General Standard | NEXR ehem. STARAMBA: Lag Einiges im Argen! Bestätigt von Amts wegen.

Post Views : 623


Die ehemalige STARAMBA SE (ISIN: DE000A1K03W5) jetzt NEXR Technologies SE (ISIN:  DE000A1K03W5) ist nach der Querelen im November nicht mehr im so im Fokus, „sowieso alles verloren?“

Im November gab es einen neuen CEO, neuen Name, neue Kontrollmehrheit, aber jetzt wird es richtig spannend. Und es gab im November eine Presseerklärung vom ehemaligen Staramba-Direktor Julian von Hassel. Unsere Leser erinnern sich bestimmt noch an sein damaliges Interview, in dem er unter anderem ankündigte gegen einige Hauptversammlungsbeschlüsse der Staramba Anfechtungsklage einzulegen.Und seine Klage brachte weitreichende Erfolge. Was damals alles im November aufgearbeitet oder angekratzt wurde können Sie hier lesen.

Und jetzt wird bestätigt, dass 2017 einiges falsch gelaufen ist

Ob jetzt Aktionäre, die damals aufgrund der falschen Lageberichtsangaben und falschen „Umsatzzahlen“ die Staramba-Aktie gekauft haben, jetzt auf Schadensersatz klagen, ist der Redaktion nicht bekannt, auf jeden Fall:

„Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat erwartungsgemäß eine fehlerhafte Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2017 festgestellt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verstöße gegen anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017:

1. Der Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 sei in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft: Die Darstellung und Analyse der Ertragslage sei nicht angemessen, der Risikobericht sei nicht vollständig und der für das Geschäftsjahr 2018 prognostizierte Umsatzbetrag von EUR 13 Mio. sei um mehr als 95 % zu hoch angegeben.

2. Die Werthaltigkeit des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2017 mit EUR 21,2 Mio. angesetzten – aus der Verschmelzung mit der STARAMBA GmbH im Jahr 2016 resultierenden – Geschäfts- oder Firmenwertes habe nicht nachgewiesen werden können.

3. Die Anhangangaben im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 3,6 Mio. sowie die Darstellung der Auswirkungen der Transaktion auf die Finanzlage der STARAMBA SE seien nicht sachgerecht.

Geschäftsführender Direktor und Verwaltungsrat der NEXR Technologies SE haben der Fehlerfeststellung der DPR zugestimmt. Nach dieser Einverständniserklärung wurde gemäß § 342b Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 HGB die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom abschließenden Prüfergebnis der DPR in Kenntnis gesetzt. Zudem wird die Gesellschaft die Fehlerfeststellung in Abstimmung mit der BaFin im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Darüber hinaus haben die entsprechenden Fehler in der Rechnungslegung bereits im Jahresabschluss 2018 Berücksichtigung gefunden. Der Jahresabschluss 2018 der STARAMBA SE (nun unter NEXR Technologies SE firmierend) wurde durch den Wirtschaftsprüfer testiert. Die Fehlerfeststellung berührt Umsatz und Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres nicht.“

{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google)}

Die STARAMBA war im Hype der Kryptowährungen auf den Zug aufgesprungen, platzierte einen Token, der wahrscheinlich im Moment wenig realen Gegenwert hat, suggerierte Umsätze, die „nur Verkaufserlöse aus dem Tokensale waren“ und nicht aus dem eiegntlichen Geschäft kamen. Zugkräftige Namen für Unternehmensnachrichten, homöopatische Umsätze wurden hochgejubelt, die Aktie explodierte aufgrund dieser Marketingmaschine um dann um so tiefer wieder zu fallen – Trauerspiel. Warner gab es genug, wie Herr von Hassel, der früh warnte, aber nicht gehört wurde.

Aktuell (20.12.2019 / 17:35 Uhr) handeln die Aktien der NEXR Technologies SE im Xetra-Handel  mit 1,36 % (+0,03 EUR) im Plus bei 2,23 EUR. Der Kurs zeigt wie weit NEXR gefallen ist. Und der Token, der seinerzeit an die Anleger verkauft wurde, ist wahrscheinlich …

 


Chart: STARAMBA SE | Powered by GOYAX.de

Share : 

Interviews

Wochenrückblick

Trendthemen

Anzeige

Nachrichten SMALL CAPS

Anzeige

Related Post

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner