Ehemaliger Staramba Direktor: „Auf die Nebelkerzen – Strategie bin auch ich hereingefallen.“

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Herr v. Hassell, vielen Dank, dass Sie sich bereit erklärt haben sich erneut unseren Fragen zu stellen. 

Antwort: Sehr gerne. Vielen Dank für Ihr Interesse.

Seit unserem letzten Interview am 22.02.2019 ist ja einiges passiert mit der – man muss ja jetzt sagen – ehemaligen – Staramba?

Ja, in der Tat, einiges: Die Staramba SE wurde in NEXR Technologies SE umbenannt. Die Hevella Capital GmbH & Co. KGaA, die unter der Kontrolle des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der NEXR/ Staramba Rolf Elgeti steht, konnte ihren Anteil am Grundkapital auf gut 56 Prozent ausbauen. Dazu übernahm sie Ende Oktober 2019 die Anteile des Mitgründers und fristlos geschassten Geschäftsführers Christian Daudert und seiner 11 CHAMPIONS AG zu einem Preis von 1,70 EUR/ Aktie. Herr Elgeti versuchte außerdem über die Organe der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung in Höhe von 20 Mio. EUR bei einem avisierten Preis von 1,00 EUR je neue Aktie durchzusetzen, die er im Zweifel wieder alleine gezeichnet hätte. Alle Bestandsaktionäre wären dadurch in wirklich singulärer Form verwässert worden. Dem habe ich zusammen mit einem weiteren Aktionär vorläufig im Klageweg den Riegel vorgeschoben. Die Kapitalerhöhung ist, jedenfalls so wie sie geplant ist, aus vielerlei Gründen unmöglich zu rechtfertigen. Herr Elgeti musste außerdem aufgrund der von seiner Hevella erlangten Mehrheit an NEXR/ Staramba ein Pflichtangebot zur Übernahme sämtlicher Aktien vorlegen. Das Angebot lief am 06.Januar ab. Laut Abschlussmitteilung der Hevella vom 08. Januar 2020 werden nun insgesamt 37.734 Aktien den Eigentümer wechseln. Das sind knapp 1,62 Prozent des Grundkapitals. 

Jetzt haben Sie aber nicht erwähnt, dass NEXR nach dem Wechsel der Geschäftsleitung außerdem einen Neuanfang ihrer operativen Geschäftstätigkeit ausrief.

Ich habe das nicht erwähnt, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass Herr Elgeti das, was er und sein neuer geschäftsführender Direktor Markus Peuler auf der letzten Hauptversammlung als neues Geschäftsmodell ausgerufen hatten, tatsächlich ernst meinten.

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Wie kommen Sie denn darauf?

Weil selbst ein blindes Huhn sehen kann, dass das von Herrn Peuler propagierte Geschäftsmodell nicht funktionieren wird. Und weil die Organe der Gesellschaft, namentlich der heutige Verwaltungsrat und sein ehemaliger geschäftsführender Direktor, Herr Daudert, in meinen Augen so viel zu verbergen haben, dass sie es vorziehen, Unsinn und fehlerhafte Jahresabschlüsse vorzulegen. Es wurden Nebelkerzen gezündet, damit die Fachöffentlichkeit und das kritische Aktionariat sich darauf stürzen können und die eigentlichen Missetaten des früheren geschäftsführenden Direktors Christian Daudert und des Verwaltungsrats, namentlich Herrn Elgetis, gar nicht erst in den Blick genommen werden. Das Handelsblatt und die Wirtschaftswoche waren dicht dran, haben aber jetzt, wie es scheint, das Interesse verloren. Auf die Nebelkerzen – Strategie bin auch ich hereingefallen.

Helfen Sie uns bitte!

Bei all dem Getöse um den nicht testierten und wie Staramba/ NEXR inzwischen zugeben musste, auch nicht testierfähigen Jahresabschluss 2017, ist untergegangen, dass die Geschäftsführung und der Verwaltungsrat, also Herr Daudert und Herr Elgeti und Kollegen, nach meinem Abgang im März 2017, die ausschließlich von Elgetis Obotritia Beteiligungs GmbH und von Herrn Daudert selbst gezeichnete Wandelschuldverschreibung und ausschließlich von ihnen gezeichnete Kapitalerhöhung in einem Gesamtvolumen von 8,1 Mio. EUR in voller Höhe zweckentfremdet haben.

