19.12.2019 – Die autoTicket GmbH ist Betreibergesellschaft der durch den Bund geplanten Infrastrukturabgabe () in Deutschland. Sie ist ein 50/50 Joint Venture der Gesellschafter CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (ISIN: DE0005470306) und Kapsch TrafficCom AG.
Nach der Kündigung des Betreibervertrages zur Infrastrukturabgabe per 30. September 2019 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, haben die autoTicket GmbH und ihre beiden Gesellschafter heute entschieden, die vertraglich vereinbarten finanziellen Ansprüche gegenüber dem Bund auf insgesamt rund EUR 560 Mio. zu beziffern und in dieser Höhe in mehreren Schritten geltend zu machen.
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Die Vertragsparteien haben für den vorliegenden Fall der Vertragsbeendigung durch den Bund den entgangenen Gewinn über die Vertragslaufzeit (das ist der Bruttounternehmenswert abzüglich kündigungsbedingt ersparter Aufwendungen) vereinbart. Weiterhin sieht der Betreibervertrag die Kompensation der Beendigungskosten vor, zu denen auch Schadensersatzansprüche der beauftragten Unterauftragnehmer gehören.
Der Betreibervertrag sieht ein effizientes Verfahren zur Streitbeilegung vor: Zunächst wird ein unabhängiger Stichtagsprüfer die Ermittlung des entgangenen Gewinns überprüfen. Schließlich entscheidet ein Schiedsgericht über die Rechtmäßigkeit aller Ansprüche.
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Aktuell (19.12.2019 / 09:15 Uhr) notieren die Aktien der CTS Eventim AG & Co. KGaA im Frankfurter-Handel mit einem Plus von +0,20 EUR (+0,36 %) bei 55,90 EUR.