Prime Standard | Mologen AG: Was ist faul?

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Das biopharmazeutische Unternehmen MOLOGEN AG (ISIN: DE0006637200) wird zu einer am 26. Februar 2019 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung einladen – NOTGEDRUNGEN.

 

Der Vorstand der MOLOGEN AG hatte von den drei Minderheitsaktionären Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, ABC Beteiligungen AG und DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, die zusammen mindestens 5 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft halten, ein Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung erhalten. Die Antragsteller verlangen insgesamt sechs Beschlussgegenstände auf die Tagesordnung zu setzen, insbesondere die Abwahl des Aufsichtsratsratsvorsitzenden, den Vertrauensentzug gegenüber dem Finanzvorstand, die Einleitung einer Sonderprüfung in Zusammenhang mit verschiedenen Kapitalmaßnahmen und einer Kapitalerhöhung.

Vorstand und Aufsichtstrat der MOLOGEN AG erachten die von den Antragstellern vorgebrachten Begründungen für ihre Beschlussvorschläge als sachlich unzutreffend und unterstützen die Beschlussvorschläge inhaltlich nicht.

Nach Einschätzung der Gesellschaft bestehen keinerlei Anhaltspunkte für ein pflichtwidriges Verhalten eines oder mehrerer Organmitglieder. Vielmehr haben sich sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat stark für die Belange von MOLOGEN eingesetzt, insbesondere für die laufende Finanzierung Gesellschaft. {loadmodule mod_custom,Sentifi Text Widget}

Schließlich unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat die von den Antragstellern vorgeschlagene Kapitalerhöhung in der Form nicht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Aktionären alternativ eine Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 4.635.816,00 auf bis zu EUR 13.907.448,00 (entspricht einer Erhöhung um bis zu 50%) zu einem noch festzulegenden Bezugspreis mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre zum Bezugsverhältnis 2:1 (zwei alte Aktien berechtigten zum Bezug einer neuen Aktie) vor. Der Bezugspreis innerhalb einer Bandbreite bestehend aus (i) dem gewichteten Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA der Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum der zehn Börsenhandelstage unmittelbar vor der Festlegung des Bezugspreises und (ii) dem letztverfügbaren Aktienkurs im XETRA-Handelssystem vor dem Tag der Festlegung des Bezugspreises, jeweils abzüglich eines Abschlags in Höhe von bis zu 30 %, ermittelt und festgelegt werden.

Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der MOLOGEN AG inklusive der Beschlussvorschläge und der Stellungnahme der Gesellschaft zu den einzelnen Tagesordnungspunkten wird voraussichtlich am 21. Dezember 2018 im Bundesanzeiger sowie auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht.

Was muss vorfallen, um zu solch drastischen Schritten als Aktionär zu greifen? Insbesondere ist bekannt, dass MOLOGEN weitere liquide Mittel für die bestehenden Projekte benötigt, um zu überleben und erfolgreich zu sein. Eine solch aufsehenerregende Aktion wird bestimmt nicht den Verkauf der neuen Wandelanleihen fördern – also was veranlasst Aktionäre etwas zu tun, dass eigentlich gegen die Refinanzierungsmöglichkeit des eigenen Unternehmens gerichtet ist. Hier ist in den nächsten Tagen bestimmt noch einiges zu hören. Was soll eine Sonderprüfung zu Tage fördern? Warum Misstrauen gegen den Finanzvorstand? Warum Abvlösung des Aufsichtsratsvorsitzenden? Viele offene, beunruhigende Fragen.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel}

Neue Wandelanleihe wird den Aktionären zum Bezug angeboten

Als gäbe es keinen Aktionärsaufstand teilt MOLOGEN mit: MOLOGEN AG  plant eine weitere Kapitalmaßnahme zur Finanzierung der Gesellschaft, insbesondere der laufenden Studien mit dem Hauptwirkstoffkandidaten Lefitolimod. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats und auf Basis der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 8. Juni 2018 hat der Vorstand der MOLOGEN AG die Ausgabe einer neuen Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu 3,2 Mio. EUR, mit einer jährlichen Festverzinsung in Höhe von 6,0 % und einer Laufzeit von 8 Jahren bis zum 20. Januar 2027 beschlossen. Die Schuldverschreibungen sollen den bestehenden Aktionären im Zuge eines prospektfreien öffentlichen Bezugsrechtsangebots angeboten werden. Die zweiwöchige Bezugsfrist läuft voraussichtlich vom 2. bis einschließlich 16. Januar 2019. Die „Wandelanleihe 2019/2027“ wird den bestehenden Aktionären von einer Emissionsbank im Verhältnis 28,88:1 angeboten (je 28,88 Aktien berechtigen zum Bezug einer Teilschuldverschreibung) zu einem Ausgabepreis in Höhe von 10,00 EUR je Teilschuldverschreibung. Die Gläubiger der Wandelschuldverschreibung haben das Recht, die Wandelanleihe in insgesamt bis zu 1.301.175 Aktien der Gesellschaft zu einem anfänglichen Wandlungspreis in Höhe von 2,467 EUR zu wandeln. Die Aktionäre werden von ihren Depotbanken entsprechend informiert. Weitere Einzelheiten können dem Bezugsangebot entnommen werden, das voraussichtlich am 21. Dezember 2018 im Bundesanzeiger und zusätzlich auf der Website der Gesellschaft unter www.mologen.com veröffentlicht wird.

MOLOGEN beabsichtigt, den Emissionserlös aus der Wandelanleihe hauptsächlich für die Finanzierung der laufenden klinischen Phase III Zulassungsstudie IMPALA in der Indikation metastasierender Darmkrebs zu verwenden. Bei Vollplatzierung der Wandelschuldverschreibung wäre die Finanzierung der Gesellschaft voraussichtlich bis Spätsommer 2019 gesichert.

Die Aktie – wie nicht anders zu erwarten – fällt im Xetra-Handel um rund 10% auf 2,46 EUR aktuell (19.12.2018 – 11.33).


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