Prime Standard | Steinhoff Aktie: Hamilton Blockade scheitert vor Bezirksgericht. Antrag abgeschmettert – letztinstanzlich. Es geht weiter für Steinhoff.

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17.06.2021 –  Seit dem virtuellen  Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) „General Meeting“ sind jetzt einige  Tage vergangen. Und nach dem für das Management etwas enttäuschenden Verlauf konnte man letzte Woche zwei wichtige Eckpunkte für die Holding-Bilanz erreichen: Durch den erfolgreichen Börsengang Pepco’s in Warschau und die kräftig steigenden Aktienkurse der SA-Tochter Pepkor konnte man neben 900 Mio EUR Liquidität auch kräftig gestiegene Posten auf der Aktivseite der Bilanz verbuchen (oder wenigstens Good Will Abschreibungen vermeiden). Letzte Woche gab es dann einen weiteren Schritt zu einem Vergleich: Lancaster101 – das SPV der südafrikanischen Pensionskassen  – zog seine Widersprüche vor dem Amsterdamer Bezirksgericht zurück, so dass „nur noch“ die Anträge der beiden Hamilton SPV’s – Aufkäufer der diststressed Steinhoff-Papiere – für das Gericht zur Entscheidung standen. Und da gibt es heute neue Entwicklungen:

Hamilton wollte Massnahmen im Rahmen des Schutzschirmverfahrens veranlasst sehen im Bereich der Schadensbestimmung – ABGELEHNT. Revision nicht möglich! Jetzt läuft nur noch ein Widerspruch Hamiltons in Amsterdam

Gestern, 16. Juni 2021, hat das Amsterdamer Bezirksgericht es abgelehnt, den zusätzlichen Anträgen von Hamilton auf „einstweilige Maßnahmen im Zusammenhang mit der niederländischen SoP-Anspruchsanalyse und dem Abstimmungsprozess“ stattzugeben. Hiermit wollte Hamilton im Endeffekt den gesamten Prozess des Scheidsgerichtsverfahrens verzögern und so seine Verhandlungsposition verbessern. Im Endeffekt geht es um eine möglichst hohe „Entschädigung“ für Verluste, die eigentlich bei den Veräusserern der Forderung entstanden waren. Hamilton’s Geschäftskonzpt ist im Endeffekt ein Hedgefondsansatz: Distressed Assets weit unter pari/zu geringen Kursen in einer Krisensituation erwerben/einbuchen und dann zu einem möglichst hohen Gewinn „verwerten“ mit entsprechender Gewinnbeteiligung/Prämie. Dieses Konzept funktioniert deshalb meisst sehr gut, weil Banken, Versicherungen und andere Vermögensanlagevehikel in Verlustsituationen bevorzugt Gewinne realisieren und die „leidenden Assets“ fast um jeden Preis aus den Büchern haben wollen. Und mögliche Besserungen den „Spezialisten“ überlassen.

Lieber Ende mit Schrecken – das ist Hamiltons Angebot und Basis für wirtschaftlichen Erfolg. Und so wird Hamilton sich von diesem wiederholten Rückschlag  bestimmt nicht entmutigen lassen und weiterhin versuchen.

Die beiden Hamilton „Einheiten“ haben noch ein Eisen im Feuer. Widerspruch zu Zusammensetzung/Struktur des Gläubigerausschusses vor Berufungsgericht. 22.06. Anhörung angesetzt

Wie bereits zuvor ebrichtet, hat Hamilton gesondert Berufung gegen die Entscheidung des Amsterdamer Gerichtshofs vom 28. Mai 2021 zur Ernennung des AdR -Gläubigerausschuss – eingelegt. Diese Berufung ist derzeit beim Amsterdamer Berufungsgericht anhängig, wobei eine Anhörung zur Zulässigkeit der Berufung für den 22. Juni 2021 angesetzt ist. Steinhoff betont heute wiederum „sich weiterhin gegen jeden Versuch verteidigen, die vorgeschlagene globale Streitbeilegung und das laufende niederländische Schutzschirmverfahren von Stgeinhoff zu stören“. Und einen möglichen Hinweis auf die Erfolgsaussichten des Hamilton Begehrens könnte die Tatsache sein, das trotz eingelegter Berufung das Gericht sich nicht dazu veranlasst sieht, die Frist zum 15. Juni 2021 für die Einreichung von Klagen gegen die Gläubigerliste(„Abstimmungsstichtag“) zu verschieben.

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Sichtung der eingereichten Forderungen läuft plangemäss – Verschiebung der Gläubigerversammlung scheint geboten wegen Vielzahl der eingereichten Forderungen und deren Überprüfung

Der Schadenverwalter beginnt nun mit der Überprüfung der bei der niederländischen Gläubigerversammlung eingegangenen Schadensfälle. Die vom Gericht eingesetzten Verwalter für das schutzschirmverfahren haben das für das Schutzschirmverfahren zuständige Gericht gebeten, die Gläubigerversammlung vom 30. Juni 2021 zu verschieben. Dieser Antrag ist derzeit anhängig, und es ist noch kein neuer Termin für die Gläubigerversammlung angesetzt. Es ist davon auszugehen, das dem Vershceibungswunsch statgegeben wird.

