24.03.2021 – Während die Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) durch die Eröffnung zweier Schutzschirmverfahren den entscheidenden Schritt zur endgültigen Entscheidung über die Annahme des seit Monaten vorliegenden Vergleichsvorschlags für die „Geschädigten des Bilanzbetrugs“ getan hat. Und Anfang März hat der Steinhoff CFO Theodore De Klerk Klartext über die anstehenden IPO’s der Pepco Group und Fantastic Furniture gesprochen – Termine die sicher zu sein scheinen.
Und nachdem der operative Status Quo. so schlecht nicht aussieht für einen Einzelhandelskonzern: Angefangen hatten wir mit dem Bilanzbericht zum Geschäftsjahr 2019/2020 – seit dem 26.02.2021 zugänglich – mit vielen Informationen auch über die mögliche Zukunft des Konzerns und den ungeprüften Zahlen zum 31.12.2020. Nach dem gestrigen Schub für die Vergleichsverhandlungen: „(…)ein weiterer Anreiz den Vergleichsvorschlag Steinhoffs anzunehmen – „Zuckerli“ oben drauf von Versicherungen 78,1 Mio EUR plus die DeLoitte 77,94 Mio EUR“ – hierzu später nochmals die gestrige Nachricht – geht es heute nahtlos weiter:
Nach vorläufiger Einigung am 14.02.2021 jetzt endgültige Vereinbarung mit dem zuvor wild klagenden SPV Conservatorium Holdings – schärfster Gegner des Vergleichs auf Linie!
Nachdem Conservatorium am 15.02.2021 mit Steinhoff eine vorläufige Übereinkunft traf: Rücknahme einer Klage in Amsterdam gegen das Schutzschirmverfahren, nachdem man in London bei einem anderen Prozess zwar letztendlich gegen Steinhoff verloren hatte. Aber mit Ausrufezeichen: Der Richter hatte in der Begründung durchaus einigen Argumenten Conservatoriums Substanz zugestanden. Also somit auch potentiell andere Entscheidungen als möglich erscheinen lassen in zukünftigen Verfahren – Zwang für Steinhoff zu verhandeln.
Conservatorium ist:
ein SPV – ein Hedgefonds, der Forderungen gegen eine Firma von Christo Wiese namens Titan von einem Bankkonsortium billig aufkaufte und jetzt versucht „bei Steinhoff“ etwas zu holen. Seinerzeit hatte Christo Wiese durch seine niederländische Gesellschaft Titan mit Bankdarlehen Steinhoff Aktien erworben. Und 750 Mio Steinhoff Aktien als Sicherheiten hatten bei Bekanntwerden des Betrugsskandals heftig an Wert verloren. Da die Banken bei Christo Wiese persönlich keine weiteren Zahlungen aufgrund rechtlicher Vertragseigenheiten „holen konnten“, hatten sie ihre Forderungen (in eine Gesellschaft namens Uppington zusammengefasst) seinerzeit an Hedgefonds weit unter Nominal verkauft. Konkret handelte sich um ein Bankenkonsortium unter Beteiligung von Citibank, Goldman Sachs und HSBC, das Wiese-eigenen Unternehmen in 2016 ein regressfreies Darlehen in Höhe von 1,6 Mrd. EUR zum Kauf von weiteren 314 Millionen Aktien von Steinhoff. gewährt hatte.
Einigung vom Februar wird verbindlich, wenn Vereinbarungen zur Unterstützung des generellen Vergleichsvorschlags der Steinhoff an ihre Gläubiger geschlossen werden: Von Conservatorium und beteiligten Wiese-Firmen
So wird das bedingte Stillhalteabkommen vom 14.02.2021 mit Conservatorium Holdings LLC und Firmen, die in Verbindung mit Dr. Christo Wiese stehen mit Steinhoff nun verbindlich! Denn die drei Beteiligten, die alle ihre rechtlichen Auseinandersetzungen beilegen wollen, schliessen nun neue Vereinbarungen, die folgendes enthalten:
– eine Vergleichsunterstützungsvereinbarung zwischen der Steinhoff Gruppe und den Dr. Christo Wiese Firmen oder Entities. Aufgrund dieser Vereinbarung werden diese Einheiten den Steinhoff Vergleichsvorschlag unterstützen, über den die beiden Gläubigerversammlungen in den Niederlanden und Südafrika letztendlich entscheiden werden.
