26.06.2020 – Die Sieger räumen das Feld – nicht geordnet – aber gestärkt. Die Anleger sind sensibilisierter als vorher für Shortreports. Die Wirkung wird zunehmen. Gut bei realen Aufdeckungen von Miss-Ständen, aber was ist mit den Shortattacken, die im Nachhinein keine Substanz enthielten. Seine Unschuld zu beweisen – Umdrehung des „normalen“ Prinzips – wird schwieriger und bestimmt teurer. Externe Prüfungen durch namhafte, also auch teure WP-Gesellschaften, werden wahrscheinlich zwingend für alle angegriffenen Unternehmen. Gute Entwicklung? In Anbetracht der Dreistigkeit und jahrelang durchgezogenen Falschinformation bei Wirecard wahrscheinlich notwendig. Oder die Initiative von Scholz führt zu einer glaubwürdigen Kontrolle von börsennotierten Unternehmen. Und auch E&Y wird davon profitieren nachdem sich die erste Aufregung gelegt hat. Oder wer weiss heute noch, warum eine Zeitlang KPMG mit „Keiner Prüft Mehr Genau“ ironisch gleichgesetzt wurde? Vergessen? Nicht schlimm, ist schon länger her – und jetzt hat es halt E&Y getroffen. Ob anderen WP’s eher etwas aufgefallen wäre? Wer weiss, die Sonderprüfung durch KPMG brachte auf jeden Fall „alles weitere ins Rollen“ – aber selbst KPMG blieb den Nachweis eines Betruges schuldig, aber konnte diesen auch nicht ausschließen.
GEWINNREALISIERUNG sieht man auf jeden Fall in den Bundesanzeigermeldungen für Donnerstag, heute veröffentlicht, über die Shortpositionen ab 0,50%: Der britische TCI-Fonds, der in der ersten Reihe der Wirecard Kritiker stand und mit diversen „offenen Briefen“ und Aktionen immer wieder auf Miss-Stände hinwies ist mit gutem gewinn draußen: Position 0,00 % nach einem Höchststand von 1,53% seit dem 28.04. unverändert. Slate Capital reduzierte seine Position auf 1,35% Höchsstand war 1,75%). Coatue Management hat auch die Ernte größtenteils eingefahren von einem Hoch bei 2,45% kommend ging es am Donnerstag weiter runter auf nur noch 0,39%{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google-300-250)}
Susquehanna will auch den letzten EUR mitnehmen und erhöhte nochmals den Einsatz am Donnerstag – jetzt 1,92% (davor Mi 0,84%, Die 1,26%, Mo 1,55%). Genauso Greenvale Capital die auf 1,03% erhöhten von 0,94%. 6 weitere Hedgefonds agierten am Donnerstag nicht und warten wohl auch auf die 0,xx Wertigkeit.
Großbritannien macht zu
Wirecards Dienstleistungen wurden in Großbritannien verboten, erster Schritt, dem wahrscheinlich bald weitere Staaten folgen werden. Neben den diversen Anwalts-Meldungen und Initiativen und Interessensvereinigungen – meisst „frisch gegründet“ ausschließlich für den Wirecard-Fall – im Zusammenhang mit dem Wirecard-Zusammenbruch fiel heute die SdK ins Auge, die offensiv das zum Ausdruck brachte, was diverse Anwälte bereits thematisierten (Später nochmals Informationen zu einer der aktiven Kanzleien: Schirp & Partner, die wohl auch einen Prozessfinanzierer „mit ins Boot“ geholt haben beim „Kampf“ gegen E&Y. diese sind nur exemplarisch und es handelt sich definitiv nicht um eine Empfehlung o.ä.). Jedenfalls greift die SdK mit fundierten Argumenten an. Die SdK hat – worauf man hinweist – seit vielen Jahren die Wirecard kritisiert und musste sich diesbezüglich diversen Anfeindungen aussetzen – wie man heute weiß zu unrecht. Also ein Verband, der als einer der wenigen NIE einen Zweifel an seiner Ansicht über Wirecard ließ – verdient Respekt.
