12.08.2020 – Die Vectron Systems AG (ISIN: DE000A0KEXC7), ein führender Anbieter intelligenter, digitalisierter Kassensysteme bestehend aus Hardware, Software und Cloud-Services, mit Schwerpunkt in den Branchen Gastronomie und Bäckerei,musste wegen seiner besonders Corona-betroffenen Kunden aus Gastronomie und Backwaren von seinen hochfliegenden Plänen aufgrund der EINMALIGEN CHANCEN aus der VERPFLICHTUNG zur Einführung manipulationssicherer Kassensysteme zurücktreten – vorübergehend wie sich heute zeigte. KLAR: Berechenbarkeit der verpflichtend bleibenden Einführung der neuen Kassensysteme spätestens in 2021 wird die Kassen klingeln lassen.
Deshalb also jetzt die – zeitlich verschobenen – hochfliegenden Pläne. VORHER WAR VECTRON auf einer jahrelangen Durststrecke als Marktführer in einem stagnierenden Markt mit schwachen Erträgen und kaum steigenden Umsätzen. JETZT WILL UND KÖNNTE VECTRON sich umwandeln in einen Anbieter eines Dienstleistungspakets in einem wesentlich größeren Markt mit hohen Wachstumsraten – weiterhin als potentieller Marktführer – mit wiederkehrenden, insgesamt wesentlich höheren Erträgen je Kunden, als ein Verkäufer mit einmaliger Einnahme eines Verkaufspreises für ein reines Kassensystem.
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Mit dem Auslaufen der Lockdown-Maßnahmen ist
nun allerdings ein stabiles Wiederhochfahren der Betriebe in der Vectron-Zielgruppe erkennbar. Weiterhin gibt es nun verbindliche Einführungstermine für die Manipulationssicherung. Die Bundesländer haben dazu unterschiedliche Übergangszeiten definiert, spätestens zum 01.04.2021 werden die gesetzlichen Regelungen überall angewendet. Dies entspricht einer Verlängerung von nur 6 Monaten gegenüber der bisherigen Frist.
Auf dieser Basis hat die Gesellschaft nun eine überarbeitete Mittefristplanung erstellt, in der die Auswirkungen der Corona-Pandemie berücksichtigt werden. Nach der neuen Planung geht das Management für das Geschäftsjahr 2020 nun von einem Umsatz in einem Bereich zwischen EUR 25 bis EUR 29 Mio. aus. Daraus ergibt sich ein EBITDA im Bereich zwischen EUR -2,0 Mio. bis EUR 0,25 Mio. Aufgrund der großen Unsicherheit, wie in den kommenden Monaten mit der Pandemie weiter verfahren wird, muss das Management mit einer solch großen Bandbreite planen.
Im Geschäftsjahr 2021 wird die gesetzliche Regelung zur Einführung manipulationssicherer Kassen nun überall in Kraft treten. Dies sollte zu einem erheblichen Nachfrageschub führen. Daher plant die Gesellschaft für das kommende Geschäftsjahr 2021 mit einem Umsatz von rund EUR 50 Mio. bei einer EBITDA-Marge von ca. 20 Prozent.
Die Geschäftsjahresplanung 2022 steht weiterhin im Zeichen der gesetzlichen Umstellung, weist aber einen deutlich steigenden Einfluss der digitalen Geschäftsmodelle aus. Der Umsatz soll 2022 im Bereich von rund EUR 65 Mio. bei einer EBITDA-Marge von ca. 25 Prozent liegen. WIE GESAGT EINE ANDERE, ERTRAGSSTARKE UND WACHSENDE VECTRON.
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Erste Halbjahr? Schweigen wir drüber, aber hätte auch schlimmer…
sein können. Man hat nach vorläufigen Berechnungen den Umsatz im ersten Halbjahr 2020 um 5,0 Prozent auf rund EUR 12,6 Mio. gesteigert. Aufgrund von Investitionen in das Digitalgeschäft im Umfang von rund EUR 1,7 Mio. erhöhte sich der EBITDA-Verlust leicht auf EUR 1,3 Mio. (2019 H1: EUR -1,0 Mio.). Somit war Vectron im 1. Halbjahr 2020 im Kerngeschäft weiterhin operativ profitabel.
Vor dem Hintergrund, dass der Großteil der Zielbranche Gastronomie während der COVID-19-Pandemie lange Zeit schließen musste und sich aus diesem Grund gleichzeitig viele Vectron-Fachhändler in Kurzarbeit befunden haben, ist die Umsatzsteigerung mehr als zufriedenstellend. Dass trotz dieser widrigen Umstände der Umsatz gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres leicht gestiegen ist, ist neben dem weiterhin laufenden Geschäft in der Bäckereibranche auf das anziehende Geschäft durch die gesetzliche Fiskalumstellung zurückzuführen. Ursprünglich sollte bis zum 30.09.2020 die Übergangsfrist zur Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ablaufen. Ab diesem Zeitpunkt sollte die Benutzung von Kassensystemen ohne TSE mit Strafen bis zu EUR 25.000 pro Verstoß belegt werden.
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Durch die Corona-Krise, die vor allem auch auf die Gastronomie dramatische Auswirkungen hatte, wurde von vielen Branchenverbänden angeregt, den Nichtanwendungserlass noch über den 30.09.2020 zu verlängern. Hier wurden teilweise sehr lange zusätzliche Fristen gefordert. Nun haben aber die meisten Bundesländer lediglich eine Verlängerung um weitere 6 Monate bis zum 31.03.2021 genehmigt. Dies aber auch nur, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass er vor dem 30.09.2020 die Aufrüstung seines bestehenden oder die Installation eines neuen Kassensystems verbindlich in Auftrag gegeben hat.
Aus diesem Grund geht der Vorstand der Vectron Systems AG davon aus, dass das Geschäft im 2. Halbjahr weiter anziehen wird. Bis zum 31.03.2021 müssen nun alle Kassensysteme in Deutschland entweder nachgerüstet oder erneuert worden sein.
Aktuell (12.08.2020 / 15.04 Uhr) notieren die Aktien der Vectron Systems AG im Xetra-Handel mit einem Plus von +0,64 EUR (+6,90 %) bei 9,92 EUR.