Am 13.02.2019 hieß es „Die STARAMBA SE (ISIN: DE000A1K03W5) hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Erlöse aus Verkäufen von 3D-Scannern, der hauseigenen Kryptowährung Staramba.Token, 3D-Avataren und digitalen Produkten in MATERIA.ONE erzielt.
Die Summe der Einnahmen beläuft sich nach vorläufigen Auswertungen auf ca. EUR 17,6 Mio. Auf Basis dieser Erlöse und vor dem Hintergrund der im Jahresabschluss 2017 genannten (handels- und steuerrechtlichen) Unsicherheiten hinsichtlich der Tokenverkäufe hat STARAMBA das Geschäftsjahr 2018 mit einem operativen Gewinn (EBITDA) in Höhe von ca. EUR 5,7 Mio. abgeschlossen.“
Nähere Angaben über die Umsatzverteilung zwischen Tokensale und anderem wurden wohl auf der Hauptversammlung der STARAMBA gemacht. Julian v. Hassell ehemaliger Direktor der STARAMBA SE sagt in einem Interview u.a.: „Ich bin darüber, wie der Verwaltungsrat und der geschäftsführende Direktor als Organe der Gesellschaft mit dem WP umgegangen sind, offen gestanden sehr irritiert. Ganz egal, wie sich die Dinge im Rahmen der Prüfung zugetragen haben mögen: Diese krawallige Tonlage schadet den Interessen der Aktionäre. (…)„. Herr Julian v. Hassel äußert sich unverblümt in unserem Exklusivinterview, welches wir gestern veröffentlichten. Seine Antworten werfen einige Fragen auf, die die Anleger bestimmt in nächster Zeit noch beschäftigen werden. Das nebenwerte-magazin.com bleibt dran.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel}