09.01.2018 – Der Vorstand der mybet Holding SE (ISIN: DE000A0JRU67) hat heute beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung auf den 19. Februar 2018 einzuberufen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der mybet Holding SE werden der außerordentlichen Hauptversammlung unter dem einzigen Tagesordnungspunkt vorschlagen, eine ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222ff. AktG und eine Zusammenlegung von Aktien der Gesellschaft durchzuführen. Die Beschlussvorläge sehen vor, das Grundkapital der mybet Holding SE von 25.584.924,00 Euro auf 6.396.231,00 Euro herabzusetzen. Dem entsprechend sollen die ausgegebenen 25.584.924 Aktien der mybet Holding SE im Verhältnis 4:1 zusammengelegt werden. Aus vier bestehenden auf den Namen lautenden Stückaktien würde somit eine neue auf den Namen lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro.
Die Kapitalherabsetzung dient dem Ausgleich von Verlusten der Gesellschaft. Der Wert der Gesellschaft würde durch die Kapitalherabsetzung nicht verändert. Es erfolgen keine Ausschüttungen an die Aktionäre.
Die mybet Holding SE bezweckt zudem, dass infolge der Kapitalherabsetzung und der hiermit verbundenen Aktienzusammenlegung der Kurs der Aktien der mybet Holding SE wieder über den gesetzlichen Mindestausgabebetrag von 1,00 Euro steigt. Bei einem Kurs der Aktien der mybet Holding SE oberhalb des gesetzlichen Mindestausgabebetrags wäre es der mybet Holding SE wieder möglich, neue Aktien auszugeben, um zur Finanzierung des Geschäfts erforderliche Mittel auch auf diesem Wege einwerben zu können.
Die vollständige Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der mybet Holding SE inklusive der Tagesordnung wird in Kürze im Bundesanzeiger und auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht werden.
Aktuell (09.01.2018 / 14:03 Uhr) notieren die Aktien der Mybet Holding SE im Xetra-Handel mit einem Minus von -0,01 EUR (-2,44 %) bei 0,40 EUR.
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