28.06.2020 -Das sieht fast nach einem Schuldeingeständnis aus – nach den klaren Worten des Bundesfinanzministers Scholz bereits vor einigen Tagen, das sich etwas ändern muss, um zukünftig solche Bilanzbetrügereien wie bei Wirecard eher zu entdecken oder zu verhindern, kommt jetzt die erste Aktion: Das Finanz- und das Justizministerium kündigen den Vertrag mit der DPR ( Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung ) wohl fristgemäß bis zum 30.06.2020 zum 31.12.2021 – hat der Deutsche Fiannzplatz soviel Zeit um Vertrauen aufzubauen? Die DPR sollte eigentlich im Fall Wirecard als Reaktion auf einen Auftrag der BaFin (Bundesanstalt für Finanzaufsicht) BEREITS SEIT FEBRUAR 2019 den Abschluss des Ersten Halbjahres 2018 überprüfen – die BaFin hatte Zweifel.
Aber nach 15 Monaten – bis heute – kein Ergebnis!
Laut FAZ habe der Leiter der DPR sich als Bauernopfer gesehen und geäußert, das nur ein Mitarbeiter mit der Prüfung betraut gewesen sei und der Fall „niedrig aufgehängt gewesen“ sei. Wieviel Schaden hätte vom Finanzplatz Deutschland, der Aktienkultur und Vermögensschaden der Investoren/Anleger abgewendet werden können, wenn man diese Prüfung „durchgezogen“ hätte und nicht nachdem man schon bei der BaFin „erst“ im Februar 2019 aktiv wurde (wegen der Bilanz des 1. HJ 2018!) bisher rund 15 Monate „vor sich hingearbeitet“ und immer noch kein Ergebnis!{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google)}
Logisch das hier Anwälte Ansätze für eine mögliche Staatshaftung vermuten. Sieht nach sehr viel „Zeit“ aus bei den im Raum stehenden schweren Vorwürfen – und spätestens im Sommer 2019 waren diese unüberhörbar. Wir zitieren aus einer Veröffentlichung der Schirp und Partner, die heute mitteilten, dass sie Sammelklagen wegen Staatshaftung vorbereiteten:
„Die Medienberichte sind unbestritten: Bereits seit Februar 2019 sah die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Veranlassung, gegen die Wirecard AG wegen Bilanzmanipulation zu ermitteln. Gemäß dem in dem in diesem Bereich zweistufig organisierten deutschen Aufsichtsrecht gab sie den Untersuchungsauftrag an die Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen (DPR) weiter. Die DPR ist ein privatrechtlich organisierter Verein, der in diesem Bereich mit hoheitlichen Aufgaben beliehen ist. Die DPR stellte einen einzigen Mitarbeiter für die Wirecard-Prüfung ab. Diesem Mitarbeiter ist es bis zum Zusammenbruch des Wirecard-Konzerns im Juni 2020, also in einem Zeitraum von anderthalb Jahren, nicht gelungen, einen Prüfbericht vorzulegen.
Die BaFin ihrerseits hat Wirecard im Jahre 2019 lange durch ein Verbot des Leerverkaufs von Aktien (Short Selling) geschützt. Dies obwohl schon damals sehr substantiierte Vorwürfe gegen die Rechnungslegung des Unternehmens, vor allem seitens der Financial Times, aber auch anderer Medien, formuliert worden waren. Diese Vorwürfe wiesen auf ein betrügerisches Aufblähen der Bilanz hin. Insgesamt ist ein krasses Versagen der Aufsicht festzustellen. Dies hat Bundesfinanzminister Scholz ausdrücklich eingeräumt. Auch BaFin-Chef Felix Hufeld hat bereits Fehler eingeräumt. Daher ist es nicht unerwartet, dass morgen, am Montag, die zuständigen Ministerien den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DPR laut Medienberichten kündigen werden. Auch EU-Vizekommissar Valdis Dombrovskis hat eine Untersuchung angekündigt. Zu prüfen sei, ob Deutschland wegen der unzureichenden Aufsicht gegen EU-Recht verstoßen habe. Vor allem die eigenartige Aufgabenteilung zwischen BaFin und DPR steht im Zentrum der Kritik der EU.“
Gestern lieferte der neue CEO einen Zwischenbericht für die Öffentlichkiet über den aktuellen Zustand der Wirecard:
Samstag, den 27.06.2020:
Wirecards Interim CEO James Freis – wahrscheinlich in Absprache mit dem bestellten Insolvenzverwalter RA Michael Jaffe – liefert am Samstag Nachmittag einen Statusbericht. Zusammengefasst: Wirecard Bank AG mit ihren Einlagen in Höhe von rund 1,7 Mrd. EUR ist vom Insolvenzverfahren nicht betroffen und wird von der BAFin einer Sonderverwaltung unterworfen, um negative Auswirkungen der Wirecard AG -Insolvenz zu verhindern. Die Wirecard Bank AG mit ihren tausenden „Kleinkunden“ ist nicht betroffen. Die operativen Geschäfte der Wirecard-Tochtergesellschaften laufen weiter – außer in Großbritannien, wo die Aufsicht die weitere Tätigkeit der Wirecard Card Solutions Limited mit Sitz in Newcastle, UK, untersagt hat; hier sollen Verhandlungen laufen, bald die Tätigkeit wieder aufnehmen zu dürfen.
