Scale – Deutsche Börse startet mit neuem KMU-Segment

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Die Deutsche Börse AG hat heute Morgen den Handel des neuen KMU-Segments Scale im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse eingeläutet.

Zum Start sind 46 Aktien und Unternehmensanleihen in Scale notiert. Wie es in der entsprechenden Meldung der Deutschen Börse heißt, haben bereits weitere Emittenten die Aufnahme beantragt, so dass deren Wertpapiere in den nächsten Tagen ebenfalls in den Handel des neuen Börsensegments für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) folgen.

Aktien von 37 Unternehmen in Scale notiert

Wie im November 2016 angekündigt, wurde mit dem Wegfall des Entry Standards zum 28. Februar 2017 und dem heutigen Start des neuen KMU-Segments Scale qualitativ und quantitativ aussortiert.

Von den 141 Unternehmen, die bisher im Entry Standard notierten, haben aktuell lediglich 37 (Korrektur 13.03.2017: Zuvor hatten wir 38 Unternehmen genannt, allerdings ist Nanogate mit zwei Aktiengattungen vertreten) den Wechsel ins neue Segment umgesetzt, die restlichen Unternehmen werden ab 1. März 2017 in das „Basic Board“ des Open Markets der Frankfurter Wertpapierbörse wechseln. In der Vorankündigung Ende letzten Jahres gab die Deutsche Börse bereits an, dass man damit rechne, dass nur etwa 40 Unternehmen den Sprung in das neue KMU-Segment vollziehen werden.

Unter den Unternehmen, deren Aktien von Beginn an in Scale notiert sind, befinden sich beispielsweise die 2G Energy AG, DATAGROUP SE, Deutsche Rohstoff AG, HELMA Eigenheimbau AG, Mensch und Maschine Software SE, m-u-t AG und Vectron Systems AG. Die vollständige Liste aller zum Start notierten Aktien ist hier zu finden.

Carsten Kengeter, Chef der Deutschen Börse AG, stellt zum Start die Bedeutung des neuen Börsensegments heraus: „Mit Scale leisten wir einen weiteren Beitrag, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen über den Finanzplatz Frankfurt einen attraktiven Zugang zum Kapitalmarkt zu bieten. Als Börsenbetreiber ist es unsere Pflicht, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Unternehmen ihre Wachstumsziele erreichen. Scale steht dabei für die Leistungsfähigkeit des deutschen Mittelstandes, der international aufgestellt ist und der maßgeblich zum Erfolg des Standorts Deutschland beiträgt.

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen?

Um in das neue Börsensegment Scale aufgenommen werden zu können, müssen Unternehmen einige Einbeziehungsvoraussetzungen erfüllen.

Die Deutsche Börse gibt dazu sieben wesentliche Grundvoraussetzungen an:

1.    Einbeziehungsdokument oder bei öffentlichem Angebot gültiger und gebilligter Wertpapierprospekt
2.    Vertrag mit einem betreuenden Deutsche Börse Capital Market Partner
3.    Unternehmenshistorie von mindestens 2 Jahren
4.    Voraussichtliche Mindestmarktkapitalisierung von 30 Mio. € zum Zeitpunkt der Einbeziehung in den Handel
5.    Nennbetrag von mindestens 1 €
6.    Mindestens 20 Prozent Streubesitz oder mindestens 1 Mio. Aktien im Streubesitz
7.    Research Report (vorgelegt vom Research Provider)

Das bedeutet, dass Anleger, die in ein Unternehmen aus dem Scale-Segment investieren, sicher sein können, dass diese Anforderungen nachweislich erbracht sind.  
 
Neben diesen Voraussetzungen müssen die Unternehmen diverse Dokumente wie z.B. Handelsregisterauszug und die Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre (davon der letzte geprüft) beim Antragsstellung einreichen.