Wer sind eigentlich die „Hamiltongesellschaften“? Was wollen sie?

Bei den „Hamiltons“ handelt es sich um Gesellschaften, die Interessen von Privatinvestoren, Vermögensverwaltern und Pensionsfonds vertreten – gegen eine nicht bekannte Erfolgsbeteiligung. Vertreten warden unter anderem Coronation, Allan Gray, Sanlam und Old Mutual und isngesamt 14,3 Mrd ZAR Forderungen. Und diese Forderungen würden mit dem vorliegenden Vergleichsvorschlag mit jeweils 5 Cent je 1 ZAR Forderung bedient – schlechter als die „Grossen“ – contractual Claimants wie C. Wiese.

Interessant ist hierbei die Positionierung von DELOITTE und den Versicherern, die in  ihrem zusätzlichen Vergleichspaketen gerade die Gruppe der „market purchase claimants“ – also auch die beiden Hamiltongesellschaften mit ihren Forderunsgpaketen im wesentlichen entschädigen wollen, und eben gar nicht die „Wiese‘s“.

Entspannung in Südafrika – wie berichtet.

West Cape Highcourt entscheidet eigentlich bereits durch  Terminierung der Sache über den Fall – Anders kann man die Terminierung der Anhörung auf den 01. bis 03. September 2021 durch das Gericht nicht verstehen. Klar wurde auf eine kurzfristigere Terminierung – vor den Gläubigerversammlungen in SA und den NL – verzichtet. So lässt das Gericht zu, dass möglicherweise Tatsachen geschaffen werden, die unumkehrbar sind. Eine nachträgliche Entscheidung zur Liquidierung der Steinhoff International Holdings NV erscheint so sehr unwahrscheinlich. Zumindest unwahrscheinlicher als zuvor. Bis September müssen die Parteien auf jeden Fall „Hausarbeiten abliefern“ – also eine Tendenz erkennbar, aber auch nicht mehr.

Oder noch mal etwas ausführlicher: Tekki Town, eine südafrikanische Schuhhandelskette, wurde 2016 an den Steinhoff-Konzern verkauft und in die Pepkor Group integriert. Und analog zum Pepkor Verkauf Christo Wieses an die Steinhoff Holding, wurde auch dieser Kauf grösstenteils mit Steinhoff Aktien bezahlt. Aufgrund der betrügerischen Buchhaltung der ehemaligen Steinhoff-Manager wurden diese Aktien wesentlich höher bewertet, als nach Bekanntwerden des Bilanzbetrugs. Und die Voraussetzungen für diese hohe Bewertung lagen in einem klaren Betrug begründet. In falschen Unternehmensmeldungen. In falschen Bilanzen. Und nach diversen egscheiterten Klagen beantragten die ehemaligen Eigentümer einer Schuhhandelskette beim Highcourt der Western Cape Region (SA) die Liquidation der Steinhoff Holding Anfang Mai.

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Liquidationsantrag mit Zuständigkeit in Südafrika scheint „am falschen Ort“

Aber wird von den Ex-Tekki Town Eigentümern damit begründet, dass wesentliche Geschäftstätigkeiten des Steinhoff Konzerns in Südafrika angesiedelt seien, auch wenn der rechtliche Sitz in den Niederlanden sei. Ob ein solcher Antrag erfolgversprechend sein könnte, können Juristen besser bewerten. Auf jeden Fall bringt dieser Antrag wieder ein Stück mehr Unsicherheit in den „Vergleichsprozess“, der eigentlich „auf Schienen zu laufen schien“ in Richtung Vergleich. Und die erste Anhörung brachte jetzt zumindest einen Aufschub bis September. ZEIT FÜR MÖGLICHE VERGLEICHSGESPRÄCHE. Oder steigende Attraktivität des vorliegenden Vergleichsvorschlags durch weiter steigende Kurse der Pepkor Group – immerhin eine 50 % Komponente des vorliegenden Vergleichsvorschlags.

Aktuell weiterhin positiv für den Konzern

Die Börsen-Bewertung der beiden Mehrheitsbeteiligungen Pepco Group und Pepkor Group stärkt die Basis für ein Fortbestehen der Steinhoff International Holding NV. So handelt die Pepco Group, die seit Ende Mai an der Warschauer Börse notiert ist, auf einem hohen Niveau in einer engen Range von 42,00 und 45,00 PLN. Und Pepkor Group springt von Jahreshöchststand zu Jahreshöchststand. Allein in den letzten 6 Monaten ist die Aktie – zugleich „Währung“ im Vergleichsverfahren –  um 52,48 % gestiegen. Heute handelt die aktie in Johannesburg bei 20,57 ZAR, leicht unter dem vor kurzem erreichten Hoch von 21,75 ZAR.

