Bayer Aktie – Klagen? Musterklage zugelassen. Anleger können ohne hohes Risiko agieren. Fachanwalt zeigt Weg!

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Was ist zu tun, fragen sich viele Bayer AG (ISIN: DE0007472060)-Anleger. Die katastrophale Übernahme der Monsanto hat viel Geld vernichtet. Aber bisher mussten die Privatanleger zusehen, wie grosse amerikanische Fonds und Pensionskassen entsprechende Schadensersatzklagen gegen den Bayer Konzern platzierten, während für den Privatanleger die Kostenrisiken dieses verhinderten. Jetzt gilt für die Besitzer der Bayer Aktie: Klage durch Entscheidung des Landgericht Köln kostengünstig(-er) möglich. Wir wandten uns an eine Münchener Kanzlei, die bekannt ist für entsprechende Fragestellungen mit geschädigten Privatanlegern im Kapitalmarkt., um eine Erläuterung der aktuellen Vorgänge.

Bayer Aktie: Klage für wen und für welchen Zeitraum möglich?

nwm: Herr Dr. Meier, wer hat im Komplex Bayer AG Ansprüche?

Dr. Werner A. Meier: Dies hängt vom Erwerbsdatum der Aktien, Schuldverschreibungen oder Derivate ab. Wenn Gelder vom Herbst 2016 bis Mitte 2019 angelegt wurden, lohnt sich eine Prüfung, da in diesem Zeitraum die Kapitalmarktinformation der Bayer falsch bzw. unvollständig gewesen sein dürften.

nwm: Ist es sinnvoll, gegen Bayer AG vorzugehen? Was hat sich aktuell verändert in der Situation der Anleger?

Dr. Werner A. Meier: Solange eine eigenständige Klage gegen Bayer AG geführt werden musste, war freilich ein Vorgehen sorgfältig abzuwägen. Da das LG Köln nunmehr am 15. Dezember 2021 unter dem Aktenzeichen 22 O 251/20 die Feststellungsziele bekannt gemacht, steht dies nahezu außer Frage. Die Ansprüche sind so aussichtsreich, dass die begrenzten Kosten kein Argument gegen ein Vorgehen bilden können.

nwm: Musterverfahren: wie läuft dies ab?

Dr. Werner A. Meier: Es wird nunmehr das übergeordnete Gericht, hier das Oberlandesgericht Köln, ein Verfahren durchführen. Inhalt des Verfahrens ist, ob Bayer pflichtwidrig nicht über Risiken informiert hat.

nwm: Wer haftet letztendlich?

Dr. Werner A. Meier: Antragsgegnerin ist die Bayer AG selbst, also ein Unternehmen mit rund € 50 Mrd an Marktkapitalisierung. Damit steht ein robuster Haftungsgegner zur Verfügung.

nwm: Vertritt Ihre Kanzlei Bayer-Fälle? Wie hoch schätzen Sie die Erfolgsaussichten ein?

Dr. Werner A. Meier: Wir vertreten bereits zahlreiche Anleger. Die Erfolgsaussichten gegen die Bayer AG sind sicher intakt; auch die Vollstreckung wird bei der Bayer AG keine Schwierigkeiten aufwerfen.

nwm: Ist es denn wirklich sinnvoll, wie sagt man so schön „gutem Geld schlechtes hinterherzuwerfen“? Sollte man nicht lieber abwarten?

Dr. Werner A. Meier: Bislang konnte man abwarten, da die Möglichkeit eines günstigen Musterverfahrens noch nicht eröffnet war. Dies hat sich nunmehr zugunsten der Anleger erfreulicherweise geändert. Prozessfinanzierer übernehmen auch diesen Teil, womit der Anleger völlig ohne Aufwand von Mitteln agieren könnte, sofern er es wünscht.

nwm: Was heisst denn in diesem Zusammenhang „Prozessfinanzierung“?

Dr. Werner A. Meier: Die Finanzierungsgesellschäft trägt das Risiko des Prozesses. Wenn dieser erfolgreich ist, bekommt sie einen Teil des Erlöses. Wenn der Prozess verloren geht, trägt die Finanzierungsgesellschaft die Kosten.

nwm: Es gibt ja diverse „Angebote“ für Bayer-Geschädigte. Haben sie als Anwalt eigentlich noch einen Überblick?

Dr. Werner A. Meier:  Freilich. Da gibt‘s den Grundsatz: „Bekannt und bewährt“. Wir arbeiten seit Jahren mit einem starken Finanzierer zusammen, der auch im vorliegenden Fall zur Verfügung steht.

 nwm: Können Anleger Sie auch direkt erreichen, falls Rückfragen bestehen sollten?

Dr. Werner A. Meier: Natürlich. Die Kollegen in der Kanzlei freuen sich, wenn Sie Anlegern helfen können.

nwm: Wie lange würde ein Verfahren dauern?

Dr. Werner A. Meier: Für das Verfahren beim OLG Köln sollte man auf jeden Fall zwei, drei Jahre einplanen.

nwm: Herr Doktor Meier, wir bedanken uns ganz herzlich für die überaus präzisen  Ausführungen zur Bayer Aktie Klage.

Dr. Werner A. Meier: Ich bitte Sie, es war mir ein ausnehmendes Vergnügen .

Rechtsanwalt | Dr. Werner A. Meier

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Rechtsanwalt Dr. Werner A. Meier ist im Anlegerschutz, Bankrecht und Börsenrecht tätig. Komplexe Verfahren werden von Dr. Meier persönlich unter Mitwirkung eines oder mehrerer Kollegen betreut. Er nimmt sich weiterhin schwerpunktmäßig der Angelegenheiten mit Bezug zu den Vereinigten Staaten von Amerika und von Großbritannien an.

Derzeit laufen Verfahren für internationale Investoren und Privatanleger gegen Brokerhäuser in New York, in London sowie in Deutschland. Ferner betreut er umfangreiche Verfahren im Kartellrecht mit Mandanten aus über 30 europäischen Staaten.

 

Kanzleiportrait

Die Kanzlei Marzillier, Dr. Meier und Dr. Guntner RechtsanwaltsGmbH wird von den drei Namensgebern in Zusammenarbeit mit neun Rechtsanwältinnen betrieben. Die Kanzlei ist seit über 20 Jahren führend auf dem Gebiet Anlegerschutz tätig und konnte für ihre Mandanten umfassend Kapitalien in großen deutschen Verfahren, aber auch solchen in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten von Amerika   zurückführen.

Erst unlängst konnte ein Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG für 1.000 Mandanten sehr erfolgreich abgeschlossen werden.

Kontaktdaten: Tel.089-477022 / email: info@kanzleimmg.de

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