Was ist zu tun fragen sich viele Wirecard AG (ISIN: DE0007472060)-Anleger und sie fragten auch uns. Das was wir tun können, ist diese Frage weitergeben.
Wir wandten uns an eine Münchener Kanzlei, die bekannt ist für entsprechende Fragestellungen mit geschädigten Privatanlegern im Kapitalmarkt. Es gibt Hoffnung, aber nicht zu viel und man muss Geduld haben – das wäre in zwei Sätzen das Fazit. UND ES GEHT OHNE WEITERE FINANZIELLE RISIKEN ODER KOSTEN. Hier unser Gespräch mit dem Rechtsanwalt Dr. Werner A. Meier:
Herr Dr. Werner A. Meier sind im Komplex Wirecard AG Ansprüche der Gläubiger und der Aktionäre gegeben?
Dr. Werner A. Meier: Ansprüche der Inhaber von Wirecard-Schuldverschreibungen sind sicher gegeben. Auch Anleger, die in Zertifikate anderer Emittenten investiert haben, werden über Ansprüche verfügen. Darüber hinaus werden aber auch Aktionäre Ansprüche haben. Gerade in vergleichbaren Fällen wie ComROAD wurde von Oberlandesgerichten zugesprochen.
Ist es daher sinnvoll, gegen Wirecard AG vorzugehen?
Bei der Wirecard AG selbst ist bereits die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Anders sieht es jedoch gegen die Vorstände und Aufsichtsräte persönlich aus. Unter Voraussetzungen kann unmittelbar auf deren Vermögen zugriffen werden.
Die BaFin scheint nicht frei von Fehlern gehandelt zu haben. Sollte diese in Anspruch genommen werden?
Die BaFin verfügt über ein Haftungsprivileg. Vergleichbare Verfahren sind daher für Anleger ungünstig verlaufen. Ich würde eher empfehlen, hiervon Abstand zu nehmen.
Wer könnte den sonst noch in Anspruch genommen werden?
Definitiv die Prüfungsgesellschaften. Wenngleich hier zu beachten ist, dass die Voraussetzungen hoch sind, wird hier angesichts der immensen Fehler ein zentrales Feld der Auseinandersetzungen liegen.
Vertritt Ihre Kanzlei auch Wirecard-Fälle? Wie hoch schätzen Sie die Erfolgsaussichten ein?
Wir vertreten Anleger. Die Erfolgsaussichten gegen die deliktisch Handelnden sind sicher intakt; aber hier ist zu beachten, dass nicht sicher ist, ob das Urteil auch vollstreckt werden kann.
Daher wird man in jedem Fall auch die Prüfer vorgehen müssen. Hier sind hingegen rechtliche Hürden vorhanden, die nicht zu unterschätzen sind.
Ist es denn wirklich sinnvoll, wie sagt man so schön „gutem Geld schlechtes hinterherzuwerfen“? Sollte man nicht lieber abwarten, ob sich etwas tut an der Klagefront?
Derzeit sollte man die valablen Ansprüche geltend machen. Bei unsicheren Ansprüchen kann man ggf. noch abwarten. Hier kann sich ein Mandat bei einem spezialisierten Rechtsvertreter in Betracht kommen mit dem Auftrag, die Entwicklung zu verfolgen und bei Gelegenheit aussichtsreiche Möglichkeiten aufzuzeigen.
Was sind denn valable Ansprüche; wo sehen Sie die im Wirecard-Komplex?
Das sind insbesondere solche gegen die Prüfungsgesellschaften. Das Ausmaß der Verfehlung ist dort schon eklatant.
Wem das Risiko zu hoch ist, sollte lieber die Prozessfinanzierung wählen.
Was heisst denn in diesem Zusammenhang „Porzessfinanzierung“?
Die Finanzierungsgesellschäft trägt das Risiko des Prozesses. Wenn dieser erfolgreich ist, bekommt sie einen Teil des Erlöses. Wenn der Prozess verloren geht, trägt die Finanzierungsgesellschaft die Kosten.
Es gibt ja diverse „Angebote“ für Wirecard-Geschädigte. Haben sie als Anwalt eigentlich noch einen Überblick?
Freilich. Da gibt‘s den Grundsatz: „Bekannt und bewährt“. Wir arbeiten seit Jahren mit einem starken Finanzierer zusammen, der auch im vorliegenden Fall zur Verfügung steht.
Können Anleger Sie auch direkt erreichen, falls Rückfragen bestehen sollten?
Natürlich. Wir haben ein Team zusammengestellt, welches sicherstellt, dass Anfragen unverzüglich bearbeitet und beantwortet werden.
Wie lange würde ein Verfahren dauern?
Da ein Eilverfahren gegenwärtig nicht sinnvoll ist, sollte man auf jeden Fall zwei, drei Jahre einplanen.
Sehr geehrter Herr Dr. Meier, wir bedanken uns ganz herzlich für die überaus präzisen Ausführungen.
Ich bitte Sie, es war mir ein ausnehmendes Vergnügen und es ist ausschließlich an mir, Ihnen für die überaus freundliche und stets angenehme Zusammenarbeit zu danken.
RA Dr. Werner A. Meier ist im Anlegerschutz, Bankrecht und Börsenrecht tätig. Komplexe Verfahren werden von RA Dr. Meier persönlich unter Mitwirkung eines oder mehrerer Kollegen betreut.
Er nimmt sich weiterhin schwerpunktmäßig der Angelegenheiten mit Bezug zu den Vereinigten Staaten von Amerika und von Großbritannien an.
Ferner betreut er umfangreiche Verfahren im Kartellrecht mit Mandanten aus gut 20 europäischen Staaten.
Kanzleiportrait
Die Kanzlei Marzillier, Dr. Meier und Dr. Guntner Rechtsanwalts GmbH wird von den drei Namensgebern betrieben
Die Sozien waren zuvor erfolgreich in der Wirtschaft und im Bankenbereich tätig und verfügen über langjährige Erfahrungen als Rechtsanwälte.
Die Kanzlei führte und führt neben großen deutschen Verfahren auch solche in den Vereinigten Staaten von Amerika durch und konnte in einer Vielzahl von Fällen von Banken und Finanzhäusern hohe Millionenbeträge für ihre Mandanten zurückführen.
Die Sozien werden von weiteren Rechtsanwältinnen unterstützt.
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