Prime Standard | Steinhoff Aktie Krimi. Einstweilige Verfügung auf Antrag Steinhoffs wegen Wiese’s Titan: Teil-Abstimmung auf Donnerstag verschoben.

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06.09.2021 –  Die Aktie von Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) steht möglicherweise vor einem Schwung nach oben: Der Kurs hält sich bei gut 0,20 EUR. Und jetzt wird es langsam zu einem echten Krimi. Und die blank liegenden Nerven des Steinhoff Managements werden erkennbar:  Nachdem bereits die Abstimmung der Gläubigerversammlung in Amsterdam am Freitag vertagt werden musste auf Mittwoch, weil man noch nicht zur Abstimmung gekommen war, heute eine weitere Verschiebung:

Einstweilige Anordnung des Western Cape High Court eine der drei für heute angesetzten Abstimmungen zu verschieben – auf Antrag Steinhoffs

Heute sollten eigentlich „Nägel mit Köpfen“ in Südafrika gemacht werden: Entscheiden werden solllte über die Forderungen gegen die „Vorgängergesellschaft“ der niederländischen Holding behandelt. Die Steinhoff Ltd. war seinerzeit an der Börse Johannesburg börsennotiert und deren Aktionäre „tauschten“ ihre Aktien vollständig in Aktien der neugegründeten niederländischen Holding, die am Frankfurter Aktienmarkt gelistet worden war.

Am 06.09. sollten in drei getrennten Versammlungen die verschiedenen Gläubigergruppen über den Vergleichsvorschlag der Steinhoff International Holding NV abstimmen: „06 September 2021 10:00 SAST – Financial Creditors 11:00 SAST – Contractual Claimants 13:00 SAST – SIHPL MPCs“. Hier stehen insgesamt 747 Mio EUR zur Verteilung auf die verschiedenen Gruppen an(in ZAR oder teilweise nach Wahl Steinhoffs auch in Aktien der Pepkor Group, die in Johannesburg gelistet ist).

Contractual Claimants Abstimmung auf den 09.09.2021, 11:00 Uhr!

Bedeutet: Wenn heute die beiden anderen Gruppen der „Geschädigten“ dem Vergleichsvorschlag zustimmen sollten, dann hängt alles an der Zustimmung der letzten „Gruppe“, den durch vertragliche Vereinbarungen „Geschädigten“ (Übertragung von börsennotierten Steinhoff Ltd. Aktien gegen Einbringung von Assets/Geld in die Steinhoff Gruppe).

HIER SCHEINT EINER DER EIGENTLICH BEREITS AUF LINIE GEBRACHTEN GLÄUBIGER „NICHT MITSPIELEN ZU WOLLEN“. Jedenfalls sah sich Steinhoff gezwungen am Sonntag beim High Court der Western Cape Region eine einstweilige Verfügung gegen die Titan Gruppe, die mit Christo Weise in Verbindung steht,zu beantragen, weil die eigentlich vertraglich zugesicherte Zustimmung zum Vergleich wohl erzwungen werden muss.

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Zustimmung der Titan Gruppe eigentlich bereits am 24.03.2021 vertraglich zugesichert mit festem Zahlungsplan – aber offensichtlich Sand im Getriebe

Bereits am 24.03.2021 konnte Steinhof eigentlich das Thema „Titan“ als erledigt betrachten – es gab einen verbindlichen Vertrag oder besser gesagt eine „V ERGLEICHSUNTERSTÜTZUNGSVEREINBARUNG. Und diese scheint nun wieder zu wackeln. Oder zumindest scheint Steinhoff an deren Wirkung auf das Abstimmunsgverhalten der Titan-Gruppe in der Gläubigerversammlung zu zweifeln. Und so zog man die Notbremse, um diese wichtige, medhrheitsentscheidende Zustimmung „zu sichern“. Und der Western Cape High Court sah wohl ebenfalls eine überzeugende Argumentation de rsteinhoff Anwälte. ALSO NUN WEITER WARTEN ANGESAGT: Die Kämpfe hinter den Kulissen gehen offensichtlich bis zur letzten Sekunde!

Hintergrund der Titan  Forderungen und deren eigentlich bereits erfolgte Klärung:

Beteiligt sind Conservatorium ein SPV oder besser gesagt ein Hedgefonds, der Forderungen gegen eine Firma von Christo Wiese namens Titan von einem Bankkonsortium billig aufkaufte und jetzt versucht „bei Steinhoff“ etwas zu holen. Seinerzeit hatte Christo Wiese durch seine niederländische Gesellschaft Titan mit Bankdarlehen Steinhoff Aktien erworben. Und 750 Mio Steinhoff Aktien als Sicherheiten hatten bei Bekanntwerden des Betrugsskandals heftig an Wert verloren. Da die Banken bei Christo Wiese persönlich keine weiteren Zahlungen aufgrund rechtlicher Vertragseigenheiten „holen konnten“, hatten sie ihre Forderungen (in eine Gesellschaft namens Uppington zusammengefasst) seinerzeit an Hedgefonds weit unter Nominal verkauft. Konkret handelte sich um ein Bankenkonsortium unter Beteiligung von Citibank, Goldman Sachs und HSBC,  das Wiese-eigenen Unternehmen in 2016 ein regressfreies Darlehen in Höhe von 1,6 Mrd. EUR zum Kauf von weiteren 314  Millionen Aktien von Steinhoff. gewährt hatte.

