Prime Standard – Europäisches Patentamt will Patent an Vita 34 vergeben

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NEBENWERTE NEWS12.10.2016 – Die Vita 34 AG (ISIN: DE000LED4000) hat heute Morgen in einer Meldung darüber informiert, dass das Europäische Patentamt (EPA) plant, das Patent für die Bearbeitung und Kryokonservierung von Nabelschnurgewebe und den darin enthaltenen Zellen zu erteilen. Das Patent kann dann für 38 Länder gelten, unter anderem für die 28 Mitgliedstaaten der EU.

Vita 34 hatte vor drei Jahren die Erlaubnis zur Bearbeitung, Kryokonservierung und Lagerung sowie für die Entnahme von Nabenschnurgewebe erhalten. Das Biotech-Unternehmen aus Leipzig ist die einzige Stammzellbank in Deutschland, die neben Nabelschnurblut zudem Nabelschnurgewebe nach Good Manufacturing Practice (GMP) einlagern darf.

Vorstandsvorsitzender Dr. André Gerth sieht sich durch die positive Absicht des EPA bestärkt: „Die Zustimmung zur Patenterteilung ist eine Bestätigung, dass sich die Investitionen in unsere Forschungs- und Entwicklungsarbeit lohnen. Wir sind auf dem richtigen Weg und führen unsere Strategie der Produktentwicklung und Stärkung der Marktführerschaft fort.“

Die Aktie notiert am Morgen bei 5,15 EUR und liegt damit +5,08% über dem gestrigen Schlusskurs.

Die ganze Meldung lesen Sie hier: Vita 34 erhält Patent für die Aufbereitung von Nabelschnurgewebe zur Kryokonservierung

 

Vita 34 AG
Chart: Vita 34 AG | Powered by GOYAX.de
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