Die Ströer SE (ISIN: DE0007493991) hat am letzten Freitag noch einmal ausführlich Stellung zu den Vorgängen im Zusammenhang mit dem veröffentlichten Negativ-Bericht von Muddy Waters bezogen.
Die Aktie war einen Tag zuvor zwischenzeitlich von 54 EUR um -33% auf 36,10 EUR abgestürzt. Bis zum Schlusskurs am Freitag erholte sich das Papier wieder teilweise und schloss bei 42,96 EUR, jedoch immer noch deutlich unter dem Eröffnungskurs vom Vortag.
Ströer widerlegt Behauptungen als falsch und kündigt rechtliche Schritte an
Der kräftige Absturz der Aktie hing ursächlich mit der Veröffentlichung eines negativen Berichts von Muddy Waters Research zusammen. In diesem wird die Geschäftsentwicklung von Ströer als schlechter beurteilt, als es das Kölner Unternehmen zuletzt selbst berichtet hatte.
Eine Vielzahl von Behauptungen wurde seitens Muddy Waters aufgestellt, die den Schluss nahe legen sollen, dass es bei Ströer längst nicht so gut läuft, wie öffentlich vermittelt.
Mit der ausführlichen Pressemeldung vom vergangenen Freitag hat Ströer zu den wesentlichen Behauptungen eine detaillierte Richtigstellung abgegeben. Alle gemachten Schlussfolgerungen von Muddy Waters seien demnach im Kern falsch.
Ströer verwies nochmals darauf, dass Muddy Waters wegen der eigenen Short-Positionen sehr daran interessiert war, den Kurs der Ströer-Aktie fallen zu sehen:
„Deshalb hat Muddy Waters Capital ein fundamentales Eigeninteresse daran, mit falschen Behauptungen und falschen Schlussfolgerungen die Reputation von Ströer zu schädigen, dadurch den Aktienkurs von Ströer zu manipulieren und bei deutlich sinkenden Kursen signifikante Spekulations-Gewinne zu Lasten unserer Aktionäre zu erzielen.“
Mit diesen deutlichen Worten kündigte Ströer zudem an, rechtliche Schritte gegen den US-Shortseller, hinter dem Carson Block steht, zu ergreifen. Man stehe bereits mit den zuständigen Behörden in Kontakt, insbesondere mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN).
Indes kündigte Carson Block an, sich weiterhin mit Ströer befassen zu wollen: Eine Kampfansage, die für weitere Unsicherheiten und Kursschwankungen sorgen dürfte. In unserem Artikel von Freitag (Aktie von Ströer erholt sich nach heftiger Attacke von Muddy Waters) waren wir noch optimistisch, dass Muddy Waters keine weiteren Shortangriffe starten wird.
Wie schnell kann sich die Aktie jetzt erholen?
Die Aktie von Ströer ist durch die Attacke seitens Muddy Waters weiterhin deutlich sichtbar angeschlagen. Obwohl es eine hervorragende Kaufgelegenheit wäre, fiel die Erholung bisher noch moderat aus.
Dabei sah es am Freitag zeitweise nach einer kräftigen Erholungsrallye aus: Bis auf über 47 EUR stieg das Papier wieder an. Doch am Ende des Tages schloss sie bei 42,96 EUR und somit immer noch. -20% unterhalb des Kurses von vor dem Angriff durch Muddy Waters. Im heutigen Handel steht bisher immerhin ein Plus von +1,96% auf dem Kurszettel.
Die Verunsicherung ist bei vielen Anlegern geblieben, vor allem weil nach der Ankündigung von Carson Block, Muddy Waters eventuell noch einmal zuschlagen könnte.
Dennoch ist mittelfristig davon auszugehen, dass die Aktie von Ströer wieder steigt. Davon gehen auch Analysten aus: Die Deutsche Bank, das Bankhaus Lampe, Kepler Cheuvreux und Citigroup bestätigten allesamt ihre Kaufempfehlungen. Die Kursziele bei 70 EUR (Deutsche Bank, Bankhaus Lampe) bzw. 62,50 EUR (Kepler Cheuvreux) wurden ebenfalls bestätigt.
Spannend und interessant wird in jedem Fall noch, ob Ströer gegen Muddy Waters rechtlich etwas ausrichten kann. Denn gegen die Praxis Short-Positionen einzugehen und dann einen kritischen Bericht zu veröffentlichen, ist prinzipiell nichts gegen zu unternehmen.
Dies machte der Pressesprecher der BAFIN Dirk Timmermann auf Anfrage des Börsenmagazins Der AKTIONÄR klar: „Sofern etwaig bestehende Interessenskonflikte zugleich mit der Veröffentlichung eines Gerüchts oder einer Stellungnahme zu einem Finanzinstrument in angemessener und wirksamer Weise veröffentlicht werden, ist das Eingehen einer Short-Position vor Veröffentlichung einer negativen Studie zunächst nicht zu beanstanden. Ob bestehende Interessenkonflikte tatsächlich in angemessener und wirksamer Weise offengelegt wurden, bedarf der Prüfung im Einzelfall“.