19-Viren und andere Krankheitserreger. Sie sind derzeit auf den Weltmärkten Mangelware. Rheinmetall sieht die erfolgreiche Verfügbarmachung eines großen Postens dieser Masken als eine erste Maßnahme, um den für die Gesundheitsversorgung zuständigen Einrichtungen und Stellen in der gegenwärtigen Krise schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten.
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Rheinmetall hat darüber hinaus weitere Tätigkeitsfelder identifiziert, in denen eine kurzfristige Unterstützung möglich ist. So können einige Geschäftseinheiten des Technologieunternehmens in ihren leistungsfähigen Laboren Desinfektionsmittel herstellen. An einem südafrikanischen Standort, den das Tochterunternehmen Rheinmetall Denel Munition bei Cape Town unterhält, werden mittlerweile in Kooperation mit einem zivilen Partnerunternehmen täglich bis zu 100.000 Liter Desinfektionsmittel hergestellt, die im medizinischen Bereich des Landes dringend benötigt werden.
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Außerdem prüft Rheinmetall die Bereitstellung von Schutzkleidung und weiterer Atemschutzmasken in großen Stückzahlen, die Montage medizinischer Instrumente wie Beatmungsgeräte sowie weitere Möglichkeiten der Unterstützung.
Rheinmetall AG plant virtuelle Hauptversammlung – Neuer Termin am 19. Mai 2020
Die Rheinmetall AG wird die diesjährige Hauptversammlung auf den 19. Mai 2020 verlegen und erstmals rein virtuell durchführen. Das Düsseldorfer Unternehmen reagiert damit auf die gegenwärtige Bedrohung durch den COVID-19-Erreger und nutzt die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, rein virtuelle Hauptversammlungen durchzuführen. Bislang war geplant, die Aktionäre am 5. Mai 2020 in Berlin zu einer Präsenzveranstaltung einzuladen.
„Um Ungewissheiten über die Durchführbarkeit unserer Hauptversammlung aufgrund der Pandemie-Entwicklung zu beseitigen und weil die Gesundheit der Hauptversammlungsteilnehmer für uns jetzt höchste Priorität haben muss, haben wir uns für diesen Weg entschieden. Um allen Aktionären ein ausreichend großes Zeitfenster zu lassen, sich wirksam zur Online-Hauptversammlung anzumelden und von ihrem Frage- und Stimmrecht Gebrauch zu machen, haben wir uns für eine zweiwöchige Verschiebung des ursprünglichen Termins entschieden. Außerdem war es uns wichtig, dass die vorgeschlagene Dividende von 2,40 EUR je Aktie, mit der wir den Geschäftserfolg des Jahres 2019 honorieren, noch im Mai in voller Höhe ausbezahlt werden kann. Darauf sollen sich alle unsere Aktionäre gerade in der gegenwärtigen Krisensituation verlassen können“, sagt der Vorstandsvorsitzende Armin Papperger.
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Für die jetzt am 19. Mai 2020 ab 10.00 Uhr geplante virtuelle Hauptversammlung wird Rheinmetall entsprechend der gesetzlichen Neuregelung kurzfristig eine neue Einladung veröffentlichen. Die Tagesordnung und Beschlussempfehlungen bleiben gegenüber denen der ursprünglich für den 5. Mai 2020 geplanten Hauptversammlung unverändert. Die neue Einladung informiert die Aktionäre über die mit der Neuregelung verbundenen Teilnahmemodalitäten, darunter u.a. eine Bild- und Ton-Übertragung der virtuellen Hauptversammlung, die Möglichkeit der Stimmausübung und Vollmachtserteilung über elektronische Kommunikation sowie die Einräumung einer Fragemöglichkeit.
Aktuell (06.04.2020 / 17:14 Uhr) notieren die Aktien der Rheinmetall AG im Xetra-Handel mit einem Plus von +2,18 EUR (+3,64 %) bei 62,00 EUR. Auch diese Aktie können Sie für nur 4,00 EUR auf Smartbroker handeln.