-bestätigt einen fünfjährigen – teilweise abgesicherten – Zahlungsplan zwischen Steinhoff und Titan – die C. Wiese Gesellschaft, deren Verbindlichkeiten von Conservatorium aufgekauft worden sind. Und dieser Zahlungsplan ist – als Teil des generellen Vergleichsvorschlags der Steinhoff an ihre Gläubiger – abhängig vom Ausgang des Schutzschirmerfahrens in Südafrika.
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Und GESTERN meldeten wir: „Steinhoff Aktie News: Bis zu 78,1 Mio EUR dazu – D&O Versicherer „legen einen drauf“ beim Steinhoff Vergleichsvorschlag –“
Offensichtlich ist es Steinhoff gelungen von den D&O Versicherungen diverser in den Skandal mehr oder weniger verwickleten Manager weitere Gelder zu sichern, so dass jetzt die endgültige Entscheidung über die Annahme des Vergleichsvorschlags am 30.06.2021 vielleicht noch etwas leichter werden könnte. Nachdem man am 14.02.2021 mit den Wirtschaftsprüfern eine umfassende Einigung fand – mit den DELOITTE Landesgesellschaften in den Niederlanden und in Südafrika – konnte man nun die „Unterschreiber“ – Versicherungen – der D&O Versicherungen zu Zugeständnissen bewegen. Nicht für die Hauptbeschuldigten M. Jooste, B. La Grange, S. Grobler und S. Schmidt, aber für die anderen Manager: S. Booysen, D. Brink, C. Daun, H. Ferreira, T. Guibert, D. Konar, A. Krüger-Steinhoff, (heirs of) M. Lategan, J. Mouton, J. Nel, H. Odendaal, D. Schreiber, F. Sonn, H. Sonn, B. Steinhoff, P. van den Bosch, D. van der Merwe, J. van Zyl, C. Wiese und J. Wiese.
Und für diese scheint keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen, sondern „nur“ Nachlässigkeit, fehlende Kontrolle, zu später oder falsche Unternehmensmeldungen oder untergeordnete Beteiligung an den Betrügereien. So kann nun die urpsrünglich mit DELOITTE geschlossene Vereinbarung um die Versicherer erweitert zu einem „Steinhoff Settlement Support Agreement“ den Vergleich etwas mehr versüßen.
DELOITTE und Versicherer unterstützen Vergleichsvorschlag
und würden bei einer Annahme des selben „on the top“ Zahlungen leisten. Insbesondere auch die Aktienkäufer über die Börse, sog. MPC ( „market purchase claimants“), könnten profitieren: Natürlich für Verzichtserklärungen oder Freistellungen von Haftung. Wichtig: Zahlungen erfolgen nur NACH Annahme des Vergleichsvorschlags durch beide Gläubigerversammlungen.
Natürlich ohne Anerkennung irgendeiner Schuld – seitens DELOITTE und der genannten Manager
Natürlich bleibt den MPC’s und anderen Vergleichsbeteiligten eine Klage gegen die nicht eingeschlossenen Manager (Jooste, La Grange, Grobler und Schmidt) oder andere nicht im Vergleich genannte Entities, die in die betrügerischen Handlungen involviert waren, unbenommen. Weiterhin kann gegen Direktoren oder Manager geklagt werden, die von den Betrugshandlungen durch Zahlungen profitierten und die nicht durch die D&O versicherer ausdrücklich aufgeführt worden sind.
