28.10.2021 – Die Aktie von Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) befindet sich in einer sonderbaren Wartesituation: die aktie hat ihren Schub nach Bekanntwerden der vollständigen Zustimmung aller Gläubigerversammlungen zum Vergleichsvorschlag verloren,weil immer noch die Klage der Ex-Tekki Town Eigentümer vor dem Western Cape auf Liquidation des Konzerns läuft. Und deshalb auch der südafrikansiche Vergleichsteil von einer anderen Gerichtskammer noch nicht bestätigt wurde. Und vor dem Highcourt geht es derzeit hoch her. Die Kläge rführen flammende Reden, die wohl auch für die süpafrikanische Presse zur „Stimmungsmache“ derartig hart formuliert werden. Gestern Abend konnte Steinhoff in dieser – fast – Schlammschlacht einen Teilerfolg erringen. Der – zähneknirschend von den Tekki-Anwälten als „fine with the process“ bezeichnet wurde.
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Was passierte die letzten Tage?
In der letzten Woche lieferten sich die Anwälte der Kontrahenten redeschlachten vor dem Highcourt: Die Ex-Tekki-Town Eigentümer warfen der Gegenseite „Manipulation des Rechtssystems“ vor, um sich nicht der Tatsache stellen zu müssen, dass Steinhoff insolvent sei. Letzte Woche Mittwoch fasste man zusammmen, dass das Verfahren in der Sache „Liquidation“ fortgesetzt werden müsse und man nicht auf die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Nichtzulässigkeit der Klage warten könne.Es fielen auf Seiten der Tekki-Seite Worte wie: Steinhoff wiederhole seine Argumente wieder und wieder ohne etwas Neues zu liefern. Steinhoff spiele auf Zeit: „“It will never end,“.
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Steinhoff sieht keine Zulässigkeit der Klage, da Steinhoff International Holdings NV mit niederländischen Sitz nicht unter die Jurisdiktion des Gerichts falle
Obwohl Slingers Anfang September die Zuständigkeit ihres Gerichts bereits positiv entschieden hat, stellte sie nun doch die Verhandlung zurück
Oder wie Steinhoff gestern um 17:11 Uhr – wohl erleichtert – melden konnte, wird Richterin Slingers die Anhörungen im Hauptverfahren „Liquidation“ zurückstellen, bis der Einspruch, der von ihr als rechtmässig anerkannt wurde, vom Supreme Court of Appeal entschieden wird. Und für eine Nichtzuständigkeitsentscheidung liefert Steinhoff gute Gründe: Das südafrikanische Gesetz bezieht sich eigentlich nur auf Unternehmen mit Sitz in Südafrika und die Holding hat definitiv ihren Sitz in den Niederlanden. Dagegen argumentieren die Ex-Tekki Eigentümer, dass operativ die Gesellschaft ihren Schwerpunkt in Südafrika habe und Amsterdam nur ein „Briefkasten“ sei. Weiterhin betrachten die Anwälte die „alte“ Steinhoff Ltd., mit Sitz in Südafrika, deren Aktionäre ihre damals börsennotierten Anteile in solche der Steinhoff NV tauschten, als weiterhin relevanten „Anspruchsgegener“.
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Und so geht „die Sache“ in die nächste Runde – mit leichtem Vorteil für Steinhoff
Und möglicherweise sind durch den „Stillstand“ im Hintergrund so – weitere? – Verhandlungen der Parteien möglich, um doch noch eine Einigung im Interesse aller Stakeholder hinzubekommen. Denn Zeit ist eigentlich das, was Steinhoff nicht hat. Abe rden Ex-Tekki Town Eigentümern ist dieses offensichtlich nur allzu bewust. So kann man zumindest die Aussagen verstehen, die auf dme südafrikanischen Nachrichtenportal www.news24.com im Beitrag „Court grants Steinhoff leave to appeal on contested jurisdiction in liquidation case“ von Jan Cronje zitiert werden:
So sage der frühere Tekkie Town CEO Bernard Mostert nach dieser „Teilniederlage“, er und seine Mitkläger seien „fine with the process“. Und weiter: „We have always accepted that our matter will run to the highest court and will set a precedent as to how the victims of fraud are treated and how those responsible for the fraud and those who obstruct the ends of justice are prosecuted,“
Treffend fasst er dann zusammen, wer am längeren Hebel sitzt:
„While Steinhoff is in a rush to conclude a settlement that will allow the proceeds of the fraud to be distributed to parties who were not defrauded, we are in no rush at all.“
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Was zuvor geschah:
Am 14.10.2021 entschied die zuständige Kammer des Western Highcourt die Entscheidung über die Rechtsgültigkeit der von den Gläubigern in Südafrika akzeptierten Vergelichsvorschläge bis zur lärung der Ex-Tekki-Klage zu verschieben:
Der Western Cape Highcourt folgte nicht den Anträgen Steinhoffs für eine schnelle „Verhandlung“ und Freigabe des im Rahmen des §155 von allen relevanten Gläubigergruppen abgesegneten Vergleichsvorschlags für die Forderungen gegen die Steinhoff Ltd. ,Zur Erinnerung: Die Steinhoff Ltd. SA war der börsennotierte Vorläufer der Steinhoff International Holdings NV, NL, die alle Vermögensgegenstände von der Ltd. übertragen bekam, deren Aktionäre mit Aktien der neuen Niederlande Holding „herausgekauft worden sind“. Stattdessen setzet der Highcourt Anhörungen für Ende Januar 2022 an: 24. bis 28.01.2022.
Freute und freut natürlich neben den klagenden Ex-Tekki-Town-Eigentümern und Trevo Capital auch die Anleihegläubiger Steinhoffs!
