Was ist zu tun, fragten sich viele Bayer AG (ISIN: DE0007472060)-Anleger. Die katastrophale Übernahme der Monsanto hat viel Geld vernichtet. So leiteten wir am Donnerstag ein Interview mit einem Anlegeranwalt ein, nachdem bekannt geworden war, dass durch eien aktuelle Entscheidung des Landgerichts Köln ein Musterverfahren „starten wird“. So sinken die Klagekosten für den einzelnen Anleger, der im entsprechenden Zeitraum in Bayer Aktien, Anleihen oder Derivate auf Bayer investiert war oder seitdem ist. Von unseren Lesern erreichten uns zahlreiche Nachfragen, die wir an den Münchener Fachanwalt weitergaben.
Heute nachgefragt, um Unklarheiten zu beseitigen: Bayer Aktie – Voraussetzungen für Forderungen und welche Schadenshöhe könnte für Anleger massgeblich sein?
Frage nwm: Sehr geehrter Herr Dr. Meier. Schön, dass Sie sich die Zeit nehmen. Aufgrund zahlreicher Nachfragen, möchten wir Sie bitten zu erläutern, welche Handlungen der Bayer AG konkret eine mögliche Haftung ausgelöst haben?
Dr. Werner A. Meier: Die Haftung liegt darin begründet, dass Bayer nicht über die Risiken informierte, die aus der Übernahme von Monsanto resultieren. Monsanto sah sich in den USA enormen Inanspruchnahmen durch Schadenersatzklagen im Zusammenhang mit Glyphosat ausgesetzt.
nwm: Und in welcher Höhe bewegen sich die Möglichkeiten des einzelnen entschädigt zu werden? Konkret: Welche Positionsgrösse ist relevant und wirtschaftlich, gerichtliche Forderungen geltend zu machen?
Dr. Werner A. Meier: Das ist schlicht der Kursverlust, der aus der Differenz von Kauf und Verkauf der Aktien, Anleihen oder Derivate entstand.
nwm: Wenn jemand seine Bayer Aktien nicht verkauft hat, aber auf einem kräftigen Kursverlust „festsitzt“. Hätte der auch möglicherweise Ansprüche? Oder muss zwingend ein Verkauf vorliegen?
Dr. Werner A. Meier: Ansprüche sind immer gegeben, einerlei ,ob ein Verkauf erfolgte oder nicht.
Und auf weitere Nachfragen bestätigte er nochmals ausdrücklich, dass potentiell jeder Anleger, der im fraglichen Zeitraum Optionsscheine oder Optionen auf Bayer handelte und dabei verlor, genauso Ansprüche haben könnte, wie Aktionäre oder Anleihebesitzer.
Bisher mussten die Privatanleger zusehen, wie grosse amerikanische Fonds und Pensionskassen entsprechende Schadensersatzklagen gegen den Bayer Konzern platzierten, während für den Privatanleger die Kostenrisiken dieses verhinderten. Jetzt gilt für die Besitzer der Bayer Aktie: Klage mit geringerem oder keinem zusätzlichen Risiko möglich. Wir wandten uns an eine Münchener Kanzlei, die bekannt ist für entsprechende Fragestellungen mit geschädigten Privatanlegern im Kapitalmarkt, um eine Erläuterung der aktuellen Vorgänge. Hier nochmals der Anfang unseres Interviews vom Donnerstag:
„Bayer Aktie: Klage für wen und für welchen Zeitraum möglich?
nwm: Herr Dr. Meier, wer hat im Komplex Bayer AG Ansprüche?
Dr. Werner A. Meier: Dies hängt vom Erwerbsdatum der Aktien, Schuldverschreibungen oder Derivate ab. Wenn Gelder vom Herbst 2016 bis Mitte 2019 angelegt wurden, lohnt sich eine Prüfung, da in diesem Zeitraum die Kapitalmarktinformation der Bayer falsch bzw. unvollständig gewesen sein dürften.
nwm: Ist es sinnvoll, gegen Bayer AG vorzugehen? Was hat sich aktuell verändert in der Situation der Anleger?
Dr. Werner A. Meier: Solange eine eigenständige Klage gegen Bayer AG geführt werden musste, war freilich ein Vorgehen sorgfältig abzuwägen. Da das LG Köln nunmehr am 15. Dezember 2021 unter dem Aktenzeichen 22 O 251/20 die Feststellungsziele bekannt gemacht, steht dies nahezu außer Frage. Die Ansprüche sind so aussichtsreich, dass die begrenzten Kosten kein Argument gegen ein Vorgehen bilden können.
nwm: Musterverfahren: wie läuft dies ab?
Dr. Werner A. Meier: Es wird nunmehr das übergeordnete Gericht, hier das Oberlandesgericht Köln, ein Verfahren durchführen. Inhalt des Verfahrens ist, ob Bayer pflichtwidrig nicht über Risiken informiert hat. DIE WEITEREN FRAGEN UND ANTWORTEN FINDEN SIE IN UNSEREM BEITRAG VOM DONNERSTAG: „Bayer Aktie – Klagen? Musterklage zugelassen. Anleger können ohne hohes Risiko agieren. Fachanwalt zeigt Weg!“
„… Prozessfinanzierer übernehmen auch diesen Teil, womit der Anleger völlig ohne Aufwand von Mitteln agieren könnte, sofern er es wünscht.“ Dr. Werner A. Meier im Verlauf des Gesprächs.
Rechtsanwalt | Dr. Werner A. Meier
Rechtsanwalt Dr. Werner A. Meier ist im Anlegerschutz, Bankrecht und Börsenrecht tätig. Komplexe Verfahren werden von Dr. Meier persönlich unter Mitwirkung eines oder mehrerer Kollegen betreut. Er nimmt sich weiterhin schwerpunktmäßig der Angelegenheiten mit Bezug zu den Vereinigten Staaten von Amerika und von Großbritannien an.
Derzeit laufen Verfahren für internationale Investoren und Privatanleger gegen Brokerhäuser in New York, in London sowie in Deutschland. Ferner betreut er umfangreiche Verfahren im Kartellrecht mit Mandanten aus über 30 europäischen Staaten.
Kanzleiportrait
Die Kanzlei Marzillier, Dr. Meier und Dr. Guntner RechtsanwaltsGmbH wird von den drei Namensgebern in Zusammenarbeit mit neun Rechtsanwältinnen betrieben. Die Kanzlei ist seit über 20 Jahren führend auf dem Gebiet Anlegerschutz tätig und konnte für ihre Mandanten umfassend Kapitalien in großen deutschen Verfahren, aber auch solchen in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten von Amerika zurückführen.
Erst unlängst konnte ein Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG für 1.000 Mandanten sehr erfolgreich abgeschlossen werden.
Kontaktdaten: Tel.089-477022 / email: info@kanzleimmg.de