24.04.2018 – Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der ALNO AG i.I. (ISIN: DE0007788408), Herr Prof. Dr. Martin Hörmann, hat heute das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten der Andersch AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M., im Zusammenhang mit der Ermittlung des Zeitpunkts der insolvenzrechtlichen Zahlungsunfähigkeit erhalten. In diesem Gutachten kommt die Andersch AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu dem Ergebnis, dass die ALNO AG i.I. bereits im Jahr 2013 zahlungsunfähig i.S.d. § 17 InsO war.
Vor diesem Hintergrund wird der Insolvenzverwalter nun die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Schadensersatzansprüche (insbesondere Organhaftungsansprüche) und Rückzahlungsansprüche nach insolvenzrechtlichen Anfechtungen geltend zu machen.
Trotz bestehender Schadensersatz- und Anfechtungsansprüche geht der Insolvenzverwalter nach derzeitigem Kenntnisstand weiter davon aus, dass es in dem Insolvenzverfahren mangels Verwertungsüberschuss i.S.d. § 199 Satz 2 InsO in keinem derzeit denkbaren Szenario zu einer Ausschüttung an die Aktionäre der ALNO AG i.I. kommen wird.
Aktuell (24.04.2018 / 08:04 Uhr) notieren die Aktien der Alno AG im Frankfurter-Handel mit einem Plus von +0,00 EUR (+7,47 %) bei 0,060 EUR.