Strafanzeige gegen E&Y – Partner durch SdK
„Trotz kritischer Fragen seitens der SdK vor 12 (!) Jahren bezüglich der Kundengruppen des Wirecard-Konzerns und dessen Bilanzierungspraxis, fand eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgerbachten Kritikpunkten nie statt. Dies verhielt sich auch in den Folgejahren so, als immer wieder Kritikpunkte gegenüber Wirecard vorgebracht wurden. Stattdessen wurden Kritiker von Dritten bedroht und von Seiten der Wirecard AG in der Öffentlichkeit erfolgreich eine Verschwörungstheorie bezüglich einer Zusammenarbeit von Kritikern und Shortsellern aufgebaut. Dass diese Theorie bei Medien und Anlegern auf Akzeptanz gestoßen ist, ist aus Sicht der SdK nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist, dass diese Kritikpunkte anscheinend keinerlei Nachfragen und tiefergehende Recherchen bei den zuständigen Abschlussprüfern von Ernst & Young ausgelöst haben. Bereits im Jahr 2008 wurde Ernst & Young aufgrund der von der SdK hin vorgebrachten Kritik mit einer Sonderuntersuchung gemäß § 111 Abs. 2 Satz 2 AktG beauftragt. Ab dem Geschäftsjahr 2009 war Ernst & Young auch mit der Prüfung des Konzernabschlusses und Jahresabschlusses beauftragt. Es dauerte jedoch elf Jahre sowie eine Sonderuntersuchung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bis auch Ernst & Young die Mängel aufgefallen sind.
Aus Sicht der SdK ist dieses Verhalten nicht nachvollziehbar und wirft zahlreiche Fragen auf. Gerade die Überprüfung der Existenz von Bankguthaben gehört zu den eher leichteren Aufgaben eines Abschlussprüfers und das Vorgehen hierbei ist klar geregelt. Jedoch wurde Medienberichten zu Folge für die Jahre 2016 bis 2018 von Seiten der Abschlussprüfer keine Saldenbestätigung bei den betreffenden Banken angefordert. Die SdK hat daher gegen zwei amtierende und einen ehemaligen Wirtschaftsprüfer der Ernst & Young GmbH Strafanzeige gestellt.„
Im Nachhinein muss man sich fragen, wieso ein Wirtschaftsprüfer nicht die von SdK angesprochenen Nachweise anforderte oder zumindest die Banken (ZWEI) kontaktierte, die für – am Ende – 25% der Bilanzsumme auf zwei Konten Verantwortung zeigen sollten. Jede kleine Gesellschaft, die sich von Wirtschfatsprüfern prüfen lässt oder prüfen lassen muss, kennt das „normale“ Procedere der Saldenbestätigungsschreiben an die kontoführenden Banken – direkt vom Wirtschaftsprüfer an die Banken versandt. Und hier wurde darauf jahrelang verzichtet, weil die Gelder auf „Treuhandkonten“ verwahrt worden sind? Obwohl – nicht nur von der SdK – diverse Anschuldigungen immer wieder aufkamen, das Geld sei nicht vorhanden oder die zugrundeliegenden Umsätze seien „Karrussellgeschäfte“ – spätestens seit 2016 im Zatara-Report – leider in einem Wust von anderen, teilweise falschen Vorwürfen „enthalten“. Wenn der Bundesfinanzminister Defizite in der Aufsichtslandschaft in Deutschland aufgrund der Wirecard-Vorgänge feststellt und Veränderungen ankündigt, zeigt das: Nicht nur E&Y hat zu spät agiert. Es lagen über Jahre Strafanzeigen gegen Wirecard vor, Ergebnisse gab es keine und wohl auch keine tiefgehenden Ermittlungsmaßnahmen seitens der Staatsanwaltschaft. Und die BaFin? Bis zu den Ermittlungen wegen Marktmanipulation aufgrund irrreführender Ad-Hoc’s, gab es eigentlich „nur“ das befristetete Leerverkaufsverbot der Wirecard Aktie, also ein Eingreifen zu Gunsten Wirecards. Irritierend – zumindest im Nachhinein. Viele, viel zu viele wollten an das zweite SAP aus Deutschland glauben.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google-300-250)}
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Die Wirecard-Aktie entwickelt sich so langsam zum Pennystock