Darüber hinaus müssen die Unternehmen zudem noch mindestens drei der nachstehenden fünf Kriterien erfüllen:

1.    Umsatz von mindestens 10 Mio. €
2.    Jahresüberschuss (positiv)
3.    Bilanzielles Eigenkapital (positiv)
4.    Mitarbeiterzahl des Emittenten von mindestens 20 Personen
5.    Kumuliertes, eingesammeltes Eigenkapital von mindestens 5 Mio. €

Unterm Strich sind es somit insgesamt mindestens 10 Kriterien, die ein Unternehmen vorweisen muss, bevor es in Scale aufgenommen wird. Bei jedem Kriterium für sich genommen erscheint die jeweilige „Anforderung“ nicht so gravierend hoch zu sein, doch in der Kombination dürfte es tatsächlich dazu führen, dass hier KMUs mit einer gewissen Substanz das neue Segment bevölkern werden.

 

Scale soll Vorteile für Unternehmen und Investoren bringen

Sinn und Zweck des neuen Börsensegments ist es, für kleine und mittlere Unternehmen ein funktionierendes Ökosystem für Wachstum zu schaffen. Die Deutsche Börse zielt mit Scale darauf ab, den Unternehmen einen verbesserten Zugang zum Kapitalmarkt aufgrund einer höheren Sichtbarkeit (Visibilität) zu ermöglichen. Gleichzeitig soll den Investoren ein Open Market-Segment mit deutlich höherer Transparenz geboten werden.

Dazu verhelfen sollen insbesondere die eigens definierten Einbeziehungsvoraussetzungen und Einbeziehungsfolgepflichten. Die Logik dahinter ist klar: Die strengeren Rahmenbedingungen für Unternehmen sollen Investoren eine fundierte und verlässliche Anlageentscheidung ermöglichen. Denn dies wiederum soll dazu führen, dass der Handel in den Wertpapieren ansteigt und somit die Liquidität weiter erhöht. Daraus resultierend ergäbe sich dann wieder ein positiver Effekt auf die Attraktivität der jeweiligen Wertpapiere für Anleger. Schließlich dürfte eine nachhaltig erhöhte Liquidität zugleich auch das Anlagerisiko für Investoren reduzieren.

 
Welche Folgepflichten haben Unternehmen?

Erfüllt das antragstellende Unternehmen die o.g. Voraussetzungen für eine Aufnahme, so ergeben sich im Anschluss an die Aufnahme weitere Folgepflichten für den Verbleib in Scale.

Unternehmen sind verpflichtet folgende Vorgaben einzuhalten:

1.    Übermittlung des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Berichtszeitraums
2.    Übermittlung des Halbjahresabschlusses und Zwischenlageberichts innerhalb von 4 Monaten nach Ende des Berichtszeitraums
3.    Übermittlung der erforderlichen Informationen für die Erstellung der Research Report Updates an den von der Deutschen Börse beauftragten Research Provider in vorgegebener Frist
4.    Fortlaufende Aktualisierung und Übermittlung des Unternehmenskalenders
5.    Durchführung einer Analysten- und Investorenkonferenz mindestens einmal jährlich
6.    Ad-hoc-Mitteilungen, Directors‘ Dealings, Insiderlisten (gemäß Gesetz) sowie Mitteilung von wesentlichen Veränderungen in Bezug auf den Emittenten oder die einbezogenen Wertpapiere an die Deutsche Börse AG (gemäß Regelwerk)

Aus diesen Pflichten ergibt sich für Investoren im Gegensatz zum bisherigen Verfahren im Entry Standard eine erhebliche Verbesserung der Transparenz: Insbesondere die geforderte Ad-hoc-Publizität sowie die Veröffentlichung von Directors‘ Dealings, aber auch die von der Deutschen Börse beauftragten Researches, welche von Edison Investment Research und Morningstar angefertigt werden, stellen eine wesentliche Verbesserung dar.

 

Mit Material von Deutsche Börse AG

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