27.01.2020 – Die ehemalige STARAMBA SE (ISIN: DE000A1K03W5) jetzt NEXR Technologies SE (ISIN: DE000A1K03W5) liefert heute Morgen eine „Unternehmensmeldung“, deren Inhalt die verzweifelte Suche nach Fortschritten verdeutlicht. Wir wollen nicht werten, sondern unkommentiert die Meldung weitergeben, der Leser soll daraus seine Schlüsse selber ziehen:
„OnPoint Studios stellt mit einem erfolgreichen Start in das Jahr 2020 die Innovationskraft von NEXR Technologies SE (XETRA: 99SC) im Bereich Motion Capture & Animation erneut unter Beweis. Den Auftakt bildete das Cyber-Musikvideo „In Your Eyes (feat. Alida)“ von Star-DJ und Erfolgsproduzent Robin Schulz. Im Musikvideo animierte OnPoint Studios die Schlüsselsequenzen, insbesondere die lebensecht wirkenden Bewegungen der Avatare, also virtuellen Abbilder der beiden Protagonisten, in einem futuristischen High-Speed-Motorradrennen. Mit der hochwertigen Qualität in der fotorealistischen Erfassung von Körpern und Gesichtern sowie den animierten Bewegungen konnte OnPoint die Produzenten überzeugen. Auf Youtube wurde das Video in den ersten zehn Tagen bereits mehr als 2 Millionen Mal aufgerufen.“.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google)}
Interessanter war die Kursentwicklung der Aktie,die sich mehr als verdoppelte von einem Dahindümpeln bei rund 2,00 EUR ging es auf einmal raketengleich vom 13.01. bis zum 22.01.auf über 7,00 EUR, um dann wieder auf gut 5,00 EUR am freitag letzter Woche zu fallen – erklärlich sind diese Kurskapriolen eigentlich nur mit starken Käufen einer oder mehrerer Parteien, vielleicht seitens des neuen Hauptaktionärs – in diesem Zusammenhang spekulierte ja bereits Herr von Hassel im Vorfeld in seinem Interview vom Jahresanfang.
Vielleicht wird diesmal Umsatz angestrebt, nicht nur Presse
„Mit Blick auf den Neustart von NEXR freuen wir uns sehr, nur ein Jahr nach der Gründung von OnPoint echte Anwendungsfälle unserer Motion-Capture-Dienstleistungen präsentieren zu können. Neben den Wachstumsbranchen Gamessoftware- und Filmindustrie sehen wir zahlreiche Möglichkeiten für den Einsatz von animierten Avataren, wie virtuelle Unternehmensführungen, Gespräche mit Servicemitarbeitern oder Seminare an Niederlassungen rund um die Welt“, sagt Niklas Bothe, Leiter des MoCap Studios in Berlin. „Durch die räumlich und zeitlich uneingeschränkte Verfügbarkeit unserer Technologie ohne die zwingende Anwesenheit der Kunden sinken die Einstiegshürden für die Anwendung unserer Technologie“, ergänzt Markus Peuler, Geschäftsführender Direktor der NEXR Technologies SE
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Spannend (-er)
Unrühmliche Vorgeschichte
Im November 2019 gab es einen neuen CEO, neuen Name, neue Kontrollmehrheit, aber jetzt wird es richtig spannend. Und es gab im November eine Presseerklärung vom ehemaligen Staramba-Direktor Julian von Hassel. Unsere Leser erinnern sich bestimmt noch an sein damaliges Interview, in dem er unter anderem ankündigte gegen einige Hauptversammlungsbeschlüsse der Staramba Anfechtungsklage einzulegen.Und seine Klage brachte weitreichende Erfolge. Was damals alles im November aufgearbeitet oder angekratzt wurde können Sie hier lesen.
Und jetzt wird bestätigt, dass 2017 einiges falsch gelaufen ist
Ob jetzt Aktionäre, die damals aufgrund der falschen Lageberichtsangaben und falschen „Umsatzzahlen“ die Staramba-Aktie gekauft haben, jetzt auf Schadensersatz klagen, ist der Redaktion nicht bekannt, auf jeden Fall:
„Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat erwartungsgemäß eine fehlerhafte Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2017 festgestellt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verstöße gegen anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017:
1. Der Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 sei in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft: Die Darstellung und Analyse der Ertragslage sei nicht angemessen, der Risikobericht sei nicht vollständig und der für das Geschäftsjahr 2018 prognostizierte Umsatzbetrag von EUR 13 Mio. sei um mehr als 95 % zu hoch angegeben.
2. Die Werthaltigkeit des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2017 mit EUR 21,2 Mio. angesetzten – aus der Verschmelzung mit der STARAMBA GmbH im Jahr 2016 resultierenden – Geschäfts- oder Firmenwertes habe nicht nachgewiesen werden können.
3. Die Anhangangaben im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 3,6 Mio. sowie die Darstellung der Auswirkungen der Transaktion auf die Finanzlage der STARAMBA SE seien nicht sachgerecht.
Geschäftsführender Direktor und Verwaltungsrat der NEXR Technologies SE haben der Fehlerfeststellung der DPR zugestimmt. Nach dieser Einverständniserklärung wurde gemäß § 342b Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 HGB die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom abschließenden Prüfergebnis der DPR in Kenntnis gesetzt. Zudem wird die Gesellschaft die Fehlerfeststellung in Abstimmung mit der BaFin im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Darüber hinaus haben die entsprechenden Fehler in der Rechnungslegung bereits im Jahresabschluss 2018 Berücksichtigung gefunden. Der Jahresabschluss 2018 der STARAMBA SE (nun unter NEXR Technologies SE firmierend) wurde durch den Wirtschaftsprüfer testiert. Die Fehlerfeststellung berührt Umsatz und Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres nicht.“
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Die STARAMBA war im Hype der Kryptowährungen auf den Zug aufgesprungen, platzierte einen Token, der wahrscheinlich im Moment wenig realen Gegenwert hat, suggerierte Umsätze, die „nur Verkaufserlöse aus dem Tokensale waren“ und nicht aus dem eiegntlichen Geschäft kamen. Zugkräftige Namen für Unternehmensnachrichten, homöopatische Umsätze wurden hochgejubelt, die Aktie explodierte aufgrund dieser Marketingmaschine um dann um so tiefer wieder zu fallen – Trauerspiel. Warner gab es genug, wie Herr von Hassel, der früh warnte, aber nicht gehört wurde.
Aktuell (27.01.2020 / 08:02 Uhr) handeln die Aktien der NEXR Technologies SE im Tradegate-Handel zum Schluss Freitag bei 5,22 EUR. .