und die Gerüchte, die gestern Abend aufkamen würden das unwiderruflich besiegeln: Visa und Mastercard sollen die weitere Zusammenarbeit mit Wirecard und damit die Weiterleitung von Zahlungen über deren Netzwerke überprüfen – ohne die beiden Kooperationen könnte Wirecard sein operatives Geschäft größtenteils einstellen.Alle Kunden müssten sich kurzfristig/sofort Alternativen suchen und kämen dann sehr wahrscheinlich nicht zurück. Ob die beiden Kreditkartenfirmen diesen drastischen Schritt in fristloser Form wählen, ist offen – er würde rund 300.000 Kunden Wirecards ohne elektronische Abrechnungsmöglichkeiten lassen – ein Schaden weit über eine Insolvenz Wirecards mit geordnetem „Rückbau“ oder Herauslösen operativen Geschäfts hinaus für viele Handelsunternehmen und andere Dienstleister – multinational. Die Insolvenzantragsstellung – heute Nachmittag durchgeführt, heute Morgen angekündigt – wohl erstmal „nur“ für die Wirecard AG, möglicherweise demnächst noch für Tochtergesellschaften, brachte die Wirecard Aktie bereits in die Kursregionen von gut 2,00 EUR nach einer rund einstündigen Handelsaussetzung. Auch E&Y meldete sich mit der Aussage „Es gibt deutliche Hinweise, dass es sich um einen umfassenden Betrug handelt, an dem mehrere Parteien rund um die Welt und in verschiedenen Institutionen mit gezielter Täuschungsabsicht beteiligt waren“Eine erste Verteidigungsposition der Wirtschaftsprüfer, die sich diversen Anlegerklagen ausgesetzt sahen, sehen und die – da als einer der wenigen potentiellen Anspuchsgegener zahlungsfähig – wohl von noch weiteren Wirecard-Investoren ins Visier genommen werden. {loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google)}
Trauriger Höhepunkt oder bereits der Schlusspunkt für den ehemaligen Highflyer Wirecard AG (ISIN: DE0007472060) wurde Mittwoch mit einer kurzen Meldung eingeleitet: „Der Vorstand der Wirecard AG hat heute entschieden, für die Wirecard AG beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu stellen. Es wird geprüft, ob auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Wirecard-Gruppe gestellt werden müssen.“
Wirecard erläuterte in einer kurz danach folgenden Meldung die Hintergründe für den Insolvenzantrag – zusammengefasst: Die drohende Kündigung von Krediten zum 30.06. und 01.07. über insgesamt 1,3 Mrd. EUR bot nicht genug Zeit, die Banken von einer Fortführungsfähigkeit des Geschäfts zu überzeugen – zuviel Ungewissheit und wahrscheinlich auch zu schlechte Dokumentation:
„Die Wirecard AG hat im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit Kredite von Finanzinstituten in Anspruch genommen. Die Wirecard AG hat mit den Kreditinstituten Verhandlungen geführt und dabei die jüngsten Entwicklungen berücksichtigt. Ohne eine Einigung mit den Kreditgebern bestand die Wahrscheinlichkeit der Kündigung und des Auslaufens von Krediten mit einem Volumen von 800 Mio. EUR zum 30. Juni 2020 und 500 Mio. EUR zum 1. Juli 2020.
Der Vorstand ist zu der Überzeugung gelangt, dass in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit eine positive Going Concern Prognose nicht gestellt werden kann. Damit ist die Fortführbarkeit des Unternehmens nicht sichergestellt.
Die Wirecard Bank AG ist nicht Teil des Insolvenzverfahrens der Wirecard AG. Die BaFin hat für die Wirecard Bank AG bereits einen Sonderbeauftragten eingesetzt. Die Freigabeprozesse für alle Zahlungen der Bank werden zukünftig ausschließlich innerhalb der Bank und nicht mehr auf Gruppenebene liegen.„
Heisst jetzt: Offensichtlich haben die Banken doch nicht „so mitgespielt“ das ein Aufrechterhalten des operativen Geschäfts bis zur Klärung eines realen Unternehmensstatus möglich erschien. Oder noch schlimmer: Die Überprüfung des realen Geschäfts reichte nicht für ein tragfähiges Konzept. Auf jeden Fall wird der heutige Schritt eine Zäsur in der Wirecard-Geschichte sein, deren Fortsetzung damit noch unwahrscheinlicher geworden ist. Die großen Kunden und die vielen kleinen – insgesamt soll Wirecard rund 300.000 Vertragspartner haben – werden sich spätestens umorientieren und wahrscheinlich nicht warten, wie ein Insolvenzverwalter die Fortführungschancen des Unternehmens einschätzt. Es spricht einiges dafür, das das operative Geschäft und die – so wird allgemein am Markt gesagt – innovative Technologielandschaft aus der Aktiengesellschaft herausgelöst werden wird, um deren „Weiterbestehen“ zu ermöglichen. Komplizierte Lizenzfragen werde einen solchen Prozess erschweren. Niemand wird bereit sein eine Gesellschaft zu übernehmen, der Milliardenforderungen geschädigter Anleger/Investoren ins Haus stehen.
