General Standard | NEXR ehem. STARAMBA: ESKALATION

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Die ehemalige STARAMBA SE (ISIN: DE000A1K03W5) jetzt NEXR Technologies SE (ISIN:  DE000A1K03W5) brachte sich in den letzten Wochen wieder in den Fokus: Neuer CEO, neuer Name, neue Kontrollmehrheit, aber

jetzt wird es richtig spannend. Heute gab es eine Presseerklärung vom ehemaligen Staramba-Direktor Julian von Hassel. Unsere Leser erinnern sich bestimmt noch an sein damaliges Interview, in dem er unter anderem ankündigte gegen einige Hauptversammlungsbeschlüsse der Staramba Anfechtungsklage einzulegen. Und jetzt scheint er einen (Teil-) Erfolg vor Gericht erreicht zu haben:

„Das Landgericht Berlin hat auf Anfechtungsklage von Herrn von Hassell gegen die NEXR Technologies SE (WKN: A1K03W), vormals Staramba SE, die dem geschäftsführenden Direktor, Herrn Christian Daudert, von der Hauptversammlung erteilte Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 für rechtswidrig erklärt. Der Kläger hat eine Vielzahl von Rechtsverstößen vorgetragen, die eine Entlastung unzulässig gemacht haben.“

Das hört sich nach einem „Schlag ins Gesicht“ für die damals Verantwortlichen – wir erinnern uns daran, das Herr Daudert relativ abrupt am 16.09.2019 von seinem Vorstandsposten degradiert wurde und ersetzt wurde: „Des Weiteren wurde Herr Christian Daudert ebenfalls mit Beschluss vom heutigen Tage mit sofortiger Wirkung als geschäftsführender Direktor aus wichtigem Grund abberufen. Herr Daudert bleibt Mitglied des Verwaltungsrats“{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google)}

Ein Gerichts-Erfolg der viele neue Fragezeichen schafft

Heute heßt es weiter in der Presseerklärung von Julian voon Hassel: „Obwohl der Verwaltungsrat in einer SE (Europäische Aktiengesellschaft), der Rechtsform der NEXR SE/ Staramba SE, erheblich höhere Verpflichtungen hat als der Aufsichtsrat einer deutschen Aktiengesellschaft (AG), hat das Gericht diesen, und somit seine Mitglieder, nicht für die vorgetragenen Rechtsverstöße verantwortlich gesehen und die Anfechtungsklage gegen deren Entlastung für 2017 insoweit abgewiesen. Die Vorwürfe des Klägers betrafen u.a. auch die Vorgänge um die zweimalige Versagung eines Testats für den Jahresabschluss 2017.Der Kläger hält die Rechtsauffassung des Landgerichts in diesem Punkt nicht für sachgerecht und wird über die Einlegung einer Berufung entscheiden, sobald die Begründung des Urteils vorliegt – dies insbesondere vor dem Hintergrund des am Tag der Urteilsverkündung bekannt gewordenen Urteils des Landgerichts Frankfurt (Aktenzeichen 3-05 0 54/19), das den Vorsitzenden des Aufsichtsrates einer deutschen börsennotierten Gesellschaft für eine rechtswidrig nicht erteilte Auskunft auf der Hauptversammlung für nicht entlassungsfähig gehalten und seine Entlastung durch die Hauptversammlung auf Anfechtungsklage für nichtig erklärt hat.“

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Es geht aalso vermutlich noch weiter. Und es gibt weitere Verfahren und Vorwürfe. Und hier geht es auch ums Geld der freien Aktionäre.

Und 20 Mio strittig „entnommen“?

Die Presseerklärung nimmt auch Bezug zu möglicherweise wesentlich weitreichenderen Tatsachen: „Julian von Hassell hat im Zusammenhang der Rechtsverstöße des vormaligen geschäftsführenden Direktors Christian Daudert und der u.a. daraus resultierenden heutigen Schieflage der Gesellschaft Klage beim Landgericht Berlin gegen die von der ordentlichen Hauptversammlung 2018 beschlossene Kapitalerhöhung der NEXR SE in Höhe von bis zu € 20 Mio. eingelegt. Herr v. Hassell erkennt hierin unter anderem den Versuch einer verbotenen Einlagenrückgewähr des die Gesellschaft inzwischen kontrollierenden mittelbaren Großaktionärs Rolf Elgeti zu Lasten der Kleinaktionäre. Herr von Hassell wird außerdem die Einsetzung eines Sonderprüfers zur Prüfung diverser Vorgänge im Geschäftsjahr 2018, die in seinen Augen sowohl den Tatbestand der Untreue als auch den der Kursmanipulation von Mitgliedern der Organe ans Licht bringen könnten, gerichtlich durchzusetzen versuchen.“

Eine Flut von schwerwiegenden Vorwürfen, die konkrete Auswirkungen für die freien Aktionäre haben können, wenn es eine „unerlaubte Einlagenrückgewähr“ gäbe, dann müsste diese wohl rückabgewickelt werden. Wir werden versuchen kurzfristig Herrn von Hassel zu der aktuellen Entwicklung zu befragen und nähere Auskünfte zu erhalten. Wenn Sie die weitere Entwicklung garantiert nicht verpassen wollen:

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Über das verpflichtende Übernahmeangebot und den Erwerb der Kontrollmehrheit durch Herrn Elgeti berichteten wir bereits am 25.10.2019.

