General Standard | STARAMBA: Maßnahmen zur Aufklärung eingeleitet – Was ist da los?

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Der Verwaltungsrat der STARAMBA SE (ISIN: DE000A1K03W5) teilt nicht die am vergangenen Freitag, den 25. Mai 2018, kommunizierte Einschätzung des Abschlussprüfers, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zur Erteilung eines Versagungsvermerks für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2017.

Gleichzeitig nimmt die STARAMBA SE die vermeintlichen Gründe, die zur Versagung des Bestätigungsvermerkes geführt haben, ausgesprochen ernst. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsrat bereits Maßnahmen zur konsequenten Aufklärung eingeleitet.

Zuvor hatte die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt, dass die gesetzlichen Vertreter der STARAMBA SE die für die Prüfung der Umsatzrealisation sowie des Bestands der Forderungen erforderlichen Aufklärungen und Nachweise nicht erbracht haben sollen.

Die Versagung des Bestätigungsvermerks hat keine Auswirkungen auf die Finanzplanung der STARAMBA SE. Mit aktuell selbst ohne den Initial Token Sale zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 5,5 Mio. EUR ist die Finanzierung des geplanten Wachstums gesichert. Zudem haben bedeutende Aktionäre der Gesellschaft ihr Vertrauen in die STARAMBA SE sowie in den Verwaltungsrat zum Ausdruck gebracht. Ein weiterer Vertrauensbeweis sind die Reaktionen auf den ebenfalls am vergangenen Freitag, den 25. Mai 2018, gestarteten Initial Token Sale: Die Registrierungen für den Verkaufsstart des STARAMBA.Token liegen mit bereits 12.000 Anmeldungen deutlich über den Erwartungen. Die Planungen werden wie angekündigt mit einem unverändert gültigen Zeitplan umgesetzt.

Um Schaden von der Gesellschaft, insbesondere von den mehr als 90 Mitarbeitern sowie den Geschäftspartnern und Kapitalgebern der STARAMBA SE, infolge des seiner Ansicht nach zu Unrecht versagten Bestätigungsvermerks, abzuwenden, hat der Verwaltungsrat unverzüglich Gespräche mit einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufgenommen. Die vermeintlichen Verhinderungsgründe sollen in einem unabhängigen Gutachten geprüft werden.

Darüber hinaus wird der Verwaltungsrat der ordentlichen Hauptversammlung der STARAMBA SE vorschlagen, das Gremium teilweise neu zu besetzen, um die Fachkompetenz dieses bedeutenden Organs des Unternehmens weiter zu erhöhen. Zu diesem Zweck sollen ausgewiesene Experten für Finanzen und Wirtschaftsprüfung in den Verwaltungsrat einziehen. Unter der neuen Leitung wird ein Prüfungsausschuss gebildet werden, der in Zukunft die Wirtschaftsprüfungen fachlich vorbereitet und begleitet.

Die STARAMBA SE legt größten Wert auf eine transparente und kontinuierliche Kommunikation, um die Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens zu unterstreichen. Informationen über die Mandatierung einer zusätzlichen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und das Vorgehen zur Aufklärung des Sachverhalts wird die Gesellschaft bekannt geben, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

Noch am Freitag teilte Staramba mit, das der Verwaltungsrat der STARAMBA SE die Mitteilung des Abschlussprüfers, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erhalten hat, dass dieser einen Versagungsvermerk für den Jahresabschluss und Lagebericht 2017 erlässt.

Nach Aussage des Abschlussprüfers kann nicht beurteilt werden, ob Anpassungen erforderlich waren in Bezug auf die ausgewiesenen Umsatzerlöse und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einschließlich der zugehörigen Angaben, da die gesetzlichen Vertreter die für die Prüfung der Umsatzrealisation sowie des Bestands der Forderungen erforderlichen Aufklärungen und Nachweise nicht erbracht haben sollen. Aufgrund der Bedeutung des dargestellten Prüfungshemmnisses wird der Bestätigungsvermerk versagt.

Der Verwaltungsrat teilt diese Einschätzung des Prüfers nicht. Mit Erlass des Versagungsvermerks durch BDO wird der Verwaltungsrat über das weitere Verfahren zur Feststellung und Billigung des Jahresabschlusses und Lageberichts 2017 entscheiden.

Aktuell (28.05.2018 / 08:18Uhr) notieren die Aktien der Staramba SE im Frankfurter-Handel mit einem Minus von -26,00 EUR (-41,27 %) bei 37,00 EUR.


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