Dienstag fragten wir uns: Wird es einen Boden geben oder geht es weiter Richtung 0,00 EUR? Und im Moment sieht es nach der zweiten Variante aus. Und übrigens kann die Deutsche Börse wohl selbst im Insolvenzfall ein Unternehmen nicht sofort aus dem DAX nehmen… – Also zumindest hier Gnadenfrist bis zur nächsten Überprüfung. Vielleicht sollte man hier zukünftig die Regeln „überarbeiten“.
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Auch der Insolvenzverwalter wird da weitermachen, wo das neue Management angefangen hat: Ob und wie profitabel das reale Geschäft Wirecards überhaupt ist? Macht eine Rettung überhaupt Sinn oder ist der Aschheimer Paymentdienstleister ohne Luftgewinne nicht mal profitabel? Auch hier müssen Antworten her – schnell und eindeutig. Die Spekulationen um eine Übernahme machen in der derzeitigen Lage keinen Sinn. Niemand würde auch nur die Übernahme eines Unternehmens in Betracht ziehen mit einer derartig hohen potentiellen Schadensersatzforderung ohne zu wissen, wieviel Umsatz, wieviel EBITDA erzielt das Unternehmen überhaupt – und ein Assetverkauf wäre wohl eher Sache eines Insolvenzverwalters – die letzte, für die Stakeholder ungünstigste Lösung, wahrscheinlich.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google)}
Softbank kann sich zurücklehnen
Einen trifft es weniger, als ursprünglich befürchtet oder zu vermuten gewesen wäre. Softbank hatte sich letztes Jahr pressewirksam und gut für Wirecards Glaubwürdigkeit in form einer Wandelanleihe über 900 Mio. EUR „angeblich“ an Wirecard beteiligt. Wieso angeblich? Weil softbank kein eigenes Geld investiert hatte, sondern Vertreter Softbanks gemeinsam mit einem Staatsfonds die 900 mio. EUR „zwischenfinanzierten“ und dann – wohl komplett – am Kapitalmarkt als strukturiertes Produkt platzierten. Hat einen Geschmack,weil immer vom zukünftigen Großaktionär gesprochen worden ist und der Markt sich aus dieser Partnerschaft wichtige Impulse für Wirecards Geschäft ausrechnete. Was ja auch ansatzweise von einigen Softbank-Beteiligungen nach dem „vorübergehenden“ Anteilserwerb durch Softbank passierte. Im Handelsblatt fand sich beispielsweise hoffnungsfroh am 25.06.2020 folgender Hinweis: „Softbank steigt mit 900 Millionen Euro als strategischer Partner bei Wirecard ein.„
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Anwaltskanzleien überschlagen sich mit „Hilfsangeboten“ – möglicherweise einzige Chance den Schaden zu begrenzen
Ins Auge fiel uns die Anwaltskanzlei Dr. Greger und Kollegen, die in einer Pressemeldung nachvollziehbar Möglichkeiten insbesondere für die Anleihegläubiger nennen. Es geht hier um die Kapitalmarktanleihe von insgesamt 500 Mio. EUR, die Wirecard letztes Jahr mit Moodys-Rating blitzschnell platzierte – mit hoher Nachfrage. Rechtsanwalt Dr. Greger: „Für Gläubiger der Wirecard-Anleihe (WKN A2YNQ5) sehen wir durchaus Erfolgschancen, die Anleihe durch eine außerordentliche Kündigung zur sofortigen Rückzahlung fällig zu stellen. Damit kann schon jetzt der volle Nominalbetrag zurückgefordert werden und es ließe sich vermeiden, den regulären Rückzahlungstermin im Jahr 2024 abwarten zu müssen. Dieser Anspruch kann und sollte umgehend durchgesetzt werden.“ AKTUELL HANDELT DIE ANLEIHE BEI 29,00 EUR (15.17 Uhr, XETRA-Handel). Wäre möglicherweise für die Anleger eine Chance. diese Kanzlei bietet, wie andere, eine „Interessengemeinschaft“ an, im ersten Schritt kostenlos. Aber Achtung: Es wichtig sich die Kosten im Vorfeld nennen zu lassen, um nicht nahcher noch mehr „draufzuzahlen“. „Wirecard-Aktionäre und Wirecard-Anleihegläubiger, die hierüber weitere Informationen wünschen, können sich kostenlos der von der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen initiierten Interessensgemeinschaft anschließen.“
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Klage gegen E&Y scheint zumindest einen zahlungsfähigen Gegner zu haben
