Adler Group Aktie liegt auf einem desaströsen Kursniveau und zumindest scheint es so. als ob das Restmanagement erkannt hat, dass nur ein radikaler Umbruch, professionell von AUSSEN begleitet möglicherweise die Adler Group in ihrer derzeitigen, bereits geschrumpften, Grösse retten kann.
Nach der „Absage einer erhofften Übernahme durch Vonovia“ muss „man allein den Karren aus dem sprichwörtlichen … ziehen. Das die BaFin eine „Prüfungsanordnung für die Rechnungslegung 2021 der ADLER Real Estate AG“ angeordnet hat, wird kaum überraschen. Wohlgemerkt für die Tochter der luxemburgischen Adler Group SA, die wohl die „werthaltigsten“ Assets der Gruppe hält.
Die problematische Consus, deren CEO bereits durch den CLO der Adler Group ersetzt wurde, wird wohl die meisten – wenn sie denn noch vorhanden sind – negativen Überraschungen bereithalten. Ein negatives Eigenkapital haben die bereits jetzt als notwendig erachteten Wertberichtigungen „geschafft“. Und der Rattenschwanz der extrem hovchbewerteten Consus bei der Übernahme durch die Adler Group brint die „Consus-Problematik“ in die Bücher der Mutter. Neben den „zu überprüfenden“ wunderbaren Geldvermehrungen im Consus-Übernhame- Zusammenhang. Aber jetzt wird erstmal die Adler Real Esatte AG überprüft:
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ThyssenKrupp: nucera’s Zukunft könnte sich in Mailand entscheiden. DeNora Börsengang wird die Richtung vorgeben.
Die Adler Group S.A. („Adler Group“) begrüßt die Prüfungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht …
… was bleibt ihr auch sonst. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 und den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021der ADLER Real Estate AG sollen überprüft werden. Begründung ist die Versagung des Bestätigungsvermerks für 2021 durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer der ADLER Real Estate. Und dabei hat die Aussage „…, dass nicht mit hinreichender Sicherheit hätten beurteilen werden können, ob Geschäfte mit weiteren nahestehenden Personen und Unternehmen stattgefunden hätten und ob diese Geschäfte vollständig und richtig erfasst worden seien“ für die BAFin den Anstoss gegeben.
Aufklärung tut Not – aber noch wichtiger scheint Consus…
„Die Prüfung der Bafin und die zu erwartenden Abschlussergebnisse werden einen weiteren Beitrag zur Aufklärung der gegen die Adler Group und ihre Tochtergesellschaften vorgebrachten Anschuldigungen von Seiten eines Leerverkäufers leisten, wonach nahestehende Personen Einfluss auf Transaktionen und Geschäftsvorfälle genommen hätten.“ – So sieht es die Adler Group und so wird es im Interesse der gebeutelten Aktionäre auch sein.
Adler zählt in der heutigen Veröffentlichung auf, was bisher getan wurde, um vertrauen zurückzugewinnen: „Dazu zählten der Abschluss der Sonderuntersuchung durch KPMG Forensik mit der Maßgabe, geprüfte Konzernabschlüsse der Adler Group und der ADLER Real Estate für das Geschäftsjahr 2021 bis zum 30. April 2022 vorzulegen, die Offenlegung der Erkenntnisse aus der Sonderuntersuchung und ihre Verarbeitung in den Konzernabschlüssen sowie die umfassende Kommunikation der strukturellen und prozeduralen Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Corporate Governance. Hierzu gehört auch die Besetzung des Finanzressorts der Adler Group mit dem Interim-CFO Thomas Echelmeyer (auf Basis eines Beratungsmandats), die personelle Verkleinerung und effektive Besetzung der Ausschüsse des Verwaltungsrats, die Stärkung der Compliance-Funktionen mit der Unterstützung eines externen Beratungsunternehmen sowie weitere Schritte zur Integration der Adler Group.“
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Spannender wird die weitere – möglicherweise auch strafrechtliche – Aufarbeitung der „Geschäfte mit Verbundenen“. Hier lieferte der forensik Bericht von KPMG viele „es könnte sein“, „es fehlten Belge, dass dem nicht so war“, „konnte nicht geklärt werden“ oder „Unterlagen wurden nicht zur Verfügung gestellt“ – Zugriffsmöglichkeiten staatlicher Stellen sind definitv grösser und könnten so Klarheit liefern. Möglicherweise auch Rückforderungen, Schadensersatzzahlungen oder Rückabwicklung für Adler ungünstiger Geschäfte ermöglichen. Auf der anderen Seite drohen natürlich Schadensersatzklagen geschädigter Aktionäre oder Anleihebesitzer, die bei Fehlverhalten der Organe der Adler Group sich auf möglcihe Zahlungen „freuen könnten“ – FAZIT: „Sehr unsichere Kiste“