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Wenn „Alles rund ist bei Steinhoff“
also die Gläubigerversammlungen zugestimmt haben, und andere Bedingungen erfüllt sind, dann werden konkret 55,5 Mio EUR von den D&O-Versicherern und D&O geschützten Managern an die MPC’s verteilt werden – gegen Ausschluss weiterer Klagen gegen diese. Und es wären die gleichen Anträge wie im Ursprungsvergleich zwischen Steinhoff und den Anspruchsgruppen zu verwenden und weitere Forderungen müssen ausgeschlossen werden:
„In that claim form, which will be made available today, MPC Claimants or their representatives who wish to apply to receive a part of the D&O Settlement Fund must expressly (i) elect that option by ticking the relevant box, and (ii) confirm that they provide the waivers and releases for the benefit of the D&O Insurers and current and former Steinhoff Directors and Officers as are set out in the form. If an applicant’s response to one or both of these boxes in the claim form is negative, the applicant shall not be entitled to receive any distribution from the D&O Insurers Settlement Fund. As advised previously, the same mechanics will apply with respect to participation by MPC Claimants in the Deloitte settlement. The claim forms will be available today at: www.steinhoffsettlement.com.“
Weitere 15 Mio EUR gingen an die sogenannten „Contractual Claimants“ – zur Differenzierung der Vergleichs-Anspruchs-Gruppen unser Beitrag zum Vergleichsvorschlag aus Juli letzten Jahre.
Angesprochen wurden 6 Sammelklagenvertreter
von DELOITTE und den D&O Versicherern und sofern 5 von 6 zustimmen sollten, wäre der Beitrag der beiden Gesellschaften sicher. VEB beschritt bereits letztes Jahr diesen Weg und empfahl allen angeschlossenen Verbänden un dGruppen, den Vergleichsvorschlag zu akzeptieren. Zu den Zahlungen an die Anspruchsinhaber kämen bei einer Übereinkunft mit den Sammleklagenvertretern von den beiden zusätzlich noch insgesamt 13 Mio EUR Aufwandsentschädigung für die zustimmenden Sammelkläger. Womit indirekt auch die Kläge rkosten sparen würden, da die Anwälte zumidnest zum Teil kompensiert würden – hierbei will man den Geruch von Bestechung vermeiden und spricht von der mit dem Vergleich verbundenen hohen Arbeitsaufwendungen.. Und die sollen bezahlt werden.
Um Doppelzahlungen an die Anwälte aus dem 30 Mio EUR Topf, den Steinhoff für die Klageanwälte in seinem Ursprungsvergleich anbot, und dem heutigen angebot zu vermeiden wurde ein Verrechnungsverfahren mit den Klägerzahlungen an die Anwälte implementiert.
Zusammenfassung
To | Amount |
Deloitte – up to EUR 77.94 mln in total | |
ACG MPCs | Up to EUR 43 million |
ACG Cost Compensation | Up to EUR 6.5 million, subject to timely acceptance of Deloitte offer |
Non-ACG MPCs | Up to EUR 12.34 million to be paid out on a claims filed and acknowledged basis only |
Contractual Claimants | Up to EUR 15 million |
SRF Costs Contribution | Up to EUR 1.1 million plus incremental claims administration costs for Deloitte settlement implementation |
D&O Insurers – up to EUR 78.1 mln in total | |
ACG MPCs | Up to EUR 43.5 million |
ACG Cost Compensation | Up to EUR 6.5 million, subject to timely acceptance of D&O Insurers offer |
Non-ACG MPCs | Up to EUR 12 million to be paid out on a claims filed and acknowledged basis only |
Contractual Claimants | Up to EUR 15 million |
SRF Costs Contribution | Up to EUR 1.1 million plus incremental claims administration costs for D&O settlement implementation |
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Positive Voten der beiden Gläubigerversammlungen gäben Steinhoff eine Chance
Die Einleitung der beiden Schutzschirmverfahren setzt auf eine baldige Klärung der Hängepartie „Vergleichsvorschlag“. Und in Südafrika sollte ab dem 20.06.2021 bis „Anfang Juli“ die letzte Entscheidung gefallen sein. also möglicherweise sogar vor dem 30.06.2021, der in den Niederlanden der „Tag der Entscheidung/Gläubigerversammlung“ ist. Aber man sollte nicht vergessen:
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Selbst bei positiven Voten in Südafrika und den Niederlanden auf den Gläubigerversammlungen wäre der Steinhoff Konzern extrem verschuldet mit kaum tragbaren Zinsbelastungen, die sich aber nach einem Vergleich wieder auf prozentual erträgliche Grössenordnungen reduzieren lassen müssten. Aber ohne Vergleich unnütze Spekulationen. Und so ist das Management zum Erfolg bei den Vergleichsverhandlungen verdammt, um wenigstens eine gewisse Überlebenschance für den Konzern zu erreichen.