Die Rechtsanwaltskanzlei Schirp und Partner sieht hier die Möglichkeit Geld zu sehen, das eine insolvente Wirecard wohl nicht mehr zahlen kann. Und das E&Y jede Bilanz testierte trotz – wie jetzt bekannt geworden – seit Jahren fehlenden Millionen und Milliarden hat schon einen sehr starken Geschmack. Die Kanzlei bietet auch eine Prozessfinanzierung an, so das kein Geld „in die Hand genommen werden muss“. Auschnittsweise:
„Ziel der Sammelklage gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist, dass EY die Wirecard-Investoren (Aktien, Derivate, Anleihen) für ihre Verluste entschädigen soll. Denn EY war in den vergangenen Jahren stets Jahresabschlussprüfer der Wirecard AG und hat die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2018 ohne Beanstandungen testiert. Schirp & Partner haben in Kooperation mit Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher bereits erste Klagen gegen EY eingereicht; weitere Klagen sind in Vorbereitung.„
Natürlich melden sich die Anwälte, Vereinigungen und Interessensgruppen nicht uneigennützig zu Wort. Aber die Klage werden „copy-Paste“ sein und sich nur in Schadenshöhe, Kaufzeitpunkt der Aktie und möglicherweise Anspruchsgegener unterscheiden: Mögliche Ziele der Klagen wären E&Y, die zuständigen E&Y-Partner persönlich, Wirecard AG, Ex-CEO Markus Braun, Ex-COO Marsalek, mögliche andere Mitwisser im Konzern oder eingeschaltete Treuhänder, Moodys bei den Anleihegläubigern und andere. Also warum sich nicht Musterverfahren anschließen und so die eigenen Kostenrisiken reduzieren. Ob Rechtsschutzversicherungen in allen Fällen eine Deckung bieten, hängt oft auch vom Kleingedruckten der Versicherung und den Umfang der Rechtsschutzversicherung ab, die der Versicherungsnehmer gewählt hatte.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google)}
Wer wusste Bescheid?
Man kann mittlerweile davon ausgehen, dass die von der FT und anderen Presseorganen öfters zitierten „Exellisten“ und internen Unterlagen Wirecards wohl reale Daten enthielten, die „irgendjemand“ Internes zugespielt hatte. Schade das die Person sich nicht den Schub gegeben hat, die verdächtigen Vorgänge anzuzeigen und so möglicherweise „den Ball schneller ins Rollen“ gebracht hätte. Wieviele wussten von den Luftbuchungen? Man kann wohl davon ausgehen der Ex-CEO Markus Braun und der für das Drittpartnergeschäft zuständige COO Marsalek; der „Drittpartner“ Al Alam (ob wirklich eine „unabhängige“ Firma oder doch von den Initiatoren kontrolliert, wird man wohl nie erfahren) muss involviert gewesen sein. In Singapur muss es Mitwisser geben, in der Zentrale sehr wahrscheinlich auch. Es sollen ja ab 2019 die Drittpartnergeschäfte „innerhalb des Wirecard-Kosmos abgerechnet und dokumentiert worden sein“ – also auch hier Beteiligte. Natürlich die Treuhänder, die ja angeblich die Gelder verwalteten und auf ihren Konten als Collateral hielten – sowohl der ausgeschiedene Treuänder, als auch der in 2019 neu mandatierte.Wobei der in die Schlagzeieln geratene Philippinische Treuhänder heute gegenüber der Presse versicherte getäuscht worden zu sein und nichts von dem Betrug geahnt hätte. Seine Rolle hätte eigentlich „nur“ darin bestanden Konten für einen Kunden zu eröffnen, seine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt zu haben für Besprechungen und ansonsten seien die Verträge noch gar nicht unterzeichnet gewesen. Eigentlich unglaublich, aber es gab in diesem Skandal bereits eine Vielzahl eigetnlich unglaublicher Vorgänge. Also auch hier muss man die weitere Aufklärung abwarten, Und weitere Mitwisser? Es war die Rede von gefälschten Bankschreiben und „einzelnen Bankmitarbeitern“, die falsche Bestätigungen gemacht hätten.
Hätte man den Zatarra-Report ernster nehmen sollen? Das Problem war: Er enthielt eine Vielzahl von Vorwürfen, die größtenteils unbelegt und wie aus einem „Gemischtwarenladen“ zusammengestellt erschienen. Ein Treffer im Umfeld von zu vielen offensichtlich falschen Anschuldigungen, wurde nicht für möglich gehalten oder auch nur ernstgenommen.
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