Adler Group bei den Quartalsergebnissen zumindest bei den FFO, Mieteinnahmen einigermassen zufriedenstellend, „Drumherum“ gab es Kritikpunkte…
Die zuletzt gemeldeten Q1-Ergebnisse der Adler Group zeigten zumindest für das durch Verkäufe – zum Bilanzwert – grosser Immobilienpakete übrigbleibende Restportfolio „akzeptable“ Kennziffern. Aber die Immobilienbestände sind, wie man seit dem Forensik-Bericht weiss, nicht das Hauptproblem der Adler Group. Neben drohenden Schadensersatzklagen von Stakeholdern, möglicherweise staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Konzernverantwortliche oder „Nahestehenden“ liegen die grössten Fallstricke in der Consus. Selbst die Milliardenabschreibungen in der 2021er Bilanz scheinen nicht das Ende der Fahnenstange zu sein. Vor den Quartalszahlen also nochmals
Man berichtet über eine „solide operative Entwicklung in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2022“ bei der Adler Group – und ja, das scheint so zu sein. Abgesehen vielleicht von einer Rückabwicklung, natürlich aus dem Consus-Umfeld. Während die signifikant reduzierte Größe des Portfolios entsprechend niedrigere Werte bei den Funds from Operations (29,7 Mio EUR – Vorjahr32,3 Mio EUR). ) und beim EBITDA (48,6 Mio EUR – Vorjahr 54,2 Mio EUR) aus Vermietung nach sich zog, legte die aus Vermietungsaktivitäten erzielte EBITDA-Marge ( 68,5 %- Vorjahr: 64,3 %) im Vergleich zum ersten Quartal 2021 zu. „Mit den in den vergangenen Monaten realisierten Portfolio-Transaktionen haben wir die Ertragskraft und die Substanz unseres Bestandsportfolios klar verbessert“, kommentiert Thierry Beaudemoulin, CEO der Adler Group.
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Die Nettomieterträge betrugen 71,1 Mio EUR. Im Vergleich zum Wert aus dem gleichen Zeitraum des Vorjahres in Höhe von 84,3 Mio. EUR ist zu berücksichtigen, dass das Portfolio heute deutlicher kleiner ist. Der Verkauf von rund 15.500 Wohneinheiten an die LEG war bereits Ende 2021 vollständig abgeschlossen. Der Verkauf weiterer 14.400 Einheiten an KKR/Velero ist per 30. Mai 2022 bereits zu 97 % abgeschlossen, was auf die Nettomieterträge in den folgenden Quartalen 2022 Auswirkungen haben wird, aber noch keine Auswirkungenauf Q1 gehabt hat.
Jetzt das weniger Schöne
Die Adler Group verzeichnet einen Verlust von 14,93 Mio EUR im Q1 – wegen „hoher sonstiger Aufwendungen“. Und dazu ein auf 52% gestiegener LTV trotz Desinvestments. Ein Vertrag mit Partners Immobilien Capital Management wurde nach Unternehmensangaben gelöst, da die Gesellschaft dem Konzern noch Geld zu einem 313 Mio Paket-Verkauf aus dem Mai 2020 schuldete. Partners hatte sieben Entwicklungsprojekte von der ADLER-Tochter Consus erworben und Consus habe bis Ende 2021 nur einen Teil des Kaufpreises erhalten und es sei fraglich gewesen, wann und in welcher Höhe die Zahlungen beglichen werden würden, hieß es weiter.
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Und eigentlich ganz gut, wenn dauerhaft haltbare Bewertunsgmassstäbe angelegt wurden
Insgesamt realisierte Adler im Bestandsportfolio im ersten Quartal 2022 einen Bewertungsgewinn in Höhe von 79 Mio. EUR, Im ersten Quartal 2022 wurden die Condominium- bzw. Forward Sale-Projekte „Dreizeit – Wohnen an der Villa Berg“ in Stuttgart und „Magnolia (Dessauer Str.)“ in Leipzig und mit einem Volumen von 71 Mio EUR (GAV) nach Fertigstellung an die Käufer übergeben.
Zum 31. März 2022 soll der Fair Value des gesamten Portfolios der Adler Group einschließlich der Projektentwicklungen 10,1 Mrd. EUR (Jahresende 2021: 10,0 Mrd EUR) betragen haben. Der EPRA NTA soll zum 31. März 2022 bei 4.198 Mio EUR bzw. 35,75 EUR pro Aktie im Vergleich zu 4.269 Mio EUR oder 36,33 EUR je Aktie zum 31. Dezember 2021 gelegen haben. VOLLSTÄNDIGER QUARTALSBERICHT – HIER.
Zuviel Ungewissheit, zuviele Fragezeichen für eine Einschätzung der Aktie. Kurz nach Veröffentlichung des Fornesik-Reports befragten wir einen Fachanwalt über die Adler Group Aktie und Anleihen:
Was sollte, was kann ein Aktionär oder Anleiheinhaber jetzt tun? Fachanwalt stellte sich kurzfristig für Fragen zur Verfügung.
Wir versuchten direkt „in das Thema einzusteigen“ mit unserer Frage: Herr Dr. Meier, sind im Komplex Adler Group S. A. Ansprüche der Gläubiger und der Aktionäre gegeben?
