15.08.2017 – Sollte der heute gemeldete Antrag auf Insolvenz seitens der Air Berlin PLC (ISIN: GB00B128C026) durchgehen, so wird dies negative Auswirkungen für die ausgegebenen Wandelanleihen der Tochter Air Berlin Finance B.V. haben.
In einer erweiterten Adhoc-Meldung von heute hat Air Berlin am Nachmittag darüber informiert, dass im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dies einen „erheblichen nachteiligen Einfluss“ auf die Erfüllung der Verpflichtungen seitens der Air Berlin Finance B.V. im Zusammenhang mit den zwei noch laufenden Wandelanleihen haben wird.
Aktuell ist da zum einen die 6,00% garantierte Wandelanleihe mit Fälligkeit am 6. März 2019 (ISIN: DE000A1HGM38). Hier ist noch ein Nennbetrag von 5,5 Mio. EUR ausstehend. Zum anderen gibt es die erst im Februar 2017 emittierte 8,50% garantierte Wandelanleihe (ISIN: DE000A19DMC0), ebenfalls fällig am 6. März 2019. Hier sind insgesamt noch 125 Mio. EUR ausstehend. Beide Wandelanleihen sind in auf den Namen lautende Stammaktien der Air Berlin PLC wandelbar.
Die Aktie von Air Berlin notiert nach Wiederaufnahme des Handels aktuell (15.08.2017 / 15:41 Uhr) bei 0,531 EUR und liegt -31,40% unter dem gestrigen Schlusskurs. In der Spitze fiel der Kurs bis auf 0,38 EUR und verlor heute zeitweise gar über -50%.
Lesen Sie dazu auch: Air Berlin meldet Absturz in die Insolvenz – Aktienhandel ausgesetzt
Die ganze Meldung lesen Sie hier: Air Berlin PLC: Air Berlin hat Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt | Flugbetrieb wird fortgeführt | Die Bundesregierung unterstützt Air Berlin mit einem Übergangskredit