Seit dem 25.10.2021, als die Eyemaxx eingestehen musste, die fälligen Zinsen für eine ihrer Anleihen nicht zhalen zu können – es geht um rund 1,5 Mio EUR – war auch dem letzten klar: Einiges geht schief bei Eyemaxx. Dann wurde ein zweiter Vorstand am 29.10. berufen – einer aus „dem internen Kreis“, der vorherige Alleinvorstand verpfändete einige Eyemaxx-Aktien, wofür auch immer, aber „zur Sache gab es nichts“. Für heute plant dann die One Square eien Telefonkonferenz für die Anleihegläubiger, um etwas Klarheit zu bekommen und die Mehrheit für ein Einberufungsverlangen für Anleihegläubigerversammlungen zu bekommen: :
DIE ONE SQUARE VERÖFFENTLICHUNG IN AUSZÜGEN.: „Aufgrund dieser dramatischen Entwicklung sind Anleihegläubiger aus allen drei von der Eyemaxx Real Estate AG emittierten Anleihen an One Square mit der Bitte herangetreten, die Vertretung der Anleihegläubiger der Eyemaxx Real Estate AG zu organisieren. (…) ein Einberufungsverlangen für eine Anleihegläubigerversammlung gestellt. Auf diesen Anleihegläubigerversammlungen soll der Vorstand der Eyemaxx Real Estate AG über den aktuellen Stand berichten und jeweils ein Gemeinsamer Vertreter gewählt werden, um eine optimale Vertretung der Interessen der Anleihegläubiger sicherzustellen.
One Square bittet alle Anleihegläubiger der Eyemaxx Real Estate AG, sich diesen Einberufungsverlangen anzuschließen. Zur weiteren Information lädt One Square zu einer Investoren-Telefonkonferenz ein. Auf dieser Telefonkonferenz wird One Square gemeinsam mit den Experten der Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek über den aktuellen Stand sowie die weiteren Schritte informieren.
Die Telefonkonferenz findet statt am 4. November 2021 um 17:00 Uhr.
Zugangsdaten sind folgende Einwahlnummern:
DE: + 49 69 201744220
UK: + 44 203 0092470
US: + 1 877 4230830
PIN: 46430593#. “
AUCH WENN ONE SQUARE NATÜRLICH AUCH WIRTSCHAFTLICHE INTERESSEN VERFOLGT, SO IST DOCH OHNE ORGANISATION DER ANLEIHEGLÄUBIGER DER NULLKOMMUNIKATION DER EYEMAXX VERANTWORTLICHEN KEIN KRAUT GEWACHSEN, insbesondere wenn man die heutige Veröffentlichung der Eyemaxx anschaut:
Eyemaxx beantragt „Sanierungsverfahren“
Heute schockt die Eyemaxx, auch wenn wenig überraschend, mit der Ankündigung: „Aschaffenburg, den 04. November 2021 – Nachdem Investorengespräche keine kurzfristige Lösung erbracht haben, hat die Eyemaxx Real Estate AG (ISIN DE000A0V9L94) heute einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren gestellt. Der Antrag wurde beim zuständigen Gericht eingebracht.Mitteilende Personen: Der Vorstand.“ (Unternehmensmeldung Eyemaxx, 04.11.2021, 10:32 Uhr)
Wohlgemerkt „SANIERUNGSVERFAHREN“ – hier ist nicht die Rede von einem Insolvenzantrag. Hier ist die Rede vom „zuständigen Gericht“ nicht vom Amtsgericht Aschaffenburg. Da die Kommunikation des Vorstands der Eyemaxx ihrer „Null-Politik“ treu bleibt, drängen sich hier neue Fragen auf:
Haben die Eyemaxx Verantwortlichen den Weg des österreichischen Sanierungsverfahrens als lukrativer oder „gestaltbarer“ empfunden, als das deutsche Insolvenzrecht? Spannende Frage, wie die – wahrscheinlich teuren – Anwälte der Eyemaxx, also des verantwortlichen Vorstands für die derzeitige Zahlungssituation, dann eine Zuständigkeit und Anwendbarkeit des österreichischen Gerichtsstands konstruiert haben. Wohl über die Existenz des zweiten Headquarters, wie es auf der Homepage heisst: Neben Aschaffenburg befinde sich dieses in ÖSTERREICH / Feuerwehrstraße 17 /2333 Leopoldsdorf bei Wien.
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Leopoldsdorf? Da war doch was mit einem denkmalgeschützten Schloss – repräsentativ und teuer
Wir spielten bereits auf die Österreich-Karte in unserem letzten Beitrag an: „Es bleibt leider spannend. Und ungewiss. Über die Problematik eines möglichen Insolvenzantrags informierten wir am 26.10.2021. Und es fragt sich auch, wie lange das imposante Schloss Leopoldsdorf bei Wien noch das Österreich „Headquarter“ der Eyemaxx beherbergen wird – laut Homepage ist es aktuell noch „in Funktion“. Denkmalgeschützte Immobilie, die möglicherweise mittlerweile „ein paar Nummern“ zu gross und insbesondere zu teuer sein sollte. Ausserdem sollte das Objekt wenig produktiv sein – möglicherweise Teil des Problems? Im Impressum der www.schloss-leopoldsdorf.com findet sich ein bekannter Ansprechpartner, der wohl auch in diesem Fall wenig Auskünfte erteilen wird: Dr. M. Müller.“ (nwm, 30.10.2021)
Oder hat der Vorstand einfach nur die Formulierung „Sanierungsverfahren“ gewählt, weil Insolvenzverfahren ihm zu „negativ“ erschien? Zuständigkeit sollte auf jeden Fall nach Firmensitz bei einem deutschen Insolvenzgericht und einem Insolvenzverwalter liegen, wie es die Anleihegläubiger erwarten würden, wenn sie deutsche Anleihen erwerben. Mal schauen, ob der neue Vorstand oder der „alte“ Vorstand hier kurzfristig KLARHEIT VERSCHAFFEN WERDEN – oder überhaupt wollen?
Offensichtlich spielt man die Österreichkarte mit dem Trick „Alle mit 20% abfinden“ – ist das möglich?
NACHTRAG 04.11.2021, 12:03 Uhr der österreichische STANDARD weiss mehr. In seiner Veröffentlichung unter der Überschrift “ : „Die Leitung sowie die gesamte Verwaltung befinden sich jedoch in Leopoldsdorf im Bezirk Bruck an der Leitha. Das Unternehmen habe deshalb „den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in Österreich“, woraus sich auch die Zuständigkeit des Landesgerichts Korneuburg ableite.“