Dr. Meier: Es dürften Ansprüche der Inhaber von Adler-Schuldverschreibungen gegeben sein. Auch Aktionäre und Inhaber von Zertifikaten werden Ansprüche haben.
nwm: Ist es daher sinnvoll, gegen Adler Group S. A. vorzugehen?
Dr. Meier: Ja, sowohl gegen die Adler Group S. A. als auch gegen Tochtergesellschaften. Gerade wenn nahestehende Personen von Geschäften profitiert haben sollten, wird man ebenso eine Inanspruchnahme von Verwaltungsräten, Vorständen und Aufsichtsräten persönlich in Betracht ziehen.
nwm: Wer könnte den sonst noch in Anspruch genommen werden?
Dr. Meier: Freilich wird man auch das Handeln der Prüfungsgesellschaften der letzten Jahre genau prüfen müssen.
nwm: Vertritt Ihre Kanzlei auch Adler-Fälle? Wie hoch schätzen Sie die Erfolgsaussichten ein?
Dr. Meier: Bislang hatten den Mandanten noch zur Zurückhaltung geraten, um die Entwicklung zu beobachten. Dies galt insbesondere dem Umstand, ob hinsichtlich der Geschäfte mit nahestehenden Personen Aufklärung im Rahmen der Sonderuntersuchung erfolgt oder nicht. Nunmehr ist die Sachlage klar. Wir raten zum Vorgehen. Die Erfolgsaussichten sind nunmehr intakt, wenngleich man sich auf eine längere juristische Auseinandersetzung einstellen muss.
nwm: Ist es denn wirklich sinnvoll, wie sagt man so schön „gutem Geld schlechtes hinterherzuwerfen“? Sollte man nicht lieber abwarten, ob sich etwas tut an der Klagefront?
Dr. Meier: Wir raten unseren Mandanten, sich einem abgestimmten Vorgehen im Rahmen einer Klagehäufung anzuschließen. Wer nicht über eine Versicherung verfügt, sollte zudem nachdenken, ob er nicht auf einen Prozessfinanzierer zurückgreifen möchte.
nwm: Was heisst in diesem Zusammenhang „Prozessfinanzierung“?
Dr. Meier: Die Finanzierungsgesellschäft trägt das Risiko des Prozesses. Wenn dieser erfolgreich ist, bekommt sie einen Teil des Erlöses. Wenn der Prozess verloren geht, trägt die Finanzierungsgesellschaft die Kosten.
nwm: Treten Finanzierer in diesen Fällen ein?
Dr. Meier: Gerade Finanzierer, die sich auf ein Vorgehen bei Fällen im Kapitalmarktrecht spezialisiert haben, prüfen dies derzeit genau. Wir haben die Ehre, mit einem starken Finanzierer zu arbeiten, der Geschädigten bereits ein Angebot macht, wenn diese dies wünschen.
nwm: Ist Verjährung im Adler-Fall ein Thema?
Dr. Meier: Die Ansprüche aus den letzten drei Jahren sind sicher noch unverjährt; wohl auch noch solche aus früherer Zeit. Hier müssen wir weiter genau prüfen.
nwm: Wie lange würde ein Vorgehen in dieser Sache wohl dauern?
Dr. Meier: Derzeit halten wir ein Eilverfahren nicht für sinnvoll. Daher wird sich das Verfahren, sobald es initiiert sein wird, einige Jahre hinziehen.
nwm: Sehr geehrter Herr Dr. Meier, wir bedanken uns ganz herzlich für die überaus präzisen und spontanen Ausführungen.
Ich bitte Sie, es war mir ein ausnehmendes Vergnügen und es ist ausschließlich an mir, Ihnen für die überaus freundliche und stets angenehme Zusammenarbeit zu danken.
Rechtsanwalt | Dr. Werner A. Meier – über die Adler Group Aktie und Anleihen
RA Dr. Werner A. Meier ist im Anlegerschutz, Bankrecht und Börsenrecht tätig. Komplexe Verfahren werden von RA Dr. Meier persönlich unter Mitwirkung eines oder mehrerer Kollegen betreut.
Er nimmt sich weiterhin schwerpunktmäßig der Angelegenheiten mit Bezug zu den Vereinigten Staaten von Amerika und von Großbritannien an. Ferner betreut er umfangreiche Verfahren im Kartellrecht mit Mandanten aus gut 20 europäischen Staaten.
Kanzleiportrait
Die Kanzlei Marzillier, Dr. Meier und Dr. Guntner RechtsanwaltsGmbH wird von den drei Namensgebern in Zusammenarbeit mit neun Rechtsanwältinnen betrieben. Die Kanzlei ist seit über 20 Jahren führend auf dem Gebiet Anlegerschutz tätig und konnte für ihre Mandanten umfassend Kapitalien in großen deutschen Verfahren, aber auch solchen in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten von Amerika zurückführen.
Erst unlängst konnte ein Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG für 1.000 Mandanten sehr erfolgreich abgeschlossen werden.
Kontaktdaten: Tel.089-477022 / email: info@kanzleimmg.de