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Inwiefern zweckentfremdet? Die Gesellschaft hatte gemeldet, mit dem frischen Kapital sollten Strukturmaßnahmen durchgeführt werden.

Die Gesellschaft erwarb im unmittelbaren Anschluss für kumuliert ca. 8,6 Mio. EUR drei Assets, die noch im gleichen Geschäftsjahr 2017 samt und sonders auf 0,00 EUR abgeschrieben werden mussten. Sie waren vollkommen wertlos. Nicht nur der Buchwert war es. Wenn Sie heiße Luft einkaufen und dafür fast 9 Mio. EUR hinblättern, dann ist das eine eigentümliche Definition einer Strukturmaßnahme. Fragen, die in diesem Kontext zwingend hätten gestellt werden müssen, wurden bis heute von niemandem, außer vielleicht von den Wirtschaftsprüfern, gestellt: Warum hat man unmittelbar nach der KE in einem die KE sogar übersteigenden Volumen, für schlappe 8,6 Mio. EUR vollkommen wertlose Assets erworben? Warum hat man das alles veranstaltet, unmittelbar nachdem Herr v. Hassell gegangen war? Warum belog Herr Daudert die Hauptversammlung, als er dieser erklärte, den Kauf der Staramba USA hätte ich selbst noch in die Wege geleitet? Und vor allem: Wohin ist das Geld beim Kauf der drei Windbeutel, also der leeren Assets, geflossen? Wer zahlte für den von seinen wertlosen Assets entkleideten und anschließend zum „Verkauf“ angebotenen Mantel Staramba USA Corp. eine stattliche sechsstellige Summe an Staramba zurück? Diese Fragen tangieren nicht nur den Jahresabschluss 2017, sondern vor dem Hintergrund der anschließenden Liquiditätsnöte der Staramba/ NEXR, die sich ja, wie ich höre, nur noch über Darlehen von Elgetis Gesellschaften über Wasser hält, auch die folgenden Geschäftsjahre bis heute. Und sie betreffen natürlich auch die fragwürdige Legitimation der jetzt geplanten Kapitalerhöhung. Die Sonderprüfung hatte ich auf der letzten HV beantragt und sie wurde natürlich von der Mehrheit, also von den Herrn Elgeti und Herrn Daudert nahestehenden Aktionären und diesen selbst, abgelehnt. Gott sei Dank verfüge ich über das notwendige Quorum für den Klageweg.

Dann berichten Sie doch bitte kurz zum Stand Ihrer juristischen Auseinandersetzung mit Staramba bzw. NEXR

Bis jetzt führe ich noch keine rechtliche Auseinandersetzung mit der NEXR Technologies SE, also der vormaligen Staramba, sondern streite mich nur mit deren Organen, genauer, mit dem damaligen geschäftsführenden Direktor und mit dem Verwaltungsrat. Das Gericht gab mir Recht in der Beurteilung, dass die von der Hauptversammlung beschlossene Entlastung des damaligen geschäftsführenden Direktors Christian Daudert aufgrund der Vorlage eines vom Wirtschaftsprüfer BDO beanstandeten und nicht testierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 nicht rechtmäßig war und daher unwirksam ist.

Damit sind Sie nicht zufrieden?

Nein! Zu diesem Zeitpunkt lagen die Ergebnisse der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) bezüglich des vom Wirtschaftsprüfer BDO nicht testierten Jahresabschlusses noch nicht vor, in dem sowohl der in „mehrfacher Hinsicht fehlerhafte“ Lagebericht, als auch die nicht nachgewiesene Werthaltigkeit des Geschäfts- und Firmwerts und auch die Angaben zur Kapitalerhöhung in 2017 als nicht sachgerecht beanstandet wurden. Jetzt geht es mir darum zu bewirken, dass auch die Entlastung des Verwaltungsrats nicht rechtens war.

