Endor AG – die Entwicklungen bei dem Smallcap steuern auf eine Entscheidungsschlacht zu: Im Raum stehen zwei konträre Ansätze, um die finanzierenden Banken zufriedenzustellen: Von einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern scheint nach dem „Rauswurf“ des CEO’s und Hauptaktionärs eine StaRUG-Lösung präferiert. Und dagegen positionierte sich eine Gruppe um diesen ehemaligen CEO und derzeitigen Hauptaktionär, der über ein Massnahmenbündel inclusive Kapitalerhöhung ohne Enteignung der Aktionäre ein Überleben der Endor sichern will. Zuerst stand eine drohende „Null-Buchung“ der bestehenden Aktionäre bei Endor in den Raum, denn das Endormanagement brachte am 24. April die Anwendung des StaRUG ins Spiel, was bei den Endor-Aktionären voraussichtlich zu einem Totalverlust führen sollte.
Nach StaRUG Ouvertüre – erster Akt: Endor-Massnahmenpaket von Ex-CEO
Dann schlug der EX-CEO, Mehrheitsaktionär und Gründer der Endor AG zurück. Massnahmenpaket ohne StaRUG-Anwendung, mit gleichzeitigem Hinweis über mögliche Interessenskonflikten des neuen CFO mit dem als „Retter“ auftretenden Hedgefonds, Birkenstein Capital, der zufälligerweise, oder auch nicht, von einem ehemaligen „Kollegen“ aus gemeinsamen Blue Cap Zeiten gelenkt wird.
- „Barkapitalerhöhung in Höhe von 7,7 Mio EUR überzeichnet.
- Liquidität von über 17 Mio EUR steht zusätzlich zur Verfügung
- Erstes Quartal mit positivem Cash-Flow und und mit Gewinn.
- Endor AG für 2024 wieder profitabel
- Gewinn von 20 Mio EUR EBITDA in 2026 möglich
- Attraktive Alternative für Aktionäre“
Offene Auseinandersetzung – Schlagabtausch in den sozialen Netzen.
Das neue Management der Endor wird kritisiert und wäre wohl bei einem Erfolg Jackermeier’s Geschichte. Wie bereits bekannt, so beginnt die Argumentation, habe der aktuelle Vorstand den kreditgebenden Banken eine Offerte der Birkenstein Capital vorgelegt, nachdem diese auf einen signifikanten Anteil ihrer Kredite verzichten müssten. Die Aktionäre würden durch die Übernahme der Endor AG seitens Birkenstein Capital ihre Anteile verlieren. Im Netz findet sich OHNE erkennbare Quellenangabe die unbewiesene Behauptung, dass „Birkenstein / Davidson&Kempner gehen nach eigener Planung im Jahr 2028 von folgendem Ergebnis aus. In 2028 soll die Firma weiterverkauft werden – mit diesem Exit Szenario. Umsatz 280 Mio € EBITDA 70 Mio € Equity value 1207 Mio € Debt 0. Dem Management und mir wurden bis zu 20% „sweet equity“ versprochen. Mein Anteil soll bei 10% liegen.„
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Und jetzt tritt die SdK auf den Plan – a.o. HV der Endor gefordert. Ablösung der StaRUG-„Verdächtigen“.
Im Kapitalmarkt scheint die Anti-StaRUG-Front relativ geschlossen. Neben einem offenen Brief des DSW, der auf die Verantwortung des Managements auch gegenüber den Aktionären hinweist und Argumente gegen eine StaRUG-Lösung im Fall von Endor aufführt, liegt jetzt eine Presseerklärung des Sdk vor:
„SdK verlangt Einberufung einer Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG bei der Endor AG
Seit Ende April hat sich die Situation bei der Endor AG (WKN: 549166 / ISIN: DE0005491666) dramatisch verschärft. Nachdem der Finanzvorstand von Endor Anfang Februar die finanzielle Situation noch als stabil beschrieben hatte, wird nun aktiv die Einleitung eines so genannten StaRuG-Verfahrens diskutiert. Dieses würde nach Ansicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Totalverlust der betroffenen Aktionäre führen. In den zurückliegenden Tagen haben sich daher mehr als 130 Aktionäre der Endor AG bei der SdK gemeldet. Mittlerweile liegen der SdK Vollmachten und Bankbestätigungen von Aktionären vor, die zusammen mehr als 5 % des Grundkapitals halten.
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Endor – scheint zu einem Wettbewerb zwischen dem StaRUG-Vorschlag des neuen Managements und einer Alternative des Ex-CEO zu kommen.
Die SdK wird daher nach Eingang der Originalunterlagen zeitnah die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG bei der Gesellschaft beantragen. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung soll dem Vorstand Gelegenheit gegeben werden, die aktuell Situation und die Hintergründe, die zu dieser Situation geführt haben, zu erläutern. Ferner soll dem Vorstandsmitglied Matthias Kosch das Vertrauen entzogen, das Aufsichtsratsmitglied Ingo Weber abberufen und ein neues Aufsichtsratsmitglied gewählt werden.
Anmerkung: Ein Ausscheiden des CFO Kosch und des Aufsichtsrats Ingo Weber würde den Vorschlägen des Ex-CEO wahrscheinlich zum Erfolg verhelfen können. Und da der Ex-CEO Partei und gleichzeitig Mehrheitsaktionär ist, scheint eine solche Abstimmung der Hauptversammlung ein relativ sicheres Ergebnis zu haben – fragt sich nur, ob die Hauptversammlung stattfinden kann, bevor unabänderliche Tatsachen geschaffen wurden. Und ob es Stimmrechtseinschränkungen für den Hauptaktionär geben könnte, die derzeit nicht bekannt sind.
Der Finanzvorstand Matthias Kosch war bis Oktober 2023 im Vorstand der Beteiligungsgesellschaft Blue Cap AG. Sein ehemaliger Vorstandskollege bei BlueCap ist mittlerweile Allleingesellschafter und Geschäftsführer der Birkenstein Capital GmbH. Medienberichten zu Folge hat Birkenstein Capital ebenfalls ein Angebot im Rahmen eines möglichen StaRUG-Verfahrens angekündigt. Ferner soll laut Medienberichte das Management der Endor AG für den Fall einer Annahme des Angebotes von Birkenstein Capital mit so genanntem „sweet equity“ entlohnt werden. Aus unserer Sicht ist dies nicht hinnehmbar. Der Vorstand muss auch in schwierigen wirtschaftlichen Phasen dem Wohl aller Stakeholder dienen, auch dem der Aktionäre.
Anmerkung: Die zuvor zitierten „Sweet Equity“-Angebote, scheinen zumindest für die SdK glaubwürdig und eine weitere Bestätigung für Interessenskonflikte:
Aufgrund der im Raum stehenden Beteiligung des Vorstands in Form von „sweet equity“ und der Beziehung des Finanzvorstands zum Geschäftsführer und Inhaber der Birkenstein Capital GmbG erscheint uns eine objektive Suche nach Alternativen zu einem StaRuG-Verfahren durch den aktuellen Finanzvorstand nicht mehr möglich. Diesem ist daher aus Sicht der SdK das Vertrauen der Aktionäre zu entziehen. Herr Ingo Weber ist im dreiköpfigen Aufsichtsrat als der Finanzexperte ausgewiesen. Aufgrund der viel zu spät begonnenen Suche nach Refinanzierungsoptionen für die ursprünglich am 31.12.2023 fälligen Finanzverbindlichkeiten ist dieser abzuberufen.“ (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalrestrukturierung
03.05.2024 / 10:40 CET/CEST)