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Am 9.10. gab’s erstmal nen neuen Namen

„Mit Wirkung zum 9. Oktober 2019 wurde der neue Name in das Handelsregister eingetragen. Einhergehend mit der Namensänderung wurde im Rahmen einer stringenten Corporate Identity gleichzeitig ein neuer Internetauftritt nebst neuem Logo gelauncht. Der neue Name wird zeitnah in der gesamten Außendarstellung umgesetzt.“ Hört sich spannend an, macht aber noch keinen neuen Umsatz, bringt den Aktienkurs bestimmt nicht allein wieder nach oben, ist vielleicht ein kleiner Schritt, nach vielen Enttäuschungen. ABWARTEN, was als nächstes passiert.{loadmodule mod_custom,Sentifi Text Widget}

Unter der Führung des am 13. September neu berufenen geschäftsführenden Direktors Markus Peuler arbeitet die Unternehmensgruppe die definierten Maßnahmen ihres Restrukturierungsplans konsequent und zielgerichtet ab. Hierzu gehört unter anderem eine trennscharfe Definierung der Organisationsstruktur. Unter dem Dach der NEXR Technologie SE treten die Geschäftsfelder VR-Experiences, 3D-Scannersysteme und Motion Capture & Animation künftig unter eigenem Namen und Logo auf. Die Marke „VRIDAY“ vereint VR-Projekte und Dienstleistungen, „3D Instagraph“ entwickelt und vertreibt die eigenentwickelten Scannersysteme und „OnPoint Studios“ bietet in einem der größten MoCap-Studios Deutschlands alle Dienste rund um Motion Capture und Animation an.“

Könnte alles einem Marketing-Lehrbuch entnommen sein, hört sich gut an, aber wie gesagt, Umsatz, Neuanfang und Transparenz sind jetzt gefordert. Schöne Verpackung ist ganz nett, aber…

Was sagt die Analyse von HEUTE zu

Was stimmt hier nicht?

Bereits am 23.02.2019 erschien unser Beitrag über Staramba: „Am 13.02.2019 hieß es „Die STARAMBA SE  hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Erlöse aus Verkäufen von 3D-Scannern, der hauseigenen Kryptowährung Staramba.Token, 3D-Avataren und digitalen Produkten in MATERIA.ONE erzielt.Die Summe der Einnahmen beläuft sich nach vorläufigen Auswertungen auf ca. EUR 17,6 Mio. Auf Basis dieser Erlöse und vor dem Hintergrund der im Jahresabschluss 2017 genannten (handels- und steuerrechtlichen) Unsicherheiten hinsichtlich der Tokenverkäufe hat STARAMBA das Geschäftsjahr 2018 mit einem operativen Gewinn (EBITDA) in Höhe von ca. EUR 5,7 Mio. abgeschlossen.“

Nähere Angaben über die Umsatzverteilung zwischen Tokensale und anderem wurden wohl auf der Hauptversammlung der STARAMBA gemacht. Julian v. Hassell ehemaliger Direktor der STARAMBA SE sagte in einem Interview u.a.: „Ich bin darüber, wie der Verwaltungsrat und der geschäftsführende Direktor als Organe der Gesellschaft mit dem WP umgegangen sind, offen gestanden sehr irritiert. Ganz egal, wie sich die Dinge im Rahmen der Prüfung zugetragen haben mögen: Diese krawallige Tonlage schadet den Interessen der Aktionäre. (…)„. Herr Julian v. Hassel äußerte sich unverblümt in unserem Exklusivinterview, welches wir gestern veröffentlichten. Seine Antworten werfen einige Fragen auf, die die Anleger bestimmt in nächster Zeit noch beschäftigen werden. Das nebenwerte-magazin.com bleibt dran.“{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google)}

Aktuell (04.11.2019 / 09:04 Uhr) handeln die Aktien der NEXR Technologies SE im Xetra-Handel  mit 6,52 % (+0,15 EUR) im Plus bei 2,45 EUR. Der Kurs zeigt wie weit NEXR gefallen ist. Und der Token, der seinerzeit an die Anleger verkauft wurde, ist wahrscheinlich …

 


Chart: STARAMBA SE | Powered by GOYAX.de

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