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Und was werden Sie unternehmen?

Sobald mir das Urteil nicht nur im Tenor, sondern vollständig vorliegt, werde ich in Berufung gehen. Dass ich eine Sonderprüfung erwirken möchte, sagte ich ja schon.

Und was versprechen Sie sich davon?

Von der Sonderprüfung verspreche ich mir, wie oben beschrieben, vor allem Aufklärung über die Vorgänge im Kontext des Erwerbs der wertlosen Assets in 2017, für die beinahe 9 Mio. EUR, teils Cash, teils in Gestalt anderer Vermögenswerte, gezahlt wurden. Darunter leidet die Gesellschaft offensichtlich bis heute. Was die Berufung gegen das Urteil bezüglich der Entlastung des Verwaltungsrats anlangt, verspreche ich mir davon materiell nicht viel. Mein Rechtsempfinden sagt mir halt, es sei zwingend, dass ein Verwaltungsrat, der ja in einer Europäischen Aktiengesellschaft signifikant mehr operative Verantwortung trägt als der Aufsichtsrat einer deutschen Aktiengesellschaft – er ist eine Art Zwitter: halb Vorstand, halb Aufsichtsrat –  nicht entlastet werden kann, wenn er einen vom Abschlussprüfer beanstandeten Jahresabschluss trotzdem feststellt, ganz zu schweigen davon, dass er diesen nicht testierfähigen Jahresabschluss, nach seiner Entlastung durch die Hauptversammlung, in verschiedenen Verlautbarungen auch noch wortreich mündlich wie schriftlich verteidigte und dem Prüfer BDO mit strafrechtliche Konsequenzen drohte.

Sie wollen also vor allem Recht bekommen? Ihr einsamer Kampf schadet aber womöglich den Interessen Ihrer Mitaktionäre? Kommen Sie da als ehemaliger Mitgründer nicht in Gewissensnöte?

Mein Kampf ist keineswegs einsam. Ich stehe in ständigem Kontakt mit einer ganzen Reihe tief verärgerter Aktionäre, die die Dinge genauso beurteilen wie ich. Einigen von ihnen wurden anscheinend noch im Sommer 2018 von Organmitgliedern Staramba-Aktien aufgeschwatzt, zu einem Zeitpunkt also, als diese sich noch auf einem Kurs-Niveau jenseits von 40 EUR bewegten. Die sind, wie ich, bedient. Und natürlich geht es mir bzw. uns deshalb nicht nur darum, juristisch Recht zu bekommen, sondern auch angemessen entschädigt zu werden. Herr Daudert teilte mir noch im Oktober 2018 unaufgefordert in einer Mail mit, er warte nur darauf, endlich mit der „entscheidenden Nachricht“ an die Öffentlichkeit treten zu können. Da war ihm natürlich längst klar war, wie es um Staramba tatsächlich stand: Praktisch keine verkauften Scanner, marginales Projektgeschäft, minimales Geschäft mit den teuer erworbenen aber groß kommunizierten Lizenzen, Fantasy-Umsätze mit den Staramba Token…) Natürlich durfte er mir das gar nicht erzählen, denn wäre es richtig gewesen, dass demnächst „große“ Neuigkeiten zu verkünden sein werden, hätte das also nicht nur dem, rückblickend betrachtet, offensichtlichen Ziel gedient, mich vom Verkauf meiner Aktien abzuhalten, hätte ich ja privilegierte Informationen erhalten. Das Geschäftsgebaren der Organe ist über die gesamte Zeitspanne Sommer 2017 bis zum Abgang von Herrn Daudert im Herbst 2019 in Anbetracht der daraus resultierenden Kurse in einem justiziablen Sinn sittenwidrig und verlangt nach Schadenersatz. Dazu gibt es Gerichtsurteile aus vergleichbaren Fällen. Und noch einmal: Selbst wenn Herr Elgeti als Verwaltungsrat von all dem nichts gewusst hätte, was kaum vorstellbar ist, da der Verwaltungsrat ja in einer Corporate News den Wirtschaftsprüfer BDO massiv angegriffen hatte, dann hätte er eben seine Aufsichtspflicht in nicht entschuldbarer Form vernachlässigt.

