Zuletzt konnte die Manz AG (ISIN: DE000A0JQ5U3) positiv überraschen: Mit der Daimler Truck AG gewann man einen starken Kooperationspartner und neuen Ankeraktionär. Durch die Beteiligung der Daimler Truck AG an der Manz AG in Höhe von rund zehn Prozent des Grundkapitals, rund 30,6 Mio EUR, stellte man sich gut auf. Und am Freitag dann „Altlasten“.
Besser Ende mit Schrecken – kostet Manz zumindest kein Cash, das hat man vorher schon „in den Sand“ gesetzt.
In klaren worten fasst es Martin Drasch, CEO der Manz AG zusammen: „Wir bedauern es sehr, dass wir keine einvernehmliche Lösung mit unserem chinesischen Vertragspartner erreichen konnten. Wir werden unsere Kräfte nun konsequent auf die Umsetzung unserer Wachstumsstrategie in den Branchen Automobil & Elektromobilität, Batteriefertigung, Elektronik, Energie sowie Medizintechnik richten. Entsprechend nehmen wir auch keine weiteren technologischen Entwicklungen im Bereich der CIGS-Dünnschicht Solartechnologie vor und haben die Marktbearbeitung eingestellt. Insbesondere im E-Mobility-Markt haben wir uns als Hightech-Maschinenbauer eine starke Position erarbeitet, um von den immensen Marktpotenzialen profitieren zu können.“
Worum geht’s
Die Manz AG beendete die Verhandlungen mit dem chinesischen Kunden Chongqing Shenhua Thin Film Solar Technology Co., Ltd. über den Abschluss des Solar-Großprojekts CIGSfab und nimmt in diesem Zusammenhang nicht zahlungswirksame Sonderabschreibungen in Höhe von 23,2 Mio EUR auf einen Vertragsvermögenswert vor. Dies hat der Vorstand entschieden, nachdem man auch in den finalen Verhandlungen mit dem Vertragspartner keine Einigung über den Abschluss des Projekts erzielen konnte.
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Seit 2017 hatte die Manz AG für den chinesischen Partner das Großprojekt mit einem geplanten Gesamtauftragsvolumen von rund 218 Mio EUR bearbeitet, das auf Kundenwunsch im Dezember 2020 unterbrochen wurde. Bis Ende 2020 hatte die Manz AG Zahlungen in Höhe von rund 175 Mio EUR erhalten, jedoch bis dato bereits Leistungen mit einem Gesamtwert von rund 198 Mio EUR erbracht. Wie bereits im Rahmen des Geschäftsberichts 2021 sowie der Hauptversammlung 2022 dargestellt, war der Vorstand bislang davon ausgegangen, dass der Kunde die damit verbundenen vertraglich noch ausstehenden Zahlungen erfüllen wird. Wider Erwarten konnte bis heute jedoch keine einvernehmliche Lösung zwischen den Vertragsparteien herbeigeführt werden, weshalb die Manz AG nun das Ziel verfolgt, über den gerichtlichen Weg ihre Ansprüche geltend zu machen.
Und wenn man schon mal enttäuschen muss, kann man ja auch direkt ankündigen die Prognose zu reduzieren…. naja…
Aufgrund der aus der getroffenen Entscheidung über die Sonderabschreibung resultierenden Auswirkungen auf die Ergebnisentwicklung sowie vor dem Hintergrund des unerwartet starken Anstiegs der Rohstoff- und Energiekosten, eines veränderten Projektmix, anhaltender Herausforderungen in den globalen Lieferketten sowie gestiegener wirtschaftlicher Unsicherheiten bei Kunden der Manz AG, „passt der Vorstand die Prognose für das Geschäftsjahr 2022 an“. Aber für die Aktionäre und Dritte gibt’s diese neue Prognose erst später. Ist eine angepasste Prognose nicht meldepflichtig? Transparenz, gleicher Informationsstand für alle Stakeholder wäre zumindest wünschenswert. So gilt es aber Geduld zu haben: „Die angepasste Prognose wird am 04. August 2022 zusammen mit den Finanzkennzahlen für das erste Halbjahr 2022 bekannt gegeben.“
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