Am 24.03. wurde die Einigung vom Februar eigentlich verbindlich, weil Vereinbarungen zur Unterstützung des generellen Vergleichsvorschlags der Steinhoff an ihre Gläubiger geschlossen werden: Von Conservatorium und beteiligten Wiese-Firmen

So wurde das bedingte Stillhalteabkommen vom 14.02.2021 mit Conservatorium Holdings LLC  und Firmen, die in Verbindung mit Dr. Christo Wiese stehen mit  Steinhoff am 24.03.2021 verbindlich! Denn die drei Beteiligten, die alle ihre rechtlichen Auseinandersetzungen beilegen wollen, schlossen Vereinbarungen, die folgendes enthalten:

– eine Vergleichsunterstützungsvereinbarung zwischen der Steinhoff Gruppe und den Dr. Christo Wiese Firmen oder Entities. Aufgrund dieser Vereinbarung werden diese Einheiten den Steinhoff Vergleichsvorschlag unterstützen, über den die beiden Gläubigerversammlungen in den Niederlanden und Südafrika letztendlich entscheiden werden.

-bestätigt einen fünfjährigen – teilweise abgesicherten – Zahlungsplan zwischen Steinhoff und Titan – die C. Wiese Gesellschaft, deren Verbindlichkeiten von Conservatorium aufgekauft worden sind. Und dieser Zahlungsplan ist – als Teil des generellen Vergleichsvorschlags der Steinhoff an ihre Gläubiger – abhängig vom Ausgang des Schutzschirmerfahrens in Südafrika.

Und in Südafrika fällt die letztendliche Entscheidung: „Ende des Schwebezustands zwischen Zwangsliquidation oder „Dahinvegetieren“ bedroht durch für das Unternehmen nicht stemmbare Schadensersatzforderungen“ für den Steinhoff Konzern.

Solllten alle drei Gläubigergruppen jeweils mit ausreichender Mehrheit für den Vergleichsvorschlag stimmen – UND in Amsterdam am 08.09.2021 der „niederländische Arm“ abgesegnet worden sein, dann wird das gesamte Vergleichskonstrukt EFFEKTIV – WIRKSAM. Und danach sollte die Aktie – trotz bereits gesehener Kursavancen – möglicherweise vor einer Neubewertung stehen.

Und die möglcherwiese entscheidende Gläubigergruppe – hauptsächöich von Christo Wiese, dem Ex-Eigentümer von Pepkor, und verknüpften Unternehmen repräsentiert – wird nun am 09.09. voraussichtlich um 11:00 Uhr den schlusspunkt setzen – so oder so!

Abstimmung des niederländischen Verfahens VERTAGT auf den 08.09.2021 um 13:30 – ein wenig überraschend. Aber kein Beinbruch. Hält die Spannung aufrecht.

Ab 09.30 Uhr wurde am Freitag in einem Hearing vor dem Amsterdamer District Gericht von Gläubigervertretern in einerAnhörung über den Vergleichsvorschlag des Steinhoff Konzerns für die Beilegung der Streitigkeiten/Schadensersatzforderungen gegen die niederländische Steinhoff International Holdings BV..gesprochen. Hierbei ging es um die Verluste der Käufer der Aktie an der Börse und um Verluste aufgrund vertraglicher Vereinbarungen (beispielsweise Transaktionen, die mit Steinhoff -Aktien „bezahlt“ wurden). Insgesamt stehen für den „niederländischen Arm“ der Vergleiche 679 Mio EUR zur Verfügung.

Was solange währt, kann auch noch ein paar Tage mehr dauern – so könnte man sagen. Jedenfalls gab es Freitag um 17;25 Uhr eine Unternehmensmeldung der Steinhoff, die die Spannung aufrechterhält. Zu Beginn der Unternehemnsmeldung wurde darüber informiert, dass jetzt die notwendigen, teilweise noch ausstehenden Zustimmungen der Fremdkapitalgeber zum zweifach nachgebesserten Vergleichspaket vorliegen. Also endgültige Entwarnung an dieser Front. Und dann eine kalte Dusche für die Ungeduldigen, die dachten, das am Montag in Südafrika das letzte Kapitel der Schadensersatzforderungen gegen den Steinhoff Konzern eingeläutet würde:

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Die sog, „Rechters-Commissarissen“ – Führer des niederländischen Verfahrens – vertagten die Entscheidung über die Annahme des Vegleichspakets