Okay, dann kommen wir mal zum operativen Geschäft von NEXR: Sie sagten, Sie halten nichts von der neuen Ausrichtung? Jetzt hat NEXR verkündet, auf der gerade stattfindenden Consumer Electronic Show CES in Las Vegas ihre „starken Marken und Produkte“ der „Weltbühne“ zu präsentieren?

Wie können Marken oder Dachmarken wie „VRIDAY“ oder „OnPoint“ stark sein, deren Name niemand kennt? Und wie können Produkte wie der 3D-Scanner „INSTAGRAPH Fusion III“ stark sein, die niemand kauft? Auch die Vorgängerversionen des INSTAGRAPH wurden von der Gesellschaft als technologische Revolutionen gepriesen, nur leider, anders als von der Gesellschaft verkündet, bis auf die wenigen Exemplare noch zu meiner Zeit, praktisch nicht verkauft.

Das Geschäft mit den Stars und Sternchen wurde vorläufig aufgegeben. Hier hat man aber, vielleicht mit dem Ziel sich gegen das latent unseriöse Star-Geschäft aus der Zeit von Herrn Daudert abzugrenzen, das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Woher soll jetzt die Phantasie für das Papier herkommen? Die Gesellschaft möchte nun in erster Linie nicht skalierbares Projektgeschäft betreiben. Damit können Sie an der Börse niemanden hinter dem Ofen herlocken.

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Es gibt aber doch unter dem Dach von „VRIDAY“ immerhin zwei VR-Produkte: Das virtuelle Kopfballtraining mit Manuel Neuer und die virtuell präsentierte FC Bayern-Vereinsgeschichte. Ist das denn nichts?

Die beiden Beispiele zeigen, dass das Geschäft, mit dem sich Staramba bzw. NEXR wieder an die Öffentlichkeit traut, das angestammte Geschäft mit den Fußballstars ist. Genau davon wollte man sich ja angeblich, jedenfalls vorläufig, verabschieden. Allerdings sind die beiden von Herrn Peuler gepriesenen Produkte Business-to-Business-Projekte für den Kunden FC Bayern. Da ist für NEXR/ Staramba, anders als im bisherigen Lizenzgeschäft, per Definition nichts skalierbar. Außerdem wird verschwiegen, dass NEXR/ Staramba damit cash so gut wie nichts verdient hat. Denn wenn ich Herrn Peuler und Herrn Daudert auf den beiden zurückliegenden Hauptversammlungen richtig verstanden habe, erfolgte die Honorierung, jedenfalls überwiegend, immateriell. Man sonnt sich also weiterhin im Lichte der Stars, betreibt aufwändige Projektarbeit und verdient: Nichts.

Aber man hat Wort gehalten! Das ist doch ein Fortschritt?

Sechs Jahre, nachdem ich im Staramba-Geschäftsbericht des Geschäftsjahres 2013 erstmals über das Geschäftsmodell mit digitalem Merchandising schrieb, gibt es jetzt einen Piloten! Sechs Jahre sind für Consumer Electronics eine Ewigkeit! Und noch einmal: Das Geschäftsmodell mit den Stars macht für das anbietende Unternehmen nur Sinn, wenn Sie skalieren können. Der Leitgedanke von „Skalierbarkeit“, der die digitalen Märkte seit langem aus gutem Grund beherrscht, ist, dass Sie, nach einem einmaligen mehr oder weniger hohen Entwicklungsaufwand, bei gegen Null konvergierenden Grenzkosten pausenlos Absatz generieren können. Das kann NEXR/ Staramba bei den beiden genannten FC Bayern-Projekten eben genau nicht, weil ihr die Lizenzen abhandengekommen sind.

Meinen Sie, das ist der einzige Grund?

