Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019),hat zumindest eine Baustelle abgeschlossen.
Die Ermittlungen der südafrikanischen Börsenaufsicht wurden beendet – natürlich mit der Feststellung diverser Verstöße, Verstößen des alten, ausgetauschten Managements. Gut an der Nachricht ist, dass es effektiv nur zu einer relativ geringen Strafzahlung kommt (ca. 3 Mio. EUR), weil der ursprünglich geforderte Betrag von fast 100 Mio. EUR wegen der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, der umfassenden Kooperation des aktuellen Managements und der „Entlassung“ der Personen, die für die diversen Betrügereien verantwortlich waren, stark reduziert wurde.. Im Wortlaut: „The Financial Sector Conduct Authority (FSCA) has concluded its investigation into alleged contraventions of the Financial Markets Act No 19 of 2012 (FMA 2012) by the Steinhoff Group in the period prior to the discovery of significant accounting irregularities at the Company in December 2017.“ (…) Und weiter:„The FSCA has imposed an administrative penalty of R1.5 billion on Steinhoff under Section 81 of the FMA 2012. Noting Steinhoff’s current financial position; to avoid penalising innocent Steinhoff shareholders further; in recognition of the fraud perpetrated on the Steinhoff Group by former employees and officers of the Company; and in acknowledgement of the co-operation of management to date and Steinhoff’s commitment to continue co-operating fully with the FSCA in all future actions taken against any persons allegedly responsible for the wrongdoing, the FSCA has resolved, under Section 173 of the Financial Regulation Act No. 9 of 2017, to remit a portion of the administrative penalty resulting in Steinhoff paying a penalty of R53 million.“ {loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Affilinet)}
Negativ ist,
natürlich, dass durch die offizielle Feststellung der diversen Verstöße, die unterschiedlichen Anspruchsgruppen der Steinhoff-Geschädigten Munition gegen die Gesellschaft erhalten. Die Argumentation für die Anwälte wird noch einfacher, das Ausmaß der Verbrechen noch offensichtlicher. Auch Munition für die Frankfurter Sammelklage oder die in den Niederlanden angestrengten Verfahren. Nicht zu vergessen befinden sich die am meißten Geschädigten in Südafrika (u.a. war ein staatlicher Pensionsfonds zweitgrößter Aktionär bei Ausbruch der Krise), deren Forderungen durch den Bericht einer lokalen Behörde natürlich gestützt werden.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google)}
Positiv ist,
dass – zumindest – diese Ermittlungen keine Managementkapazitäten mehr binden und dass die starke Bußgeldreduktion möglicherweise ein Hinweis auf potentielles Entgegenkommen von Anspruchsgruppen gegenüber Steinhoff ist, um „etwas“ übrig zu lassen nach Zahlung der – noch unbezifferten – Strafen, Entschädigungen und Rückabwicklungen. Ein kleines Hoffnungszeichen für die Noch-Aktionäre der Gesellschaft.at zumindest eine Baustelle gelöst.
Und wie gehts weiter mit Steinhoff? DIE Analyse vom 12.09.2019 – JETZT.
Du Preez ist zufrieden
und stellt unter anderem in seinem Statement fest, dass zumindest von dieser Seite keine neuen Probleme oder Forderungen auf Steinhoff zukommen können:“(…)We are pleased that the matter has now been brought to a conclusion and that the FSCA has recognised our full co-operation with the investigation. There are no further enforcement FSCA actions outstanding against the Steinhoff Group“(…).
Heute (12.09.2019 / 17:35) notierten die Aktien der Steinhoff International Holdings AG im Xetra-Handel beim Handelsschluß im Plus bei 0,067 EUR.