Offensichtlich benötigte man mehr Zeit, um die vorliegenden und angemeldeten Forderungen im Rahmen des niederländischen Gläubigerschutzverfahrens zu werten und abschliessend zu akzeptieren oder eben abzulehnen, als gedacht. Und die Diskussion des Vorschlags wird auch mehr Raum eingenommen haben als erwartet – zu viele verletzte Gefühle, zu viel kriminelle Energie der „alten Führung“, zu viel passiert.  So wurde die Abstimmung über die Annahme des Vergleichspakets vertagt, was sicherlich im Interesse der berechtigten Forderungsinhaber liegen sollte. Denn die Vergleichssumme soll anteilig auf alle akzeptierten Forderungen verteilt werden. Also würde jede gestrichene Forderung die Anteile der anerkannten Forderungsinhaber erhöhen. Nach einem wahrscheinlich positiven Votum der Gläubigervertreter am 08.09.2021 wird das District Gericht die Entscheidung auf rechtmässiges Zustandekommen überprüfen und wahrscheinlich freigeben – „confirmation hearing“. Normalerweise ein eigentlich rein formaler Akt.

Sollte die Versammlung jetzt am 08.09.2021 zustimmen, wäre der ursprünglich „erste Teil des Vergleichskomplexes“ erledigt –

und der weitere Ablauf wäre für die Forderungsinhaber gegenüber der niederländischen Entity folgender: Sobald das niederländische  UND das südafrikanische Gläubigerschutzverfahren die verbindliche Annahme des Vergleichsangebots erklärt haben – mit ausreichender Mehrheit – ist der Vergleich WIRKSAM. Und eine Abwicklung der Zahlungen sollte drei Monate danach erfolgen.

AUSFÜHRLICH HABEN WIR DIE AKTUELLE OPERATIVE STÄRKE DES RETAILKONZERNS ZUM 30.06.2021 UND DIE PERSPEKTIVEN AUS EINEM BÖRSENGANG DER 50% BETEILIGUNG MATTRES FIRM – DIE VON WERTLOS ZUM MILLIARDENKONZERN IN RASENDER GESCHWINDIGKEIT VORANKAM – IN UNSEREM LETZTEN BEITRAG DARGESTELLT:

Operativ unterlegt könnte der Konzern mit Zustimmung der Gläubiger ab dem 09.09. einen neuen Anfang wagen – wenn auch mit dauerhaft nicht tragbaren über 11 Mrd EUR Schulden

Alle Töchter wachsen kräftig, arbeiten operativ profitabel und bieten so derm Konzern eine gute Basis für ein Leben nach den Schadensersatzforderungen. Denn diese könnten durch die beiden Schutzschirmverfahren erledigt sein. Am 03.09 resp. 06.09. entscheiden die jeweiligen  Gläubiger-Versammlungen über die Annahme des Vergleichspakets.Das in den letzten Wochen noch zweimal nachgebesserte Angebot des Steinhoff-Konzerns bedeutet letztendlich eine Zahlung des Konzerns über insgesamt rund 1,426 Mrd EUR. Könnte die Lösung sein – vorerst.

Neben den namhaften Zusatzzahlungen von DELOITTE Niederlande und Südafrika, den D&O Versicherungen des Managements (ausser für die Haupttäter) und Zahlungen des nicht strafrechtlich verfolgten Managements erklärt sich der Steinhoff Konzern bereit folgende Zahlungen zu leisten, Stand 16.07.2021:

Original
settlement
amount (July 2020)
Revised total
settlement
amount (inc. 16 July 2021 & 11 August 2021 offers)
Total increase in settlement amount since July 2020
EURm ZARm EURm ZARm EURm ZARm % Inc.
SIHNV & SIHPL Market Purchase Claimants 267 442 175 66%
SIHNV Contractual Claimants 103 171 68 66%
Hemisphere CPU 40 66 26 66%
SIHPL Contractual Claimants: Titan 7,904 7,904
SIHPL Contractual Claimants: Other 1,653 1,653
SIHPL Market Purchase Claimants (current increase) 3,214 3,214 n.m.
EUR Total (of EUR and ZAR amounts) 969 1,426 457 47%
AUSFÜHRLICH HABEN WIR DIE AKTUELLE OPERATIVE STÄRKE DES RETAILKONZERNS ZUM 30.06.2021 UND DIE PERSPEKTIVEN AUS EINEM BÖRSENGANG DER 50% BETEILIGUNG MATTRES FIRM – DIE VON WERTLOS ZUM MILLIARDENKONZERN IN RASENDER GESCHWINDIGKEIT VORANKAM – IN UNSEREM LETZTEN BEITRAG DARGESTELLT:

 

 

Chart: Steinhoff International Holding NV | powered by GOYAX.de

 

 

 

 

Scale | 2G Energy: Umsatzsteigerung im ersten Halbjahr passt zur Prognose.
Prime Standard | Steinhoff Aktie Kurskapriolen: 0,23 – 0,06 und am Ende 0,18 EUR: Gestern zweimal JA und Wiese sagt für Donnerstag das dritte JA zu, Südafrika erledigt, fehlend Amsterdam und Tekki Urteil.

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