Ich kann nicht Gedanken lesen. Doch hätte die Gesellschaft noch Stars in ihrem Lizenzportfolio, würde sie die auch nutzen. Wenn NEXR/ Staramba weiterhin oder wieder das Recht besäße, mit den früheren Lizenzpartnern Arsenal, Barça, FC Dortmund, Juve, Paris St. Germain, Real usf. Geschäft zu machen, dann wäre es in der Tat kaum vorstellbar, dass man, etwa aus Gründen einer Saubermann – PR, also in Abgrenzung gegen Herrn Daudert, auf dieses Star-Potenzial verzichtet, für das man ja  – teure – Lizenzgebühren zahlen muss, selbst wenn man die Rechte gar nicht nutzt. Herr Elgeti und Herr Peuler wollen dezidiert nur Projektgeschäft machen, weil ihnen ein anderes Geschäft gar nicht mehr möglich ist und sie begründen dies, nicht ungeschickt, damit, dass sie aus der unseriösen Staramba eine seriöse NEXR machen wollen. Dabei lautet die schlichte Wahrheit: Ohne Lizenzen, kein Lizenzgeschäft, ohne Lizenzgeschäft keine Skalierung und ohne Skalierung kein wirtschaftlicher Erfolg für ein Startup in diesem Markt.

Aber das von Ihnen propagierte Geschäftsmodell mit den Stars hat ja offenbar genauso wenig funktioniert, wenn die Lizenzpartner alle abgesprungen sind, wie Sie vermuten?

Keineswegs: Lizenzverträge sind immer Verhandlungssache. Man muss gut verhandeln, dann macht das Geschäftsmodell Sinn. Natürlich können Sie z.B. nicht skalieren, wenn schon der Lizenzeinkauf je verkaufter Entität teurer ist als die generierten Erlöse aus dem Verkauf. Am Ende wollen alle nur Erfolg: Den können Sie und damit auch Ihr Lizenzgeber nicht haben, wenn Ihr Einkauf teurer ist als der Verkauf. Das kann jeder Lizenzpartner begreifen, wenn man es ihm begreifbar machen möchte.

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Es gibt viele erfolgreiche Unternehmen, auch börsengelistete, die, wie Sie sagen, schlecht oder gar nicht skalierbares Projektgeschäft betreiben!

Ja, die gibt es. Es gibt z.B. eine SAP. Oder, um einen Markt aus der Wirksphäre von Herrn Elgeti zu nehmen: Es gibt Immobilien AGs. Denen ist gemein, dass ihre Projektvolumina im Vergleich zu denen, die Staramba/ NEXR stemmen kann, gigantisch sind, dass sie gut am Markt eingeführt sind und dass sie aufgrund weicher Erfolgsfaktoren über eine Margentiefe verfügen, von denen eine NEXR nicht einmal träumen kann.

Jetzt haben Sie sich ziemlich kritisch über den Scanner und die VR-Produkte von NEXR geäußert. Herr Peuler, der geschäftsführende Direktor, sprach ja außerdem von OnPoint, der Marke für die Motion Capturing – Dienstleistungen. Was halten Sie denn davon?

Über den Scanner habe ich mich überhaupt nicht geäußert. Ich habe lediglich gesagt, dass die bisherigen Scanner tatsächlich oder angeblich technische Wunderwerke waren, die halt nur leider kaum jemand haben wollte. Wenn es jetzt anders ist, würde mich das als Aktionär sehr freuen.

Okay und jetzt OnPoint?

Für das „Motion Capturing“, kurz „MoCap“ von „OnPoint“ gilt das eben zum Thema Skalierbarkeit Gesagte erst recht. Wenn aus einem 3D gescannten Manuel Neuer ein Tore haltender Manuel Neuer entsteht, der echt und natürlich aussieht, dann haben Sie Zeitaufwand zu investieren und müssen den abrechnen. Wie ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Friseur. Skalieren geht anders.

Glauben Sie denn wirklich, Herr Elgeti, der bekanntermaßen börsenerfahrene Chef der NEXR und sein branchenerfahrener geschäftsführende Direktor, Herr Peuler, seien beide leichtfertig über Ihre hier geäußerten Bedenken hinweggegangen?

