13.11.2019 – Der Shoppingcenter-Investor Deutsche EuroShop AG (ISIN: DE0007480204) hat auf Basis der im März 2019 veröffentlichten Entscheidung des Großen Senats des BFH zur erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung ihre steuerliche Beteiligungsstruktur überprüft. Demnach ist es möglich, durch konzerninterne gesellschaftsrechtliche Veränderungen eine Beteiligungsstruktur zu schaffen, die es bei weiteren fünf Tochtergesellschaften, an denen die Deutsche EuroShop AG nicht alleinige Gesellschafterin ist, zukünftig wieder erlauben wird, die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung in Anspruch zu nehmen.{loadmodule mod_custom,Sentifi Text Widget}
Bringt 1,18 EUR pro Aktie zusätzlich in 2019
Die neue Beteiligungsstruktur ermöglicht es, einen substanziellen Teil der bilanziell ausgewiesenen passiven latenten Steuern aufzulösen. Für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 geht der Vorstand von einem ergebniswirksamen Auflösungsbetrag von insgesamt rund 73 Mio. EUR aus, was einem positiven Einfluss auf das Konzernergebnis von 1,18 EUR je Aktie entspricht. Für die FFO und die EPRA Earnings ergeben sich aus der Auflösung für 2019 keine Effekte, jedoch reduziert sich nach der Umstrukturierung die laufende Gewerbesteuerbelastung ab dem Geschäftsjahr 2020.
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Prognose 2020 leicht erhöht
Auf Basis der vorliegenden Informationen und der aktuellen Markteinschätzung wurden die Unternehmensprognosen überprüft. Der Vorstand bestätigt die bisherige Prognose für das Geschäftsjahr 2019. Für das Geschäftsjahr 2020 wird die Prognose leicht angepasst.
Die Situation am Vermietungsmarkt zeigt sich weiter anspruchsvoll und geht teilweise mit längeren Nachvermietungsprozessen bzw. Mietanpassungen einher. Dem gegenüber stehen weitere Zinseinsparungseffekte sowie die im Rahmen der steuerlichen Umstrukturierung erwarteten Steuerentlastungen.
Unter Einbeziehung der sich teilweise kompensierenden Effekte erwartet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 nun:
- einen Umsatz von 221 bis 225 Mio. EUR (bisher 222 bis 226 Mio. EUR)
- ein operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 191 bis 195 Mio. EUR (bisher 194 bis 198 Mio. EUR)
- ein Ergebnis vor Steuern (EBT) ohne Bewertungsergebnis von 159 bis 162 Mio. EUR (bisher 161 bis 164 Mio. EUR)
- Funds from Operations (FFO) von 150 bis 153 Mio. EUR bzw. je Aktie zwischen 2,43 EUR und 2,47 EUR (unverändert)
Die geplante Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,60 EUR je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 bleibt davon unbeeinflusst.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google)}
Im ersten Quartal gab es schon mal Geld vom BFH – 9,7 Mio EUR
Im Auftaktquartal wurden die Geschäftsergebnisse zusätzlich von einem positiven Einmaleffekt beeinflusst. Im Rahmen eines anhängigen Revisionsverfahrens hat der Große Senat des Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Inanspruchnahme der sogenannten „erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung“ bei der Beteiligung an rein grundstücksverwaltenden Personengesellschaften – wie sie die Deutsche EuroShop hält – möglich ist.
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„Die aktuelle Entscheidung revidiert ein früheres BFH-Urteil aus dem Jahr 2010, auf dessen Basis der Deutsche EuroShop die Befreiung von Erträgen von der Gewerbesteuer verwehrt wurde“, erläutert Wilhelm Wellner, Sprecher des Vorstands. „Wir erwarten aufgrund der jetzigen Entscheidung, dass unseren Einsprüchen gegen entsprechende Steuerfestsetzungen der Vorjahre stattgegeben wird und uns Erstattungsbeträge von insgesamt 9,7 Mio. EUR zufließen werden.“
Die machen…
Die Deutsche EuroShop ist Deutschlands einzige Aktiengesellschaft, die ausschließlich in Shoppingcenter an erstklassigen Standorten investiert. Das MDAX-Unternehmen ist zurzeit an 21 Einkaufscentern in Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien und Ungarn beteiligt. Zum Portfolio gehören u. a. das Main-Taunus-Zentrum bei Frankfurt, die Altmarkt-Galerie in Dresden und die Galeria Baltycka in Danzig.
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Aktuell (13.11..2019 / 08:34 Uhr) notierten die Aktien der Deutsche EuroShop AG im XETRA-Handel zum Handelsschluß 17:35 gestern im Plus mit 0,26 EUR (+0,96%) bei 27,24 EUR.