Bisher seien außer für eine Entwicklungsgesellschaft, die keinen operativen Einfluss haben sollte, für keine weiteren Konzerntöchter Insolvenzanträge gestellt worden. Auch das lizenzgebundene Geschäft laufe derzeit weiter. Mit den Kreditkartengesellschaften „sei man in Gesprächen“ – heißt also die Gerüchte einer Prüfung der Zusammnearbeit durch Visa und Mastercard ist zutreffend.Die Überprüfung des Drittpartnergeschäfts werde durch neue Berater und den Interims-CEO fortgesetzt, um den Sachverhalt aufzuklären – losgelöst von den alten Strukturen.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google)}
Die Muttergesellschaft Wirecard AG stelle den operativen Töchtern zentrale Dienstleistungen zur Verfügung und werde dies auch weiterhin während des laufenden Insolvenzverfahrens tun. Wenn dem wirklich so wäre, dann könnten die operativen Töchter vielleicht eine Überlebenschance haben. Die FAZ spricht heute von ernsthaften Kaufinteressenten: Worldline sei interessiert an operativen Einheiten oder Technologien, weiterhin gäbe es Private-Equity Fonds,die ebenfalls Interesse geäußert hätten. Möglicherweise KKR, die vor einiger Zeit begonnen haben um die heidelpay herum einen Paymentdienstleister aufzubauen und hierfür einige Mittel bereitgestellt haben, wie erste kleinere Zukäufe zeigten. Heidelpay könnte durch mögliche Wirecard-Teile in ganz neue Dimensionen vorstoßen. Wohlgemerkt Teile – die Wirecard AG als Ganzes wird aller Voraussicht nach keinen Käufer finden.
CHRONOLOGIE DER STORY WIRECARD AG OHNE HAPPY END vom 18.06.2020 bis dahin
– ein Wirtschaftskrimi eienr Aktie vom DAX in den Pennystockbereich, voller enttäuschterr Hoffnungen und Ungewissheiten.
Die Meldung von 16:08 Uhr im Wortlaut:
„Wie am Donnerstag, den 25. Juni 2020 bekannt gegeben, hat der Vorstand der Wirecard AG für die Wirecard AG beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Mit der Stellung des Insolvenzantrags wird das Geschäft der Wirecard fortgesetzt. Der Vorstand ist der Meinung, dass eine Fortführung im besten Interesse der Gläubiger ist.
Das Gericht hat in einem ersten Schritt den Münchener Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé als Sachverständigen beauftragt. Die Prüfung, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, dauert an. Der Vorstand der Wirecard AG rechnet damit, dass kurzfristig ein vorläufiger Insolvenzverwalter für die Wirecard AG bestellt wird.
Der Geschäftsbetrieb der Konzerngesellschaften (https://www.wirecard.com/de/kontakt/weltweit) inklusive der lizensierten Einheiten wird aktuell fortgesetzt. Die Konzernmutter erbringt einige zentrale Funktionen für die Tochtergesellschaften. Wie vorher berichtet, wird laufend geprüft, ob auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Wirecard Gruppe gestellt werden müssen. Konzerngesellschaften mit Ausnahme einer kleinen Entwicklungsniederlassung haben derzeit keine Insolvenzanträge gestellt.
Die Wirecard Bank ist aktuell nicht Teil des Insolvenzverfahrens. Der Zahlungsverkehr der Wirecard Bank ist nicht betroffen. Auszahlungen an Händler der Wirecard Bank werden weiterhin ohne Einschränkungen ausgeführt. Weitere Informationen zur Wirecard Bank AG finden Sie unter wirecardbank.de. Mit den Aufsehern der weiteren lizensierten Einheiten stehen die entsprechenden Einheiten bzw. die Wirecard AG in engem Kontakt. Darüber hinaus sind wir im stetigen Austausch mit den Kreditkartenorganisationen.
Die Wirecard Card Solutions Limited mit Sitz in Newcastle, UK, hat, aufgrund einer Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde, Financial Conduct Authority, ihre Geschäfte unterbrochen. Das Unternehmen hat Maßnahmen mit den Behörden diskutiert. Die vorgenommenen Maßnahmen werden es hoffentlich ermöglichen, den Betrieb fortzusetzen.
Das in Frage gestellte TPA Geschäft wird weiterhin geprüft. Der neu eingesetzte CEO der Wirecard AG, James H. Freis, Jr., hat sofort mit Amtsantritt einen neuen Ansatz zur Aufklärung der bekannten Vorwürfe eingeleitet. Neben anderen Maßnahmen wurden einige neue Beraterfirmen beauftragt, um die Neutralität und insbesondere Unabhängigkeit von den früheren Vorständen der Wirecard AG zu gewährleisten. Die Aufklärung der bekannten Vorwürfe wird selbstverständlich auch nach Einreichung des Insolvenzantrags fortgeführt.“
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