14.11.2017 – Heute hat die mybet Gruppe (ISIN: DE000A0JRU67) erfahren, dass ein seit 2014 laufendes Gerichtsverfahren in Slowenien in zweiter Instanz entschieden wurde. Aus dem Urteil folgt ein kurzfristig vollstreckbarer Anspruch gegen die Personal Exchange International Ltd., eine Konzerngesellschaft der mybet Gruppe, auf Zahlung von Poker-Gewinnen in Höhe von rund 227.000 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von rund 64.000 Euro an einen mybet Kunden. Zudem muss mybet die Gerichtskosten im niedrigen vierstelligen Bereich tragen. Die kurzfristige Vollstreckbarkeit der Forderung bedeutet eine starke Belastung für die bereits sehr angespannte Liquiditätslage der mybet Gruppe im laufenden Geschäftsjahr 2017. Die mybet Gruppe hatte vor wenigen Tagen einen kurzfristigen Überbrückungskredit in Höhe von 500.000 Euro aufgenommen.
Beklagte war die Personal Exchange International Ltd. Die mybet Gruppe ist weiterhin der Meinung, dass dieses Urteil nicht gerechtfertigt ist und behält sich vor dagegen in Revision zu gehen. Eine solche Revision würde aber nicht zu einem Aufschub der Zahlungsverpflichtung führen.
Die mybet Gruppe hatte in ihrer Bilanz eine Rückstellung gebildet, die in etwa der Höhe der Forderung entspricht. Somit hat das Urteil lediglich einen Effekt auf das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe der Zinsen und Gerichtskosten.
Wie bereits in der Ad-hoc-Mitteilung vom 10. November 2017 veröffentlicht, ist der voraussichtliche Stand der Konzernliquidität zum Jahresende direkt abhängig von der Durchführung und dem Umfang der aktuell diskutierten weiteren Finanzierungsmaßnahmen. Daher kann der Vorstand erst mit der Bekanntgabe der endgültigen Entscheidung über die Finanzierungsmaßnahmen eine neue Prognose für die Konzernliquidität zum Jahresende veröffentlichen.
Aktuell (14.11.2017 / 09:47 Uhr) notieren die Aktien der Mybet Holding SE im Xetra-Handel mit einem Minus von -0,12 EUR (-25,16 %) bei 0,348 EUR.
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