Warum die Anleihegläubiger? Die seinerzeit häufig zu einem „lächerlichen Kurs“ eingekauften/von Hedgefonds eingesammelten Anleihen der nach Aufdeckung des Bilanzbetrugs strauchelnden Steinhoff International Holdings NV wurden in einer Vergleichsvereinbarung zu pari – zu 100,00 garantiert und mit einem 10%-Zinssatz seit der Einigung verzinst. Sehr lukrativ, insbesondere für die, die diese Anleihen möglicherweise zu Kursen weit unter 50,00 eingekauft hatten. So wurden aus seinerzeit 9 Mrd EUR Anleiheverbindlichkeiten mittlerweile gut 11 Mrd EUR. Und die Ansprüche gehen eventuellen Ansprüchen „der Aktionäre“ vor.
Und erst nach einem Vergleich kann Steinhoff diese auf Dauer existenzbedrohende Zinslast reduzieren. Durch Rückkauf, Neuverhandlung der Konditionen als eine nicht mehr durch Schadensersatzforderungen sicher scheiternde Holding. Aus einer Position grösserer Stärke und mit freiem Rücken.
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Am 18.10.2021 kam eine wichtige Freigabe für den Fall, dass der Vergleich auch in Südafrika durchgewunken werden sollte.
Am 11.08.2021 machte Steinhoff den entscheidenden Schritt, um die letzten Gläubigerwiderstände gegen den angebotenen Vergleich zu „kippen“. Relativ einfaches, aber effektives Mittel: Man erhöhte den Vergleichsvorschlag. Ermöglicht durch die positive Kursentwicklung der börsennotierten Beteiligungen Pepco und Pepkor und dem unglaublichen Turnaround der Mattres Inc, die den finanziellen Spielraum der Steinhoff Holding kräftig erhöhten.
Aber für dieses erhöhte Zahlungsangebot an die Gläubiger benötigte Steinhoff wiederum, wie bereits für die ursprünglich angebotene Vergleichszahlung die Freigabe der liquiden Zahlungsmittel durch die südafrikanische Zentralbank: „Steinhoff is pleased to announce that it has received approval from SARB/FINSURV for the cross-border transfers contemplated by the revised Steinhoff global settlement proposal. The approval is valid until 31 May 2022.“
Du Preez erhöht den öffentlichen Druck
Louis du Preez, CEO der Steinhoff International Holdings NV, nutzt die Gelegenheit nochmals den politischen Druck auf den Western Cape Highcourt zu erhöhen. Ob das eine strategisch richtige Entscheidung ist werdendie nächsten Wochen zeigen. Jedenfalls äussert er sich folgendermassen: „The FINSURV approval satisfies one of the remaining conditions to implementation of the global litigation settlement. The final material requirement is the approval of the High Court in South Africa to the SIHPL section 155 proposal. Given the overwhelming claimant support in favour of the settlement proposal, we are committed to implementing it as soon as possible.“
Operativ unterlegt, könnte der Konzern mit Zustimmung der Gläubiger einen neuen Anfang wagen – ab dem Tag an dem der Highcourt den Vergleich nach §155 durchwinken sollte – wenn auch mit dauerhaft nicht tragbaren über 11 Mrd EUR Schulden
Alle Töchter wachsen kräftig, arbeiten operativ profitabel. Und bieten so dem Konzern eine gute Basis für ein Leben nach den Schadensersatzforderungen. Denn diese könnten durch die beiden Schutzschirmverfahren erledigt sein. Über die Rechtsgültigkeit des Vergleichs und den Start der Vergleichszahlungen entscheidet wohl der Highcourt in Western Cape oder der Verfassungsgerichtshof in Johannesburg. Das zuletzt noch zweimal nachgebesserte Angebot des Steinhoff-Konzerns bedeutet letztendlich eine Zahlung des Konzerns über insgesamt rund 1,426 Mrd EUR. Könnte die Lösung sein – vorerst.
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Neben den namhaften Zusatzzahlungen von DELOITTE Niederlande und Südafrika, den D&O Versicherungen des Managements (ausser für die Haupttäter) und Zahlungen des nicht strafrechtlich verfolgten Managements erklärt sich der Steinhoff Konzern bereit folgende Zahlungen zu leisten, Stand 29.09.2021:
Original settlement amount (July 2020) |
Revised total settlement amount (inc. 16 July 2021 & 11 August 2021 offers) |
Total increase in settlement amount since July 2020 | |||||
EURm | ZARm | EURm | ZARm | EURm | ZARm | % Inc. | |
SIHNV & SIHPL Market Purchase Claimants | 267 | 442 | 175 | 66% | |||
SIHNV Contractual Claimants | 103 | 171 | 68 | 66% | |||
Hemisphere CPU | 40 | 66 | 26 | 66% | |||
SIHPL Contractual Claimants: Titan | 7,904 | 7,904 | – | – | |||
SIHPL Contractual Claimants: Other | 1,653 | 1,653 | – | – | |||
SIHPL Market Purchase Claimants (current increase) | – | 3,214 | 3,214 | n.m. | |||
EUR Total (of EUR and ZAR amounts) | 969 | 1,426 | 457 | 47% |
AUSFÜHRLICH HABEN WIR DIE AKTUELLE OPERATIVE STÄRKE DES RETAILKONZERNS ZUM 30.06.2021 UND DIE PERSPEKTIVEN AUS EINEM BÖRSENGANG DER 50% BETEILIGUNG MATTRES FIRM. UND DIE VON WERTLOS ZUM MILLIARDENKONZERN IN RASENDER GESCHWINDIGKEIT VORANKAM – IN UNSEREM LETZTEN BEITRAG DARGESTELLT
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