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Redaktion: 

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Ralf Goldermann | Autorenkürzel: rg |

Hinweis auf Online-Streitschlichtungs-Plattform

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.

Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
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Hinweis zum Markenrecht:

MDAX®, TecDAX® und SDAX® sind eingetragene Marken der Deutschen Börse AG und unterliegen den hier einzusehenden Markenrechten.

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Erklärung zur Berichterstattung auf Nebenwerte Magazin
Die Alketas AG erklärt als Betreiber des Nebenwerte Magazins, dass sämtliche redaktionellen Beiträge des Nebenwerte Magazins mit journalistischer Sorgfalt erstellt werden.

Unsere Redakteure beachten bei der Recherche, Bearbeitung und Erstellung aller veröffentlichten Beiträge die journalistischen Sorgfaltspflichten. Diese umfassen allen voran die wahrheitsgemäße Berichterstattung sowie die erforderliche Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.

Keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren
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Hinweis zu Finanzanalysen Dritter
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Freiwillige Journalistische Selbstverpflichtung gegenüber dem WpHG
Die Redaktion des Nebenwerte Magazins unterliegt der publizistischen Selbstkontrolle durch den Schweizer Presserat  und erklärt ausdrücklich, die Grundsätze des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zur Veröffentlichung von Insiderinformationen und zur Marktmanipulation zu beachten.

Gemäß der journalistischen Selbstverpflichtung bekennt sich die Redaktion zu den publizistischen Grundsätzen des Journalistenkodex, insbesondere  zu der Richtlinie 9.2 Interessenbindungen (www.presserat.ch).  Präzisiert und konkretisiert in der Richtlinie 7.4 zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung des Deutschen Presserats. Und im Weiteren insbesondere an die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung vom 2. März 2006.

Redakteure des Nebenwerte Magazins dürfen Insiderinformationen nicht geschäftlich, d.h. zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil oder zum wirtschaftlichen Vorteil Dritter verwenden, bevor sie veröffentlicht worden sind. Dies gilt vor allem für den Kauf/Verkauf von Wertpapieren in eigenem oder fremdem Namen. Ferner dürfen Redakteure die Veröffentlichung einer Information grundsätzlich nicht auf Basis der Erlangung eigener persönlicher Vorteile oder zum Vorteil Dritter vornehmen.

Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten
Die Redaktion des Nebenwerte Magazins verfügt über ein internes Kontrollsystem zur Vermeidung von Interessenskonflikten.

Redakteure dürfen weder direkt noch durch Bevollmächtigte Wertpapiere kaufen oder verkaufen, über die auf Nebenwerte Magazin in den vorherigen zwei Wochen ein Beitrag veröffentlicht wurde bzw. in den nächsten zwei Wochen ein Beitrag zur Veröffentlichung vorgesehen ist.

In Fällen, in denen unter Einhaltung der eben genannten Sperrfrist für Käufe und Verkäufe von Wertpapieren dennoch ein Interessenkonflikt vorliegt, wird dieser für den Leser deutlich sichtbar ausgewiesen.

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