Steinhoff könnte bald „normal“ werden
mit wachstumsstarken Töchtern, die als Retailkonzerne besser als die Konkurrenz durch die Corona Krise gekommen sind. Und man wäre nicht mehr ein Konzern, der sich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert sieht, die bei weitem alle seine Vermögenswerte überschreiten. Weiterhin mit Forderungen, die vor Gericht sehr erfolgversprechend waren, aber mit grösster Wahrscheinlichkeit den Konzern in die Insolvenz gezwungen hätten. Und im Insolvenzfalle wären die Forderungen wahrscheinlich nur zu Bruchteilen bedient worden. Zu viele Fremdkapitalgeber hätten zuvor Zugriff auf die Vermögenswerte gehabt. Was auch die Zusagebereitschaft der Schadensersatzfordernden erklärt.
Allen ist klar: Ohne Vergleich hat Steinhoff garantiert keine Zukunft,
mit Vergleich – so wie er jetzt vorliegt – könnte Steinhoff „gerade noch mal die Kurve“ kriegen. Die Schuldenlast ist immens und wird derzeit viel zu teuer bezahlt. Aber die hohen Fremdkapital-Zinsen sind auch im Existenzrisiko aufgrund der drohenden Aktionärs- und Darlehensgeberklagen begründet. Wenn diese durch den Vergleich wegfallen, sollte auch die Zinslast wesentlich reduziert werden können.
Nachdem der mit Abstand größte Gläubiger – Christo Weise – und die Interessenvertretung der europäischen Steinhoff-Aktionäre VEB grundsätzlich dem Vergleich bereits vor Monaten zustimmten, fehlt eigentlich nur noch die Annahme in den Gläubigerversammlungen in Südafrika und in den Niederlanden. Wenn es mal so einfach wäre.
Also alles hängt jetzt „nur noch“ an den Geschädigten des Bilanzbetrugs
es gibt ja durchaus im operativen Bereich des „gesundgeschrumpften“ Konzerns einige interessante Beteiligungen mit hohen Wachstumsraten und Ambitionen. Wenn auch durch Corona gebremst. Und beispielsweise Pepkor Südafrika ist ein in der Krise gestärkter börsennotierter Handelskonzern, der organisch wächst und seine Marktanteile kontinuierlich steigern konnte. Auch die Mattres Inc. ist durch das Chapter11 Verfahren von diversen Altlasten befreit und beginnt wieder rund zu laufen – auch hier natürlich coronabedingte Einschränkungen.
Und auch die australischen Händler haben „Ballast“ und viel margenschwachen Umsatz abgegeben und stehen jetzt fokussierter und gesünder da. Gleiches gilt für die diversen Abgaben von Nicht-Handelsaktivitäten, wie den britischen Möbelherstellern, südafrikanischen Autohändlern und Werkstätten. Und ohne die verlustträchtige Conforama Frankreich/Schweiz, die zu einem symbolischen Preis losgeschlagen werden konnte, bleiben gesunde Conforamahändler im Konzern. Über die Wachstumsperle Pepco brauchen wir wohl gar nicht mehr zu sagen – zwar wurde der Multimilliarden-(Teil-)Börsengang bisher nicht realisiert. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.
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