ABER ES BLEIBT DABEI:

Positive  Voten der beiden Gläubigerversammlungen gäben Steinhoff eine Chance

Die Einleitung der beiden Schutzschirmverfahren setzt auf eine baldige Klärung der Hängepartie „Vergleichsvorschlag“. Und in Südafrika sollte ab dem 20.06.2021 bis „Anfang Juli“ die letzte Entscheidung gefallen sein. Also möglicherweise sogar vor dem 30.06.2021, der in den Niederlanden der „Tag der Entscheidung/Gläubigerversammlung“ ist. Aber man sollte nicht vergessen:

Selbst bei positiven Voten in Südafrika und den Niederlanden auf den Gläubigerversammlungen wäre der Steinhoff Konzern extrem verschuldet mit kaum tragbaren Zinsbelastungen, die sich aber nach einem Vergleich wieder auf prozentual erträgliche Grössenordnungen reduzieren lassen müssten. Aber ohne Vergleich unnütze Spekulationen. Und so ist das Management zum Erfolg bei den Vergleichsverhandlungen verdammt, um wenigstens eine gewisse Überlebenschance für den Konzern zu erreichen.

Steinhoff könnte bald „normal“ werden

mit wachstumsstarken Töchtern, die als Retailkonzerne besser als die Konkurrenz durch die Corona Krise gekommen sind. Und man wäre nicht mehr ein Konzern, der sich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert sieht, die bei weitem alle seine Vermögenswerte überschreiten. Weiterhin mit Forderungen, die vor Gericht sehr erfolgversprechend wären, aber mit grösster Wahrscheinlichkeit den Konzern in die Insolvenz gezwungen hätten. Und im Insolvenzfalle wären die Forderungen wahrscheinlich nur zu Bruchteilen bedient worden. Zu viele Fremdkapitalgeber hätten bevorrechtigten Zugriff auf die Vermögenswerte gehabt. Was auch die Zusagebereitschaft der Schadensersatzfordernden erklärt.

Allen ist klar: Ohne Vergleich hat Steinhoff garantiert keine Zukunft,

mit Vergleich – so wie er jetzt vorliegt – könnte Steinhoff „gerade noch mal die Kurve“ kriegen. Die Schuldenlast ist immens und wird derzeit viel zu teuer bezahlt. Aber die hohen Fremdkapital-Zinsen sind auch im Existenzrisiko aufgrund der drohenden Aktionärs- und Darlehensgeberklagen begründet. Wenn diese durch den Vergleich wegfallen, sollte auch die Zinslast wesentlich reduziert werden können.

Nachdem der mit Abstand größte Gläubiger – Christo Weise -, der grösste Gegner Conservatorium und die Interessenvertretung der europäischen Steinhoff-Aktionäre VEB grundsätzlich dem Vergleich bereits vor Monaten zustimmten, fehlt eigentlich nur noch die Annahme in den Gläubigerversammlungen in Südafrika und in den Niederlanden und mindestens noch einer der ACG’s. Wenn es mal so einfach wäre.

Also alles hängt jetzt „nur noch“ an den Geschädigten des Bilanzbetrugs – und am Gericht in der West Cape Region

es gibt ja durchaus im operativen Bereich des „gesundgeschrumpften“ Konzerns einige interessante Beteiligungen mit hohen Wachstumsraten und Ambitionen. Wenn auch durch Corona gebremst. Und beispielsweise Pepkor Südafrika ist ein in der Krise gestärkter börsennotierter Handelskonzern, der organisch wächst und seine Marktanteile kontinuierlich steigern konnte. Auch die Mattres Inc. ist durch das Chapter11 Verfahren von diversen Altlasten befreit und beginnt wieder rund zu laufen – auch hier natürlich coronabedingte Einschränkungen.

CureVac schockt mit katastrophaler Wirksamkeit. 47 % – Zwischenstand – zu wenig für eine Zulassung. Aktie nachbörslich im freien Fall.

Und Plug Power überschreitet Nachfrist der NASDAQ. Und liefert bisher keinerlei Informationen, wann man nun endlich Q1 Zahlen „hat“.

abgegeben und stehen jetzt fokussierter und gesünder da. Gleiches gilt für die diversen Abgaben von Nicht-Handelsaktivitäten, wie den britischen Möbelherstellern, südafrikanischen Autohändlern und Werkstätten. Und ohne die verlustträchtige Conforama Frankreich/Schweiz, die zu einem symbolischen Preis losgeschlagen werden konnte, bleiben gesunde Conforamahändler im Konzern. Über die Wachstumsperle Pepco brauchen wir wohl gar nicht mehr zu sagen – egal wie der laufende Zeichnungsprozess an der Warschauer Börse ausgehen sollte.

 

 

Chart: Steinhoff International Holding NV | powered by GOYAX.de

 

 

 

 

 

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