Das ist eine gute Frage. Ich kenne beide nicht gut genug, um mir ein Urteil bilden zu können. Ich kann also nur spekulieren. Da Herr Elgeti nicht in dem Ruf steht, leichtfertig oder dumm zu sein, kann ich mir das bei ihm nicht vorstellen. Und da Herr Elgeti Herrn Peuler offenbar ausgesucht hat, halte ich das auch in seinem Fall für wenig wahrscheinlich. Inwieweit Herr Peuler branchenerfahren ist, ist abhängig von Ihrer Definition von „Branche“. Wie gesagt, ich glaube, das alles ist eine aufwändig inszenierte Nebelkerze. So ergäbe die Geschichte für mich Sinn.

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Sie kennen Herrn Elgeti nicht? Er saß doch gemeinsam mit Ihnen im Verwaltungsrat der Staramba?

Über Interna des Verwaltungsrats werde ich mich an dieser Stelle nicht äußern. Da bitte ich um Verständnis.

Dann spekulieren Sie mal über die Motive der beiden!

Lassen Sie mich Folgendes sagen:

  1. Ich bin davon überzeugt, Herr Elgeti hat sein Engagement bei Staramba bzw. NEXR längst bitter bereut. Er möchte da jetzt möglichst elegant und schlanken Fußes und schnell wieder raus.
  1. Die eleganteste Art, aus Staramba bzw. NEXR auszusteigen liefe darauf hinaus, das Unternehmen von der Börse zu nehmen und die Bestandsaktionäre möglichst billig zu verabschieden. Er braucht also den Squeeze-out.
  1. Herrn Daudert und die 11 CHAMPIONS AG ist Herr Elgeti billig losgeworden, jedenfalls dann, wenn der veröffentlichte Peis für den otc-Deal tatsächlich alles ist, was Herr Daudert und die 11 CHAMPIONS AG bekommen haben. Nun hat Herr Elgeti mit dem Pflichtangebot der Hevella Capital versucht, weitere Bestandsaktionäre preiswert loszuwerden. Dieser Versuch war nicht unbedingt erfolgsgekrönt. Aber er musste ja dieses Angebot machen.
  2. Nun wird es spannend sein zu sehen, was mit den übrigen großen Aktionären, vor allem mit der 3D Safe Corp. und mit Fredi Bobiç, passiert, die zusammen mehr als 10 Prozent der Aktien halten. Der Weg ist jedenfalls länger, als sich das Herr Elgeti wahrscheinlich erhofft hat.
  1. Sollte Herrn Elgeti bzw. Hevella irgendwann der Squeeze-out gelingen, würde er NEXR entweder von der Börse nehmen oder nur noch den börsennotierten Mantel aufrechterhalten. Das wäre jedenfalls das, was ich an seiner Stelle täte. Die Alternative wäre die Insolvenz. Und die wäre seinem Ruf abträglich und vertrüge sich auch sicherlich nicht mit seinem sportlichen Ehrgeiz.

Herr v. Hassell, vielen Dank für das Interview.

Julian v. Hassell | Serial Entrepreneur, Gründer und Investor im Startup-Geschäft

v hassell

Julian v. Hassell, 56, ist seit 1996 als Serial Entrepreneur, Gründer und Investor im Startup-Metier tätig. Sein Gesellenstück waren der Kauf, die Sanierung und der Verkauf der Immobilien-Software Kopernikus in den Jahren 2002-2005. Dieses Asset hatte er 2002 gemeinsam mit einem Partner aus der Insolvenzmasse der börsennotierten agiplan Technosoft AG erworben, die zuvor „allzu sportlich“ bilanziert hatte. Er sanierte diese Gesellschaft in den schwierigen Jahren nach dem Platzen der Internetblase um die Jahrtausendwende und verkaufte sie 2005 im Rahmen eines Trade Sale an die Conject AG, München. Von Dezember 2012 bis März 2017 war Julian v. Hassell CEO der Social Commerce Group SE, der heutigen NEXR SE. Seitdem arbeitet er als Business Angel und investiert in B2B-Softwareunternehmen.

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